Beschluss zu Punkt 1) und Punkt 2):

Punkt 1:

Einführung eines generellen Tempolimits von 30 km/h im Innenstadtbereich.

Ab Bahnhof Haan bis Kreisel Nordstrasse; Nordstrasse, Flurstrasse, Dieker Strasse, Kölner Strasse, Thienhauser Strasse, Bismarkstrasse (sofern nicht bereits ausgewiesen).  wird gefolgt.

 

Punkt 2:

Einführung eines generellen Tempolimits im gesamten Stadtgebiet Haan und Gruiten.

 

 

 

Beschluss zu Punkt 4):

Punkt 4:

Die Prälat-Marschall-Straße, Friedrichstraße und Thienhausener Straße werden als Fahrradstraßen ausgewiesen.

 

 

 

Beschluss zu Punkt 3):

Punkt 3:

Einführung eines Einbahnstraßensystem für Haan mit Verkehrsführung über K16 und B228 im Bereich zwischen Kreisverkehr Nordstraße/Alleestraße und Böttinger.

 

 


Protokoll:

Für Stv. Braun-Kohl ist der Bürgerantrag nachvollziebar, jedoch wird dem Beschluss der Verwaltung gefolgt. Dennoch sollten einige der relevanten Punkte weiter verfolgt werden.

 

Stv. Rehm hält die generelle Ablehnung für falsch und beantragt eine Änderung oder Aufsplittung des Beschlussvorschlags, da hier einige wichtige Themen vorhanden sind.

 

Stv. Dürr schließt sich der Meinung der GAL an, da einige Punkte relevant sind.

 

Stv. Lukat (online zugeschaltet) begrüßt die Maßnahmen zu Punkt 1 und 2, sowie Punkt 4 bei einer rechtlich möglichen Umsetzung.

 

AM Zipper bemerkt, dass er eine Rangfolge der Verkehrsteilnehmer für nicht richtig hält.

 

Die Punkte werden einzeln aufgeführt und zur Abstimmung gebracht.

 


Abstimmungsergebnis zu Punkt 1) und Punkt 2):

mehrheitlich angenommen

8 Ja / 2 Nein

 

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 4):

mehrheitlich angenommen

5 Ja / 2 Nein / 3 Enthaltungen

 

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 3):

mehrheitlich abgelehnt

3 Ja / 2 Nein / 3 Enthaltungen / 2 nicht teilgenommen