Sitzung: 14.09.2021 Ausschuss für Soziales, Integration und Generationen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 50/012/2021
Beschluss:
2. Der SIGA empfiehlt dem Rat der Stadt Haan, die Satzung der Stadt Haan über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge, Obdachlose und Spätaussiedler (Übergangswohnheime und Einzelwohnungen in Wohngebäuden) vom 11.07.2017 mit dem anliegenden Gebührenverzeichnis (Anlage 2) in der Fassung der Satzung vom 14.09.2021 unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes zu beschließen.
Protokoll:
VA Schneider führt aus, die Verwaltung sei vor dem Hintergrund des § 6 KAG (Kommunalabgabengesetz) zu der Auffassung gelangt, dass die Satzung komplett neu zu fassen sei. Neu eingefügt wurden u.a. die Ordnungswidrigkeiten, Gebühren und zusätzliche Auslagen. Außerdem habe man das Gebührenverzeichnis von der Satzung als Anlage extrahiert, um nicht bei jeder Gebührenänderung auch die komplette Satzung ändern zu müssen. Bei der Gebührenrechnung habe man vom Personen- auf den qm-Maßstab umgestellt. Man habe versucht, alle möglichen Interessenslagen Betroffener zu berücksichtigen, indem Erwerbstätigkeit belohnt werde und sich der Aufenthaltsstatus verbessern könne.
Stv. Lukat sieht den RPA als zuständigen Ausschuss an. Lobenswert sei der enthaltene positive Anreiz, dass sich Arbeit lohne. Den Selbstzahlerpreis bezeichnet sie als hoch.
VA Schneider erläutert, die nicht belegten Unterkünfte seien nicht mit in die Berechnung eingeflossen. Bei den Selbstzahlern hoffe er darauf, dass diese innerhalb von 3 Jahren eine Wohnung gefunden hätten, auch wenn dies in Haan nicht einfach sei. Angesichts vieler wegfallender Sozialwohnungen in den nächsten Jahren müsse der soziale Wohnungsbau in Haan wieder forciert werden.
Stv. Günther lobt den erstmaligen Ansatz einer Vollkostenrechnung, dennoch sei zu bedenken, was die Preise für Bezieher von Mindestlohn bedeuteten, die eine Familie ernähren müssten.
Fr. Appler ergänzt noch, dass die Preise aufgrund des Vollkostenansatzes nicht mit normalen Mieten zu vergleichen seien.
Stv. Braun-Kohl erkundigt sich, was nach der Umstellung auf den qm-Maßstab passiere, wenn plötzlich 10 Personen in einer Wohnung unterkämen?
VA Schneider versichert, dies werde die Unterkunftsverwaltung zu verhindern wissen.
Stv. Günther fragt noch, wie weit die Gebühr für Selbstzahler durch entsprechendes Verhalten abgesenkt werden könnte.
VA Schneider erläutert, im 1. Jahr sei eine Absenkung um 40%, im 2. Jahr um 30% möglich, im 3. Jahr gelte wieder die volle Gebührenlast.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig