Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Bericht über die überörtliche Prüfung der Stadt Haan im Jahr 2020 der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpa NRW) wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Rat der Stadt Haan beschließt die Stellungnahme der Verwaltung gem. § 105 Abs. 7 GO NRW. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme an die gpa-NRW sowie die Aufsichtsbehörde zu senden.


Protokoll:

 

Stv. Meike Lukat führt aus, dass die WLH-Fraktion bereits schriftlich ihre Rückfragen gestellt habe und bittet um entsprechende Beantwortung. Aus ihrer Sicht habe die gpa NRW zwei wichtige Punkte angeregt. So müsse zum einen im Rahmen des Bauantragsverfahrens das Vier-Augen-Prinzip gelten. Zum anderen werde deutlich, dass die Sachbearbeitung im interkommunalen Vergleich unterbelastet ist und deutlich weniger Anträge pro Sachbearbeiter bearbeitet werden als im Durchschnitt.

 

Technische Beigeordnete Frau Schacht erwidert, dass sie erst einmal betonen möchte, dass dem Bericht auch viele positive Ausführungen zur Arbeit der Bauaufsicht zu entnehmen sind. So werde von zeitrahmengerechten Prozessabläufen, erhöhter Bearbeitungszeit aufgrund der großen Bürgerfreundlichkeit und Unterstützung der Antragstellenden gesprochen und davon, dass sich die Bauaufsicht im Bereich der Digitalisierung auf einem guten Weg befinde. Das Vier-Augenprinzip sei seit ihrer Tätigkeit für die Stadt Haan für alle wichtigen Entscheidungen eingeführt worden.

 

 

TA Karl-Heinz Dierdorf beantwortet die seitens der WLH gestellten Fragen wie folgt:

 

Sind durch die gpa NRW auch die Freistellungsverfahren geprüft worden?

 

Nein, weil die Bauaufsichtsbehörde für Freistellungsverfahren nicht zuständig ist.

 

 

Ist durch die gpa NRW das Bauabnahmeverfahren geprüft worden, denn der "Konjunktiv" bei der Antwort zur Einhaltung der Spielplatzsatzung bei seit Jahren bewohnten MFH erstaunt sehr.

 

Nein, da keine Abnahme, sondern eine Bauzustandsbesichtigung stattfindet. Dabei werden nur die Dinge überprüft, die auch Gegenstand der Prüfung im Baugenehmigungsverfahrens waren. Im Fall Teichkamp ist der zuständige Kollege dabei, festgestellte Mängel bei einem Bauvorhaben, u. a. in Bezug auf einen Kleinkindspielplatz i. V. m. der Spielplatzsatzung der Stadt Haan, aufzuarbeiten.

 

 

Wurde bei Freistellungsverfahren das 4-Augenprinzip eingehalten oder kann hier jeder Sachbearbeiter selbstständig entscheiden, dass die 4-Wochenfrist zur Untersagung oder Forderung des Bauantragsverfahrens eingehalten wird?

 

Für Freistellungsverfahren ist nicht die Untere Bauaufsichtsbehörde, sondern die Gemeinde (Amt 61) zuständig. Dabei hat die Gemeinde nicht die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit des Bauvorhabens zu prüfen. Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich bei der Bauherrschaft und den von Ihr beauftragten Personen.

 

 

Wie viele "Freistellungsverfahren gibt es insgesamt auf dem Haaner Stadtgebiet bis heute, gab und gibt es Festlegungen innerhalb des Dezernats im Umgang damit?

 

Die Anzahl der Freistellungsverfahren bis heute lässt sich aufgrund einer Systemumstellung bis 2018 (Einführung der neuen Bearbeitungssoftware) nur händisch ermitteln. In den letzten 3 Jahren gab es 42 Freistellungsverfahren, davon fallen allein 28 auf das Baugebiet Teichkamp.

 

 

Stv. Andreas Rehm hält es für wichtig, dass bei größeren und komplexeren Bauvorhaben der Stadt auch ein Bauinvestitionscontrolling durchgeführt wird, auch wenn die gpa ausführt, dass dies für Kommunen in der Größenordnung von Haan nicht üblich sei.

 

Technische Beigeordnete Frau Schacht berichtet, dass die Verwaltung eine Steuerung von Bauinvestitionskosten vornehmen wird. Hierzu habe sie bereits begonnen sich mit den bauausführenden Ämtern 65, 66 und 70 zusammenzusetzen, um ein Berichtswesen in den Ämtern projektbezogen abzubilden. Es soll zukünftig eine transparente Kostenfortschreibung erfolgen, die dem Rat bei zukünftigen Kostensteigerungen als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung steht.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen