Sitzung: 15.06.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: 61/026/2021
Beschlussvorschlag:
1. Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange nach § 4 (1) BauGB, über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2)
BauGB, in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie in der Beteiligung nach §
4a (3) Satz 4 BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem
Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Die
39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Bürgerhausareal“ in der
Fassung vom 01.12.2020 mit ihrer Begründung und dem separat erstellten
Umweltbericht, jeweils in den Fassungen vom 25.05.2021, wird zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in
Haan-Gruiten. Es wird begrenzt durch die Dörpfeldstraße, die Wohnbebauung
südlich der Straße „Am Marktweg“, dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 97
„Düsselberg I“ und der Düsselberger Straße. Die genaue Festlegung des
räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung.
3. Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93
„Bürgerhausareal“ in der Fassung vom 29.03.2021 wird als Satzung beschlossen.
Der Begründung und dem separat erstellten Umweltbericht, jeweils in der Fassung
vom 29.03.2021 wird zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in
Haan-Gruiten. Es wird begrenzt durch die Dörpfeldstraße, die Wohnbebauung
südlich der Straße „Am Marktweg“, dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 97
„Düsselberg I“ und der Düsselberger Straße. Ausgenommen ist das Gelände der
IKK. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus der
Planzeichnung.
Protokoll:
TA Sabine Scharf erläutert,
wieso eine neue Beschlussfassung erforderlich ist.
Stv. Walter Drennhaus führt
aus, dass die SPD-Fraktion weiterhin zustimmt, da sich die Sachlage nicht
verändert hat.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen