Protokoll:

 

I. Anfrage der CDU vom 13.01.2022 - Schotter-Staudenbeete

 

(Anm.d.Prot.: Die Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung ist unter dem Titel „01StN-UMA 2022-01-20 minMulchung CPS-III“ im Ratsinformationssystem eingestellt)

 

Technische Beigeordnete Christine-Petra Schacht: Die Verwaltung ist überrascht über die negative Resonanz der Maßnahme in der Öffentlichkeit und räumt ein, dass die Bürger_innen frühzeitiger hätten informiert und über den Sinn der Maßnahme aufgeklärt werden können. Zukünftig wird das Dezernat III den Umweltbildungsaspekt verstärkt im Fokus haben.

 

Stv. Andreas Rehm: Die GAL bedankt sich für das Einräumen des Umstandes.

 

 

 

II. Anfrage der CDU vom 23.11.2021 – kostenlose Laubsäcke

 

(Anm.d.Prot.: Die Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung ist unter dem Titel „02StN-UMA 2022-01-20 CDU Laubsäcke 70-III“ im Ratsinformationssystem eingestellt)

 

 

 

III. Anfrage der CDU vom 16.01.2022 - Entsorgung Grünabfall

 

(Anm.d.Prot.: Die Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung ist unter dem Titel „03StN-UMA 2022-01-20 LeerungBiotonne 60-III“ im Ratsinformationssystem eingestellt)

 

 

 

IV. Anfrage des Seniorenbeirats vom 17.01.2022 - Poller Park Ville d'Eu

 

(Anm.d.Prot.: Die Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung ist unter dem Titel „04StN-UMA 2022-01-20 PollerVille d'Eu 70-III“ im Ratsinformationssystem eingestellt)

 

 

 

V. Anfrage der WLH vom 11.01.2022 – Geschwindigkeitsmessung

 

(Anm.d.Prot.: Die Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung ist unter dem Titel „05StN-UMA 2022-01-20 Geschwindigkeitsmessung StVB-III“ im Ratsinformations­system eingestellt)

 

Stv. Meike Lukat: Die Beantwortung der Anfrage ist aus Sicht der WLH unzureichend, da nicht explizit auf die Einzelfragen geantwortet wurde.

 

Vom Dezernat III zu Protokoll: Ergänzend zu der bereits erfolgten Stellungnahme wird die Beantwortung der einzelnen Fragepunkte zum Protokoll gegeben (s. Anlage 2: ergänzende Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde zum Protokoll).

 

 

 

VI. Anfrage der CDU vom 16.01.2022 – Verkehrsführung im Vogelviertel

 

Zum UMA am 20.01.2022 bittet die CDU-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:

1.    Inwieweit können die Anregungen der Anwohner berücksichtigt werden?

2.    Wie steht die Polizei zu einer Umkehr der Einbahnregelung auf der Adlerstraße?

3.    Wann erfolgt die Umsetzung der Gesamtmaßnahme im Vogelviertel?

4.    Wann erfolgt die Umsetzung der Kiss- and Ride-Zonen; hier speziell auf der Feld- und Dieker Straße?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Zu 4. Wann erfolgt die Umsetzung der Kiss- and Ride-Zonen; hier speziell auf der Feld- und Dieker Straße?

Die mögliche Lage und Umsetzbarkeit von Kiss- and Ride-Zonen (in jeweiliger Schul­nähe) und der an anderen Stellen (z. B. auf der Feldstr- und Dieker Straße) ange­dachten Elternhaltestellen sind Bestandteil der Schulwegeplanung.

Erste Gespräche hierzu, mit der Zielsetzung ein erfahrenes, externes Büro mit der Planung zu beauftragen, haben unter Federführung des Schulamtes bereits stattge­funden.

 

 

1. und 2. Inwieweit können die Anregungen der Anwohner berücksichtigt werden?

Wie steht die Polizei zu einer Umkehr der Einbahnregelung auf der Adlerstraße?

 

Die Polizei lehnt eine Umkehr der derzeitigen Einbahnstraßenrichtung auf der Adler­straße ab. Zwischen Polizei und Straßenverkehrsbehörde besteht Konsens, dass die Fahrtrichtung bergab keinerlei Sicherheitsgewinn jedoch verschiedene gravierende Nachteile bewirken würde. So würde insbesondere die Verkehrsbelastung im Bereich des Knotenpunktes Adlerstraße/ Diekermühlen Straße bis zur Ausfahrt des Park­platzes Gymnasium sowie im Einmündungsbereich Drosselweg/ Diekermühlen Straße gesteigert und potentielle Gefahrenpunkte bezüglich des Begegnungsverkehrs „Kfz – Radfahrende Schüler“ damit deutlich verschärft.

 

Durch die Beibehaltung der Fahrtrichtung auf der Adlerstraße wird der von Anwohnen­den der Diekermühlen Straße geäußerten Bitte, die Verkehrssituation nicht zu Lasten der Diekermühlen Straße zu ändern, Rechnung getragen.

 

 

Diekermühlen Straße/Drosselweg

Auch die zur Entlastung des oberhalb gelegenen Wohngebietes vorgeschlagene „Ringlösung“ mittels Umkehr der Fahrtrichtung lediglich auf dem Drosselweg (Zufluss über Diekermühlen Straße - Abfluss des Verkehrs über den Drosselweg) würde zu einer Überlastung des Einmündungsbereiches Diekermühlen Straße/Drosselweg sowie des Kreisverkehrs, mit an beiden Orten potentiell risikobehaftetem Begegnungsverkehr der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden (Radfahrende, Elterntaxis, Berufsverkehr, etc), führen.

 

Eine Möglichkeit, den Drosselweg zu entlasten, wird aufgrund der örtlichen Nähe zur Schule leider nicht gesehen.

 

 

Lerchenweg

Zwecks deutlicher Verbesserung der Sicherheit der Radfahrenden auf der Adlerstraße und zur Entlastung des Amselweges von vermeidbaren Durchfahrten der Anwohner des Lerchenweges sowie der Möglichkeit, Stellplätze im Bereich Lerchenweg bis Feldstraße beibehalten zu können, hatte die Straßenverkehrsbehörde für den Lerchenweg folgende Änderungen vorgeschlagen:

Zweirichtungsverkehr zwischen Adlerstraße und Meisenweg und Umkehrung der Ein­bahnstraßenrichtung zwischen Meisenweg und Amselweg; hierdurch hätten sich Aus­fahrtmöglichkeiten über den unteren Teil des Amselweges, die Adlerstraße (vorwiegend für LKW im Anliegerverkehr, da LKW bei einer Ausfahrt vom Lerchenweg auf den Amselweg ggf nicht den erforderlichen Fahrradius vorfinden) und den Meisenweg (optional) ergeben. Die Einfahrt wäre über den Falkenweg und die Adlerstraße sowie (eher optional) über den Meisenweg erfolgt.

Eine Mehrheit der Anwohner des Lerchenweges hat sehr nachdrücklich auf die fehlende Breite des Lerchenweges für einen Zweirichtungsverkehr und die Ihrer Ansicht nach damit verbundenen Gefahren hingewiesen. Außerdem wurde große Besorgnis geäußert, dass bei einer Umkehrung der Fahrtrichtung im unteren Teil des Lerchenweges Zufahrtsmöglichkeiten zu privaten Stellplätzen teilweise nicht mehr gegeben wären.

Aufgrund der ganz erheblichen Bedenken der Anwohnenden beabsichtigt die Straßen­verkehrsbehörde, Abstand von den für den Lerchenweg vorgeschlagenen Änderungen zu nehmen, obwohl die Bedenken bezüglich der Sicherheit in einer Straße ohne Durchfahrtsverkehr nicht geteilt werden.

 

 

Amselweg

Anwohner des Amselweges hatten sich für einen Zweirichtungsverkehr zwischen den Einmündungen Feldstraße und Adlerstraße sowie Zulassung von Abbiegeverkehr in den Amselweg, sowohl aus Richtung Nordstraße als auch vom Kreisverkehr kommend, ausgesprochen.

Aufgrund der deutlichen Aussagen der Anwohner des Lerchenweges, dass ein Zwei­richtungsverkehr wegen der fehlenden Straßenbreite zu gefährlich sei, musste die ursprüngliche Intention, einen Zweirichtungsverkehr auf dem Amselweg zuzulassen, korrigiert werden.

Da der Amselweg eine eher noch geringere Breite als der Lerchenweg aufweist und zudem ein deutlich höheres Verkehrsaufkommen zu tragen hat, kann ein Zwei­richtungsverkehr in dem Abschnitt zwischen Zum Diek und Adlerstraße aus Gründen der Verkehrssicherheit tatsächlich nicht zugelassen werden. Der Amselweg besitzt weder die erforderliche Breite für einen störungsfreien Begegnungsverkehr noch dürften Wendemanöver im Einmündungsbereich auf der von Radfahrenden, mehrheitlich minderjährigen Schülern, befahrenen Adlerstraße erfolgen.

 

In Abstimmung mit der Polizei wird die Einfahrt von der Feldstraße aus Richtung Nord­straße kommend künftig jedoch wieder ermöglicht und damit ein Zweirichtungsverkehr von der Feldstraße bis zur Einmündung Lerchenstraße bzw. Zum Diek zugelassen. Dies ermöglicht die Zufahrt zum Lerchenweg auf kurzer Distanz, bedingt aber gleichzeitig die Anordnung eines Haltverbotes auf diesem zuletzt einseitig zum Abstellen von Fahrzeugen genutzten, an dieser Stelle hierfür auch ausreichend breiten, Straßen­abschnitt zwischen Lerchenweg und Feldstraße.

 

Das Verbot der Einfahrt in den Amselweg aus Richtung Kreisverkehr kommend ist für die SVB hingegen wegen der Rückstau- und Unfallgefahr im Kreisverkehr alternativlos und bleibt daher unverändert bestehen.

 

 

Zum Diek

Anwohner der Straße Zum Diek hatten auf den Zuwachs von Durchfahrten der Anwoh­ner des Lerchen- und Amselweges in der Bauphase des Gymnasiums hingewiesen und um Abhilfe gebeten.

Da eine kurze Zufahrt zum Lerchenweg von der Feldstraße aus lediglich aus Richtung Nordstraße kommend gestattet wird, ist – bedauerlicher Weise – sicher damit zu rechnen, dass ein Verbot der Einfahrt in den Amselweg aus Richtung Kreisverkehr zum Teil ignoriert würde.

Um den Anliegern aus dieser Fahrtrichtung daher eine sinnvolle Alternative zu bieten, ist beabsichtigt, die ausgesprochen schmale Straße Zum Diek zur Einbahnstraße Richtung Amselweg zu erklären. Statt Rückkehr zur ursprünglichen Verkehrsregelung mit auf Anlieger begrenzten Zweirichtungsverkehr, wird damit die Zufahrt zum Lerchenweg über Kreisverkehr, Diekermühlen Straße und Zum Diek weiterhin ermöglicht. Die von den Anwohnern Zum Diek gewünschte Entlastung ist damit bedauerlicher Weise nicht möglich.

 

 

Kunden- und Lieferverkehr zur ortsansässigen Firma im Amselweg

Warum LKW-Verkehr – wie von Anwohnenden in der Bürgerinformationsveranstaltung geschildert – zu der im Amselweg ansässigen Firma gezwungen sein soll, den Amsel­weg entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu befahren und verkehrswidrig auf der Adlerstraße zu wenden, erschließt sich angesichts der großen vor und seitlich des Firmengebäudes gelegenen (Stellplatz-)Flächen auf eigenem Grundstück nicht.

Durch die Öffnung des Amselweges bis zur Straße Zum Diek wird Kunden- und Lie­ferverkehr bis zu den auf der Straße Zum Diek gelegenen Stellplätzen ermöglicht. Zusätzlich ist eine Erreichbarkeit der Firma über den Kreisverkehr und die Straße Zum Diek auf kurzem Weg und über die Adlerstraße auf gleich zwei möglichen Fahrtstrecken gegeben.

 

 

Änderung der Fahrtrichtung zwischen Lerchenweg und Falkenweg

Dem Vorschlag, die derzeit bergab vorgegebene Fahrtrichtung zwischen den Einmün­dungen Lerchenweg und Falkenweg umzukehren, um den Anwohnern des Lerchen­weges eine kurze Ausfahrt Richtung Ellscheider Straße oder über den Falkenweg zu ermöglichen, lehnt die Straßenverkehrsbehörde ab.

Bereits jetzt sind nicht selten Fahrten entgegen der Einbahnstraße zwischen den Ein­mündungen Amselweg und Lerchenweg bzw. Lerchenweg und Falkenweg zu beobachten. Hierbei handelt es sich -zumindest mehrheitlich - um Anwohnende, die sich vorsätzlich grob verkehrswidrig verhalten.

Das Wissen um eine kürzere Fahrtstrecke und den – um die Anwohnenden des Lerchenweges - noch reduzierten Begegnungsverkehr, für den das erhöhte Verkehrs­risiko in Kauf zu nehmen ist, könnte weitere Anlieger zur Nachahmung verleiten. Letzt­lich könnte dies auch einer unerwünschten Verkehrsverlagerung von der Kreisstraße zur Adlerstraße Vorschub leisten, da Wartezeiten an der Lichtsignalanlage Nord­straße/Ellscheider Straße hierdurch vermieden würden.

 

 

Zu 3. Wann erfolgt die Umsetzung der Gesamtmaßnahme im Vogelviertel?

Bei der Anpassung der Verkehrsführung in einem unter anderen verkehrlichen Voraus­setzungen geplanten Wohngebiet an die aktuellen Bedürfnisse einer derzeit noch am motorisierten Individualverkehr orientierten Gesellschaft  und einer sensiblen Einrichtung (Schule) ergeben sich zwangsläufig deutliche Konflikte. Eine Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten ist daher offensichtlich nicht möglich.

 

Die Abwägung zwischen sich gegenseitig widersprechenden Interessen der Anwoh­nenden verschiedener Straßenzüge sowie die Berücksichtigung individueller Inte­ressen einzelner Anwohnender muss sich daher an einem aus Gründen der Verkehrs­sicherheit erforderlichen Gesamtkonzept orientieren.

 

Die von der Straßenverkehrsbehörde unter den herrschenden Voraussetzungen als bestmögliche Lösung angesehenen Gesamtkonzeption hätte weitere Änderungen erforderlich gemacht, die bei den betroffenen Anwohnenden keine Zustimmung fanden. Aufgrund der damaligen Zusage der Stadt Haan wurden die von den Anwoh­nenden geäußerten Wünsche soweit berücksichtigt, wie dies aus Gründen der Verkehrssicherheit vertretbar erscheint.

Die nunmehr geplante Verkehrsführung stellt damit nach Auffassung der Straßen­verkehrsbehörde nicht die bestmögliche aber eine akzeptable Verkehrsführung (siehe Abbildung 1 – Luftbild Vogelviertel) dar, die kurzfristig angeordnet und mit stationärer Beschilderung umgesetzt wird.


 

 

VII. Anfrage der WLH vom 11.10.2021 und Anlage - Schillerstraße

 

(Anm.d.Prot.: Die Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung ist unter dem Titel „07StN-UMA 2021-11-23 - Schillerstr“ im Ratsinformationssystem eingestellt)

 

 

 

 

VIII. Anfrage der SPD – Freizeitweg Parkplatz Technologiepark

 

Stv. Jörg Dürr: Hinter dem Parkplatz gegenüber der Birkensauna führt der Weg ins Leere. Ist geplant, den Freizeitweg bis zum Kreisverkehr weiter zu führen?

 

TA Guido Mering: Aktuell endet er da. Eine Weiterführung des Weges ist im BPlan vor­gesehen, wurde aber bei der damaligen Diskussion zur vorgezogenen Herstellung des Parkplatzes und des verkehrssicheren Anschlusses der Niederbergischen Allee an den Kreisverkehr Gruitener Straße nicht beschlossen. Perspektivisch wird eine Verlängerung des Weges erfolgen.

 

 

 

IX. Anfrage WLH – Flurstraße (Trixie Spiegel/ Darstellung möglicher Alternativen im Fall der Ablehnung von Verkehrsspiegeln)

 

Stv. Meike Lukat: Im UMA vom 08.09.2021 wurde über Konvexspiegel entlang der Flur- und Dieker Straße debattiert, welche von der Verwaltung abgelehnt wurden. Es sei den Anwohner_innen versprochen worden alternative Lösungsvorschläge zum gefahrlosen Einfahren in die Dieker Straße zu machen. Kommt noch ein Vorschlag der Verwaltung?

 

Stellungnahme der Verwaltung zur entsprechenden Forderung der WLH-Fraktion

Wie in der Niederschrift zum UMA vom 08.09.21 protokolliert, vertrat die WLH-Fraktion bezüglich der von Bürgern geäußerten Wünsche nach Aufstellung von Spiegeln an privaten Grundstücksausfahrten die Auffassung, dass den Betroffenen im Fall der Ablehnung eines Spiegels mögliche Alternativen vorgestellt werden müssten. Die WLH forderte daher die Darstellung solcher Alternativen in einer künftigen Ausschusssitzung.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

Da jede Ausfahrtsituation individuell zu betrachten ist, kann das Ausfahrtproblem an privaten Grundstücksausfahrten durch die Aufstellung eines „pauschalen Maß­nahmenkataloges“ weder gelöst werden, noch gibt es hier eine lohnende Auswahl an Möglichkeiten. Auf eine Zusage, Alternativen vorzustellen, wurde von der Straßen­verkehrsbehörde im UMA daher seinerzeit bewusst verzichtet.

 

Den Betroffenen selbst teilweise mögliche Veränderungen, wie z. B.

-          der Verzicht auf die Ausfahrt zu einer verkehrstechnisch ungünstigen Fahrt­richtung,

-          bauliche Veränderungen der eigenen Ausfahrt

-          vorausschauende Planung ausreichend dimensionierter Ausfahrten an geeigneter Stelle bei Neu- oder Umbauten oder

-          Rückschnitt eigener, sichtbehindernd wachsender Hecken

stoßen in der Regel auf deutliche Ablehnung seitens der Betroffenen.

 

Die gleiche ablehnende Haltung bei Betroffenen gilt dem Radschutzstreifen an der B228, dessen Markierung zwar den Wegfall öffentlicher Stellplätze erforderlich macht, gleichzeitig jedoch zu deutlich sichereren Ein- und Ausfahrtsituationen und der erleich­terten Nutzung der auf den Grundstücken bestehenden Stellplätzen führen wird.

 

Soweit die Geschwindigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer den vorrangigen Grund für die erschwerte Ausfahrtsituation darstellt, bliebe in der Regel nur die Schaffung großzügiger Sichtfenster durch Eliminierung öffentlicher Stellplätze. In der Konsequenz würde dies allerdings zu einer Abschaffung eines Großteils der an Kreis-, Landes- und Bundes- und Gemeindestraßen gelegenen Parkstände führen. Da diese „Lösung“ zu Lasten der Allgemeinheit und zu Gunsten Einzelner derzeit weder rechtens noch wünschenswert sein dürfte, bleibt der ausdrückliche Hinweis auf die Rechtslage:

 

Der Gesetzgeber nimmt denjenigen in die Pflicht, der von einem Grundstück ausfährt. Die Straßenverkehrs-Ordnung führt hierzu sinngemäß aus, dass sich der Fahrzeug­führer erforderlichenfalls in den fließenden Verkehr einweisen lassen muss, sofern vorsichtiges Verhalten nicht ausreicht, um eine Gefährdung bei der Ausfahrt von einem Grundstück auszuschließen.

 

Ein Spiegel ist kein Hilfsmittel, das in der Straßenverkehrs-Ordnung vorgesehen ist. Aufgrund seiner nachteiligen Wirkung auf die Verkehrssicherheit wird seine Aufstellung von den Straßenbaulastträgern und den Straßenverkehrsbehörden nur dann befürwortet, wenn die positive Wirkung auf die Verkehrssicherheit ausnahmsweise eindeutig überwiegt.

 

Eine vorausschauende städtebauliche Planung sowie Bauherren, die Ausfahrten an geeigneter Stelle und in ausreichender Breite anlegen lassen, auch wenn dies zu einer reduzierten Wohnfläche bzw. einem geringeren Verkaufserlös führt, könnten künftige Probleme in Ausfahrtsituationen erheblich verringern.