Beschlussvorschlag:

 

1.    Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB, über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB, in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie in der Beteiligung nach § 4a (3) Satz 4 BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

 2.   Die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Bürgerhausareal“ in der Fassung vom 01.12.2020 mit ihrer Begründung und dem separat erstellten Umweltbericht, jeweils in den Fassungen vom 25.05.2021, wird zugestimmt.

     Das Plangebiet befindet sich in Haan-Gruiten. Es wird begrenzt durch die Dörpfeldstraße, die Wohnbebauung südlich der Straße „Am Marktweg“, dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 97 „Düsselberg I“ und der Düsselberger Straße. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung.

 

3.    Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93 „Bürgerhausareal“ in der Fassung vom 29.03.2021 wird als Satzung beschlossen. Der Begründung und dem separat erstellten Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 29.03.2021 wird zugestimmt.

     Das Plangebiet befindet sich in Haan-Gruiten. Es wird begrenzt durch die Dörpfeldstraße, die Wohnbebauung südlich der Straße „Am Marktweg“, dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 97 „Düsselberg I“ und der Düsselberger Straße. Ausgenommen ist das Gelände der IKK. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus der Planzeichnung.


Protokoll:

 

TA Sabine Scharf erläutert, wieso eine neue Beschlussfassung erforderlich ist.

 

Stv. Walter Drennhaus führt aus, dass die SPD-Fraktion weiterhin zustimmt, da sich die Sachlage nicht verändert hat.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen