Beschluss:
Der Bericht über die überörtliche Prüfung der Stadt Haan im Jahr 2020 der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpa NRW) wird zur Kenntnis genommen.
Protokoll:
Herr Wetterau bedankt sich für den Bericht der GPA und
das neu aufgesetzte Berichtslayout, das deutlich übersichtlicher geworden ist.
Stv. Lukat fragt im Rahmen der Erläuterung zur Bilanzierungshilfe des Landes nach,
ob denn außer einer Bilanzierungshilfe der GPA bekannt sei, dass auch Hilfen
des Landes dann an die Kommunen kommen, weil es ansonsten nur ein rein
buchhalterischer Kniff ist, dass man noch nicht in die Haushaltssicherung
kommt.
Frau Kaspar (GPA) bittet die Frage zurück zu stellen und
diese ggf. im Nachgang der Präsentation zu wiederholen.
Stv. Lukat erkundigt sich bei der GPA danach, ob andere Kommunen
Bauberatungsgebühren erheben, dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass das
zuständige Amt 60 der Stadt Haan (Bauaufsicht) nach Angaben der GPA Arbeiten
erledige, die nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben seien und um die sich
Antragsteller selber kümmern müssen.
Ad-hoc konnte die
Frage seitens der GPA nicht beantwortet werden, wird aber im Nachgang gerne
nachgereicht.
Nachtrag: Die Antwort der GPA liegt
zwischenzeitlich vor und ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Stv. Lukat fragt aufgrund der Präsentation (s.
Anlage 2) und Erläuterung zum Benchmark der Bauanträge der Stadt Haan
nach, ob andere Kommunen Bauberatungsgebühren erheben, weil dies bereits schon
einmal Gegenstand der Diskussion im Stadtrat gewesen ist.
Die qualitative
Komponente der Kennzahlen sei in Teilen schwer nachvollziehbar, gibt Stv. Wetterau zu bedenken. Zudem fragt
er an, ob ein Kontrollorgan für das Gremium installiert sei, in dem die Fallbesprechungen
stattfinden.
Frau Holm (GPA) bestätigt, dass eine vollumfängliche
Prüfung nicht möglich sei und erklärt, dass für die verschiedenen Hilfearten
durch die Instanzen innerhalb der städtischen Aufbauorganisation (Amts- und
Abteilungsleitungen) eine Kontrolle stattfindet.
Stv. Ruppert und Stv. Lukat regen an, die Feststellungen der GPA in den
Fachausschüssen zu beraten. Stv.
Wetterau merkt in diesem Zusammenhang an, dass die Fachausschüsse
jedenfalls nicht unnötig belastet werden sollten.
Stv. Stracke empfiehlt, die dem Bericht zu entnehmenden
Feststellungen/Empfehlungen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen der
Fachausschüsse im November zu beraten, damit der Rat innerhalb der
6-Monatsfrist einen entsprechenden Beschluss fassen kann.
Frau Kaspar (GPA)
zu Folge müsse dies grundsätzlich bis März 2022 geschehen.
Bgm´in Dr. Warnecke sichert zu, die Thematik in der
Beratungsfolge der jeweils zuständigen Fachausschüsse aufzunehmen. Eine
Beschlussfassung über die von der GPA getroffenen Feststellungen innerhalb des
Prüfberichts sei damit in der heutigen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
entbehrlich.
Der Bericht der GPA
wird damit durch den Rechnungsprüfungsausschuss im Übrigen lediglich zur
Kenntnis genommen, über die getroffenen Feststellungen wird im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen darüber hinaus in den jeweiligen Fachausschüssen
beraten.
Aufgrund
nichtöffentlicher Inhalte im Bericht stellt die Vorsitzende die Nichtöffentlichkeit der Sitzung her.
Abstimmungsergebnis:
einvernehmlich