Beschluss:

 

Der Bericht über die überörtliche Prüfung der Stadt Haan im Jahr 2020 der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpa NRW) wird zur Kenntnis genommen.


Protokoll:

 

Herr Wetterau bedankt sich für den Bericht der GPA und das neu aufgesetzte Berichtslayout, das deutlich übersichtlicher geworden ist.

 

Stv. Lukat fragt im Rahmen der Erläuterung zur Bilanzierungshilfe des Landes nach, ob denn außer einer Bilanzierungshilfe der GPA bekannt sei, dass auch Hilfen des Landes dann an die Kommunen kommen, weil es ansonsten nur ein rein buchhalterischer Kniff ist, dass man noch nicht in die Haushaltssicherung kommt.

 

Frau Kaspar (GPA) bittet die Frage zurück zu stellen und diese ggf. im Nachgang der Präsentation zu wiederholen.

 

Stv. Lukat erkundigt sich bei der GPA danach, ob andere Kommunen Bauberatungsgebühren erheben, dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass das zuständige Amt 60 der Stadt Haan (Bauaufsicht) nach Angaben der GPA Arbeiten erledige, die nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben seien und um die sich Antragsteller selber kümmern müssen.

Ad-hoc konnte die Frage seitens der GPA nicht beantwortet werden, wird aber im Nachgang gerne nachgereicht.

Nachtrag: Die Antwort der GPA liegt zwischenzeitlich vor und ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Stv. Lukat fragt aufgrund der Präsentation (s. Anlage 2) und Erläuterung zum Benchmark der Bauanträge der Stadt Haan nach, ob andere Kommunen Bauberatungsgebühren erheben, weil dies bereits schon einmal Gegenstand der Diskussion im Stadtrat gewesen ist.

 

Die qualitative Komponente der Kennzahlen sei in Teilen schwer nachvollziehbar, gibt Stv. Wetterau zu bedenken. Zudem fragt er an, ob ein Kontrollorgan für das Gremium installiert sei, in dem die Fallbesprechungen stattfinden.

Frau Holm (GPA) bestätigt, dass eine vollumfängliche Prüfung nicht möglich sei und erklärt, dass für die verschiedenen Hilfearten durch die Instanzen innerhalb der städtischen Aufbauorganisation (Amts- und Abteilungsleitungen) eine Kontrolle stattfindet.

 

Stv. Ruppert und Stv. Lukat regen an, die Feststellungen der GPA in den Fachausschüssen zu beraten. Stv. Wetterau merkt in diesem Zusammenhang an, dass die Fachausschüsse jedenfalls nicht unnötig belastet werden sollten.

 

Stv. Stracke empfiehlt, die dem Bericht zu entnehmenden Feststellungen/Empfehlungen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen der Fachausschüsse im November zu beraten, damit der Rat innerhalb der 6-Monatsfrist einen entsprechenden Beschluss fassen kann.

Frau Kaspar (GPA) zu Folge müsse dies grundsätzlich bis März 2022 geschehen.

 

Bgm´in Dr. Warnecke sichert zu, die Thematik in der Beratungsfolge der jeweils zuständigen Fachausschüsse aufzunehmen. Eine Beschlussfassung über die von der GPA getroffenen Feststellungen innerhalb des Prüfberichts sei damit in der heutigen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses entbehrlich.

 

Der Bericht der GPA wird damit durch den Rechnungsprüfungsausschuss im Übrigen lediglich zur Kenntnis genommen, über die getroffenen Feststellungen wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen darüber hinaus in den jeweiligen Fachausschüssen beraten.

 

 

Aufgrund nichtöffentlicher Inhalte im Bericht stellt die Vorsitzende die Nichtöffentlichkeit der Sitzung her.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich