Protokoll:

 

Der Vorsitzende Stv. Lemke begrüßt Herrn Kleiber von der „regio iT“ und bittet ihn, die diese vorzustellen.

 

Herr Kleiber bedankt sich und stellt im Anschluss die „regio iT“ vor.

 

Bgm’in Dr. Warnecke weist im Anschluss nochmal darauf hin, dass sich die Verwaltung noch weitere Rechenzentren anschauen werde, die Leistungen von „regio iT“ aber überzeugten und es sich lohne, sie der Politik vorzustellen.

 

Herr Kleiber erläutert hierzu, dass sich die Höhe der Beteiligung nach der Anzahl der Einwohner*innen richte. Je 1.000 Einwohner*innen seien dies 1.000,00 Euro. Zusätzlich dazu sei ein Eintrittsgeld von 10% der Beteiligung zu entrichten. Gemäß dem Fall, dass die Stadt die Beteiligung aufkündige, würde die gesamte Beteiligung jedoch wieder zurückgezahlt.

 

AM Elker verweist auf die angebotenen Produkte (Fachanwendungen) und möchte wissen, ob diese seitens der Stadt gekauft oder gemietet werden müssten.

 

Herr Kleiber führt aus, dass die jeweiligen Produkte gemietet werden können, wofür eine entsprechende Miete monatlich zu entrichten sei.

 

AM Lowitsch möchte wissen, welche Chancen sich für die Stadt Haan durch eine Beteiligung an der regio.it ergeben würden.

 

Herr Kleiber verweist darauf, dass der „regio iT“ sehr daran gelegen sei, die angebotenen Produkte gemeinsam mit den beteiligten Kommunen weiterzuentwickeln, so dass diese sich auf die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Kommune anpassen ließen.

 

Da keine weiteren Fragen vorliegen, stellt der Digitalisierungsbeauftragte VA Hübner den Sachstand der digitalen Projekte der Verwaltung dar (siehe Ratsinformationssystem – TOP 3).

 

AM Sattler fragt für den Seniorenbeirat der Stadt Haan an, ob die digital angebotenen Dienstleistungen auch weiterhin analog im Rathaus erledigt werden können.

 

VA Hübner bejaht dies.

 

Stv. Stracke verweist darauf, dass es ab dem 01.09.2021 möglich sei, den Personalausweis auch in digitaler Form zu bekommen. Er möchte daher wissen, ob es erforderlich sei, dass die Stadt Haan hierfür noch etwas zusätzlich unternehmen müsse wie beispielsweise die Anschaffung zusätzlicher Hard- oder Software.

 

Antwort der Verwaltung:

Das Einwohnermeldeamt verfügt über entsprechende Hard- und Softwareausstattung, um freigeschaltete Personalausweise digital auszulesen. Die Auslesefunktion ermöglicht den digitalen Abruf von, im Personalausweis, gespeicherten Stammdaten, wie z.B. Namen oder Geburtsdatum.

Ältere Personalausweise müssen freigeschaltet werden oder bei vergessenem PIN muss dieser auch neu gesetzt werden, wobei das Haaner Einwohnermeldeamt gerne behilflich ist.

Eine Erweiterung oder Neuanschaffung von Hard- und Softwareausstattung ist daher derzeit nicht geplant.

 

 

Stv. Braun-Kohl verweist auf das Onlinezugangsgesetz (OZG) und darauf, dass es ggf. bei der ein oder anderen Dienstleistung kritisch werden könnte den Zeitrahmen einzuhalten. Sie möchte daher wissen um welche Bereiche es sich hierbei handelt.

 

VA Hübner verweist darauf, dass das OZG die Verwaltungen anweise, bestimmte Dienstleistungen verpflichtend auch online anzubieten. Um diese jedoch vollumfänglich zu digitalisieren, müssten auch die Prozesse hinter diesen Dienstleistungen digitalisiert werden. Im gesetzten Zeitrahmen des OZG wird die Verwaltung dies aus eigener Kraft nicht stemmen können, weshalb es wichtig sei, auf angebotene Leistungen eines Rechenzentrums zurückzugreifen. Welche Bereiche gem. dem Zeitplan kritisch zu sehen sind, könne er jetzt noch nicht sagen.

 

Stv. Lukat verweist auf die finanziellen Auswirkungen und bittet die Verwaltung um eine entsprechende Aufstellung der finanziellen Aufwendungen, welche sich durch die Verpflichtungen des OZG für die Stadt Haan ergeben.