Beschluss:

 

"Aufgrund des verschiedentlich noch bestehenden Beratungsbedarfs und keines akuten Zeitdrucks wird eine aktualisierte Vorlage der Verwaltung in der nächsten Sitzung des PlUA erneut beraten."

 

 


Protokoll:

 

AM Dr. Pech bemängelt, die übersandten Unterlagen seien nicht komplett: Zum einen fehle die Straße im Plan, zum anderen die Anbindung von Fuß- und Radweg.

 

StOBR Rautenberg erläutert, es handele sich um ein laufendes Planverfahren, die in Rede stehende Straße sei erst in der letzten Woche in Betrieb genommen worden und fehle katasterlich noch im übersandten Plan, da sie noch nicht eingemessen sei.

 

Stv. Straßburg findet es positiv, dass Freiflächen einer baurechtlichen Nutzung zugeführt werden. Er empfiehlt, die Option offen zu halten, den Stichweg zur K 20 n zu verbreitern, um die Grundstücke Champagne 1 und 3 erschließen zu können.

 

Bgo. Buckesfeld führt aus, die K 20 könne als "anbaufreie Straße" gar nicht als Erschließungsstraße genutzt werden. Die zu überplanenden Flächen sollten den ansässigen Unternehmen zur Betriebserweiterung dienen, nicht zur Erschließung der beiden Grundstücke.

 

Stv. Drennhaus erklärt seitens der SPD-Fraktion die Zustimmung zum Beschlussvorschlag. Aus seiner Sicht sei für die Grundstücke Champagne 1 und 3 durchaus Gewerbeentwicklung möglich. Er möchte wissen, warum diese nicht gleich Aufnahme in den Bebauungsplan Nr. 161 gefunden hätten.

 

StOBR Rautenberg merkt an, die Flächen seien nicht in den Bebauungsplan aufgenommen worden, weil im Gewerbegebiet selbst bereits eine bestimmte Wohnbebauung vorliege. Laut eines Lärmgutachtens wäre hier Gewerbeentwicklung durchaus möglich. Evtl. hätte sonst eine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen müssen, eine Konfliktverschärfung sei in diesem Fall nicht zu erwarten.

 

Stv. Becker fragt nach, ob die Grundstücke Champagne 1 und 3 nicht erschlossen werden könnten.

 

Bgo. Buckesfeld bekräftigt, die Flächen seien lediglich auf Binnenentwicklung angelegt. Das Begehren der ansässigen Unternehmen auf Erweiterung sei der Hauptgrund für die Überplanung dieses Bereiches gewesen. Eine Erschließung sei hier auch gar nicht zulässig, weil es sich um einen Anschluss an eine klassifizierte Straße handele.

 

Stv. Straßburg meldet seitens der FDP-Fraktion Beratungsbedarf an. Er möchte den WLA an dieser Beratung beteiligen. Da keine Eile in dieser Frage geboten sei, solle der PlUA in seiner nächsten Sitzung endgültig hierüber befinden.

 

Stv. Greeff möchte den Beratungsbedarf einer Fraktion akzeptieren und fragt, ob die in Rede stehenden Grundstücke evtl. über die Zufahrt neben dem Keglerheim erschlossen werden könnten.

 

StOBR Rautenberg erklärt, dass es sich bei dieser Fläche nicht um einen offiziellen Parkplatz handele und eine Erschließung dieserhalb aufgrund des Bebauungsplans zunächst ausgeschlossen sei. Die Verwaltung werde dies prüfen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich

 

(Stv. Rehm hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen)