Sitzung: 20.01.2022 Ausschuss für Umwelt und Mobilität
Protokoll:
I.
Anfrage der CDU vom 13.01.2022 - Schotter-Staudenbeete
(Anm.d.Prot.: Die Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung ist unter dem Titel „01StN-UMA 2022-01-20 minMulchung CPS-III“ im Ratsinformationssystem eingestellt)
Technische Beigeordnete Christine-Petra Schacht: Die Verwaltung ist überrascht über die negative Resonanz der Maßnahme in der Öffentlichkeit und räumt ein, dass die Bürger_innen frühzeitiger hätten informiert und über den Sinn der Maßnahme aufgeklärt werden können. Zukünftig wird das Dezernat III den Umweltbildungsaspekt verstärkt im Fokus haben.
Stv. Andreas Rehm: Die GAL bedankt sich für das Einräumen des Umstandes.
II. Anfrage der CDU vom 23.11.2021 – kostenlose Laubsäcke
(Anm.d.Prot.: Die Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung ist unter dem Titel „02StN-UMA 2022-01-20 CDU Laubsäcke 70-III“ im Ratsinformationssystem eingestellt)
III. Anfrage der CDU vom 16.01.2022 - Entsorgung Grünabfall
(Anm.d.Prot.: Die Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung ist unter dem Titel „03StN-UMA 2022-01-20 LeerungBiotonne 60-III“ im Ratsinformationssystem eingestellt)
IV. Anfrage des Seniorenbeirats vom 17.01.2022 - Poller Park Ville d'Eu
(Anm.d.Prot.: Die Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung ist unter dem Titel „04StN-UMA 2022-01-20 PollerVille d'Eu 70-III“ im Ratsinformationssystem eingestellt)
V. Anfrage der WLH vom 11.01.2022 – Geschwindigkeitsmessung
(Anm.d.Prot.: Die Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung ist unter dem Titel „05StN-UMA 2022-01-20 Geschwindigkeitsmessung StVB-III“ im Ratsinformationssystem eingestellt)
Stv. Meike Lukat: Die Beantwortung der Anfrage ist aus Sicht der WLH unzureichend, da nicht explizit auf die Einzelfragen geantwortet wurde.
Vom Dezernat III zu
Protokoll: Ergänzend zu der bereits erfolgten Stellungnahme wird die
Beantwortung der einzelnen Fragepunkte zum Protokoll gegeben (s.
Anlage 2: ergänzende Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde zum Protokoll).
VI. Anfrage der CDU vom 16.01.2022 –
Verkehrsführung im Vogelviertel
Zum UMA am
20.01.2022 bittet die CDU-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:
1.
Inwieweit können die Anregungen der Anwohner
berücksichtigt werden?
2.
Wie steht die Polizei zu einer Umkehr der
Einbahnregelung auf der Adlerstraße?
3.
Wann erfolgt die Umsetzung der Gesamtmaßnahme im
Vogelviertel?
4.
Wann erfolgt die Umsetzung der Kiss- and Ride-Zonen;
hier speziell auf der Feld- und Dieker Straße?
Antwort
der Verwaltung:
Zu
4. Wann erfolgt die Umsetzung der Kiss- and Ride-Zonen; hier speziell auf der
Feld- und Dieker Straße?
Die mögliche Lage und Umsetzbarkeit von
Kiss- and Ride-Zonen (in jeweiliger Schulnähe) und der an anderen Stellen (z.
B. auf der Feldstr- und Dieker Straße) angedachten Elternhaltestellen sind
Bestandteil der Schulwegeplanung.
Erste Gespräche hierzu, mit der Zielsetzung
ein erfahrenes, externes Büro mit der Planung zu beauftragen, haben unter
Federführung des Schulamtes bereits stattgefunden.
1. und 2. Inwieweit können die Anregungen
der Anwohner berücksichtigt werden?
Wie steht die Polizei zu einer Umkehr der
Einbahnregelung auf der Adlerstraße?
Die Polizei lehnt
eine Umkehr der derzeitigen Einbahnstraßenrichtung auf der Adlerstraße ab.
Zwischen Polizei und Straßenverkehrsbehörde besteht Konsens, dass die
Fahrtrichtung bergab keinerlei Sicherheitsgewinn jedoch verschiedene
gravierende Nachteile bewirken würde. So würde insbesondere die
Verkehrsbelastung im Bereich des Knotenpunktes Adlerstraße/ Diekermühlen Straße
bis zur Ausfahrt des Parkplatzes Gymnasium sowie im Einmündungsbereich
Drosselweg/ Diekermühlen Straße gesteigert und potentielle Gefahrenpunkte
bezüglich des Begegnungsverkehrs „Kfz – Radfahrende Schüler“ damit deutlich
verschärft.
Durch die
Beibehaltung der Fahrtrichtung auf der Adlerstraße wird der von Anwohnenden
der Diekermühlen Straße geäußerten Bitte, die Verkehrssituation nicht zu
Lasten der Diekermühlen Straße zu ändern, Rechnung getragen.
Diekermühlen
Straße/Drosselweg
Auch die zur
Entlastung des oberhalb gelegenen Wohngebietes vorgeschlagene „Ringlösung“
mittels Umkehr der Fahrtrichtung lediglich auf dem Drosselweg (Zufluss über
Diekermühlen Straße - Abfluss des Verkehrs über den Drosselweg) würde zu einer
Überlastung des Einmündungsbereiches Diekermühlen Straße/Drosselweg sowie des
Kreisverkehrs, mit an beiden Orten potentiell risikobehaftetem
Begegnungsverkehr der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden (Radfahrende,
Elterntaxis, Berufsverkehr, etc), führen.
Eine Möglichkeit,
den Drosselweg zu entlasten, wird aufgrund der örtlichen Nähe zur Schule leider
nicht gesehen.
Lerchenweg
Zwecks deutlicher
Verbesserung der Sicherheit der Radfahrenden auf der Adlerstraße und zur
Entlastung des Amselweges von vermeidbaren Durchfahrten der Anwohner des
Lerchenweges sowie der Möglichkeit, Stellplätze im Bereich Lerchenweg bis
Feldstraße beibehalten zu können, hatte die Straßenverkehrsbehörde für den
Lerchenweg folgende Änderungen vorgeschlagen:
Zweirichtungsverkehr
zwischen Adlerstraße und Meisenweg und Umkehrung der Einbahnstraßenrichtung
zwischen Meisenweg und Amselweg; hierdurch hätten sich Ausfahrtmöglichkeiten
über den unteren Teil des Amselweges, die Adlerstraße (vorwiegend für LKW im
Anliegerverkehr, da LKW bei einer Ausfahrt vom Lerchenweg auf den Amselweg ggf
nicht den erforderlichen Fahrradius vorfinden) und den Meisenweg (optional)
ergeben. Die Einfahrt wäre über den Falkenweg und die Adlerstraße sowie (eher
optional) über den Meisenweg erfolgt.
Eine Mehrheit der
Anwohner des Lerchenweges hat sehr nachdrücklich auf die fehlende Breite des
Lerchenweges für einen Zweirichtungsverkehr und die Ihrer Ansicht nach damit
verbundenen Gefahren hingewiesen. Außerdem wurde große Besorgnis geäußert, dass
bei einer Umkehrung der Fahrtrichtung im unteren Teil des Lerchenweges
Zufahrtsmöglichkeiten zu privaten Stellplätzen teilweise nicht mehr gegeben
wären.
Aufgrund der ganz
erheblichen Bedenken der Anwohnenden beabsichtigt die Straßenverkehrsbehörde,
Abstand von den für den Lerchenweg vorgeschlagenen Änderungen zu nehmen, obwohl
die Bedenken bezüglich der Sicherheit in einer Straße ohne Durchfahrtsverkehr
nicht geteilt werden.
Amselweg
Anwohner des
Amselweges hatten sich für einen Zweirichtungsverkehr zwischen den Einmündungen
Feldstraße und Adlerstraße sowie Zulassung von Abbiegeverkehr in den Amselweg,
sowohl aus Richtung Nordstraße als auch vom Kreisverkehr kommend,
ausgesprochen.
Aufgrund der
deutlichen Aussagen der Anwohner des Lerchenweges, dass ein Zweirichtungsverkehr
wegen der fehlenden Straßenbreite zu gefährlich sei, musste die ursprüngliche
Intention, einen Zweirichtungsverkehr auf dem Amselweg zuzulassen, korrigiert
werden.
Da der Amselweg
eine eher noch geringere Breite als der Lerchenweg aufweist und zudem ein
deutlich höheres Verkehrsaufkommen zu tragen hat, kann ein Zweirichtungsverkehr
in dem Abschnitt zwischen Zum Diek und Adlerstraße aus Gründen der
Verkehrssicherheit tatsächlich nicht zugelassen werden. Der Amselweg besitzt
weder die erforderliche Breite für einen störungsfreien Begegnungsverkehr noch
dürften Wendemanöver im Einmündungsbereich auf der von Radfahrenden,
mehrheitlich minderjährigen Schülern, befahrenen Adlerstraße erfolgen.
In Abstimmung mit
der Polizei wird die Einfahrt von der Feldstraße aus Richtung Nordstraße
kommend künftig jedoch wieder ermöglicht und damit ein Zweirichtungsverkehr von
der Feldstraße bis zur Einmündung Lerchenstraße bzw. Zum Diek zugelassen. Dies
ermöglicht die Zufahrt zum Lerchenweg auf kurzer Distanz, bedingt aber
gleichzeitig die Anordnung eines Haltverbotes auf diesem zuletzt einseitig zum
Abstellen von Fahrzeugen genutzten, an dieser Stelle hierfür auch ausreichend
breiten, Straßenabschnitt zwischen Lerchenweg und Feldstraße.
Das Verbot der
Einfahrt in den Amselweg aus Richtung Kreisverkehr kommend ist für die SVB
hingegen wegen der Rückstau- und Unfallgefahr im Kreisverkehr alternativlos und
bleibt daher unverändert bestehen.
Zum
Diek
Anwohner der
Straße Zum Diek hatten auf den Zuwachs von Durchfahrten der Anwohner des
Lerchen- und Amselweges in der Bauphase des Gymnasiums hingewiesen und um
Abhilfe gebeten.
Da eine kurze
Zufahrt zum Lerchenweg von der Feldstraße aus lediglich aus Richtung Nordstraße
kommend gestattet wird, ist – bedauerlicher Weise – sicher damit zu rechnen,
dass ein Verbot der Einfahrt in den Amselweg aus Richtung Kreisverkehr zum Teil
ignoriert würde.
Um den Anliegern
aus dieser Fahrtrichtung daher eine sinnvolle Alternative zu bieten, ist
beabsichtigt, die ausgesprochen schmale Straße Zum Diek zur Einbahnstraße
Richtung Amselweg zu erklären. Statt Rückkehr zur ursprünglichen
Verkehrsregelung mit auf Anlieger begrenzten Zweirichtungsverkehr, wird damit
die Zufahrt zum Lerchenweg über Kreisverkehr, Diekermühlen Straße und Zum Diek
weiterhin ermöglicht. Die von den Anwohnern Zum Diek gewünschte Entlastung ist
damit bedauerlicher Weise nicht möglich.
Kunden-
und Lieferverkehr zur ortsansässigen Firma im Amselweg
Warum LKW-Verkehr
– wie von Anwohnenden in der Bürgerinformationsveranstaltung geschildert – zu
der im Amselweg ansässigen Firma gezwungen sein soll, den Amselweg entgegen
der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu befahren und verkehrswidrig auf der
Adlerstraße zu wenden, erschließt sich angesichts der großen vor und seitlich
des Firmengebäudes gelegenen (Stellplatz-)Flächen auf eigenem Grundstück nicht.
Durch die Öffnung
des Amselweges bis zur Straße Zum Diek wird Kunden- und Lieferverkehr bis zu
den auf der Straße Zum Diek gelegenen Stellplätzen ermöglicht. Zusätzlich ist
eine Erreichbarkeit der Firma über den Kreisverkehr und die Straße Zum Diek auf
kurzem Weg und über die Adlerstraße auf gleich zwei möglichen Fahrtstrecken gegeben.
Änderung
der Fahrtrichtung zwischen Lerchenweg und Falkenweg
Dem Vorschlag, die
derzeit bergab vorgegebene Fahrtrichtung zwischen den Einmündungen Lerchenweg
und Falkenweg umzukehren, um den Anwohnern des Lerchenweges eine kurze
Ausfahrt Richtung Ellscheider Straße oder über den Falkenweg zu ermöglichen,
lehnt die Straßenverkehrsbehörde ab.
Bereits jetzt sind
nicht selten Fahrten entgegen der Einbahnstraße zwischen den Einmündungen
Amselweg und Lerchenweg bzw. Lerchenweg und Falkenweg zu beobachten. Hierbei
handelt es sich -zumindest mehrheitlich - um Anwohnende, die sich vorsätzlich
grob verkehrswidrig verhalten.
Das Wissen um eine
kürzere Fahrtstrecke und den – um die Anwohnenden des Lerchenweges - noch
reduzierten Begegnungsverkehr, für den das erhöhte Verkehrsrisiko in Kauf zu
nehmen ist, könnte weitere Anlieger zur Nachahmung verleiten. Letztlich könnte
dies auch einer unerwünschten Verkehrsverlagerung von der Kreisstraße zur
Adlerstraße Vorschub leisten, da Wartezeiten an der Lichtsignalanlage Nordstraße/Ellscheider
Straße hierdurch vermieden würden.
Zu 3. Wann erfolgt die Umsetzung der
Gesamtmaßnahme im Vogelviertel?
Bei der Anpassung
der Verkehrsführung in einem unter anderen verkehrlichen Voraussetzungen
geplanten Wohngebiet an die aktuellen Bedürfnisse einer derzeit noch am
motorisierten Individualverkehr orientierten Gesellschaft und einer sensiblen Einrichtung (Schule)
ergeben sich zwangsläufig deutliche Konflikte. Eine Berücksichtigung der
Interessen aller Beteiligten ist daher offensichtlich nicht möglich.
Die Abwägung
zwischen sich gegenseitig widersprechenden Interessen der Anwohnenden
verschiedener Straßenzüge sowie die Berücksichtigung individueller Interessen
einzelner Anwohnender muss sich daher an einem aus Gründen der Verkehrssicherheit
erforderlichen Gesamtkonzept orientieren.
Die von der
Straßenverkehrsbehörde unter den herrschenden Voraussetzungen als bestmögliche
Lösung angesehenen Gesamtkonzeption hätte weitere Änderungen erforderlich
gemacht, die bei den betroffenen Anwohnenden keine Zustimmung fanden. Aufgrund
der damaligen Zusage der Stadt Haan wurden die von den Anwohnenden geäußerten
Wünsche soweit berücksichtigt, wie dies aus Gründen der Verkehrssicherheit
vertretbar erscheint.
Die nunmehr
geplante Verkehrsführung stellt damit nach Auffassung der Straßenverkehrsbehörde
nicht die bestmögliche aber eine akzeptable Verkehrsführung (siehe Abbildung 1
– Luftbild Vogelviertel) dar, die kurzfristig angeordnet und mit stationärer
Beschilderung umgesetzt wird.
VII. Anfrage der WLH vom 11.10.2021 und Anlage - Schillerstraße
(Anm.d.Prot.: Die Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung ist unter dem Titel „07StN-UMA 2021-11-23 - Schillerstr“ im Ratsinformationssystem eingestellt)
VIII. Anfrage der SPD – Freizeitweg Parkplatz Technologiepark
Stv. Jörg Dürr: Hinter dem Parkplatz gegenüber der Birkensauna führt der Weg ins Leere. Ist geplant, den Freizeitweg bis zum Kreisverkehr weiter zu führen?
TA Guido Mering: Aktuell endet er da. Eine Weiterführung des Weges ist im BPlan vorgesehen, wurde aber bei der damaligen Diskussion zur vorgezogenen Herstellung des Parkplatzes und des verkehrssicheren Anschlusses der Niederbergischen Allee an den Kreisverkehr Gruitener Straße nicht beschlossen. Perspektivisch wird eine Verlängerung des Weges erfolgen.
IX. Anfrage WLH – Flurstraße (Trixie Spiegel/ Darstellung möglicher Alternativen im Fall der Ablehnung von Verkehrsspiegeln)
Stv. Meike Lukat: Im UMA vom 08.09.2021 wurde über Konvexspiegel entlang der Flur- und Dieker Straße debattiert, welche von der Verwaltung abgelehnt wurden. Es sei den Anwohner_innen versprochen worden alternative Lösungsvorschläge zum gefahrlosen Einfahren in die Dieker Straße zu machen. Kommt noch ein Vorschlag der Verwaltung?
Stellungnahme der Verwaltung zur entsprechenden Forderung der WLH-Fraktion
Wie in der Niederschrift zum UMA vom
08.09.21 protokolliert, vertrat die WLH-Fraktion bezüglich der von Bürgern
geäußerten Wünsche nach Aufstellung von Spiegeln an privaten
Grundstücksausfahrten die Auffassung, dass den Betroffenen im Fall der
Ablehnung eines Spiegels mögliche Alternativen vorgestellt werden müssten. Die
WLH forderte daher die Darstellung solcher Alternativen in einer künftigen
Ausschusssitzung.
Stellungnahme der Verwaltung
Da jede Ausfahrtsituation individuell zu
betrachten ist, kann das Ausfahrtproblem an privaten Grundstücksausfahrten
durch die Aufstellung eines „pauschalen Maßnahmenkataloges“ weder gelöst
werden, noch gibt es hier eine lohnende Auswahl an Möglichkeiten. Auf eine
Zusage, Alternativen vorzustellen, wurde von der Straßenverkehrsbehörde im UMA
daher seinerzeit bewusst verzichtet.
Den Betroffenen selbst teilweise mögliche
Veränderungen, wie z. B.
-
der
Verzicht auf die Ausfahrt zu einer verkehrstechnisch ungünstigen Fahrtrichtung,
-
bauliche
Veränderungen der eigenen Ausfahrt
-
vorausschauende
Planung ausreichend dimensionierter Ausfahrten an geeigneter Stelle bei Neu-
oder Umbauten oder
-
Rückschnitt
eigener, sichtbehindernd wachsender Hecken
stoßen
in der Regel auf deutliche Ablehnung seitens der Betroffenen.
Die
gleiche ablehnende Haltung bei Betroffenen gilt dem Radschutzstreifen an der
B228, dessen Markierung zwar den Wegfall öffentlicher Stellplätze erforderlich
macht, gleichzeitig jedoch zu deutlich sichereren Ein- und Ausfahrtsituationen
und der erleichterten Nutzung der auf den Grundstücken bestehenden
Stellplätzen führen wird.
Soweit die Geschwindigkeit der anderen
Verkehrsteilnehmer den vorrangigen Grund für die erschwerte Ausfahrtsituation
darstellt, bliebe in der Regel nur die Schaffung großzügiger Sichtfenster durch
Eliminierung öffentlicher Stellplätze. In der Konsequenz würde dies allerdings zu
einer Abschaffung eines Großteils der an Kreis-, Landes- und Bundes- und
Gemeindestraßen gelegenen Parkstände führen. Da diese „Lösung“ zu Lasten der
Allgemeinheit und zu Gunsten Einzelner derzeit weder rechtens noch
wünschenswert sein dürfte, bleibt der ausdrückliche Hinweis auf die Rechtslage:
Der Gesetzgeber nimmt denjenigen in die
Pflicht, der von einem Grundstück ausfährt. Die Straßenverkehrs-Ordnung führt
hierzu sinngemäß aus, dass sich der Fahrzeugführer erforderlichenfalls in den
fließenden Verkehr einweisen lassen muss, sofern vorsichtiges Verhalten nicht
ausreicht, um eine Gefährdung bei der Ausfahrt von einem Grundstück
auszuschließen.
Ein Spiegel ist kein Hilfsmittel, das in der
Straßenverkehrs-Ordnung vorgesehen ist. Aufgrund seiner nachteiligen Wirkung
auf die Verkehrssicherheit wird seine Aufstellung von den Straßenbaulastträgern
und den Straßenverkehrsbehörden nur dann befürwortet, wenn die positive Wirkung
auf die Verkehrssicherheit ausnahmsweise eindeutig überwiegt.
Eine vorausschauende städtebauliche Planung
sowie Bauherren, die Ausfahrten an geeigneter Stelle und in ausreichender
Breite anlegen lassen, auch wenn dies zu einer reduzierten Wohnfläche bzw.
einem geringeren Verkaufserlös führt, könnten künftige Probleme in
Ausfahrtsituationen erheblich verringern.