Sitzung: 08.03.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 61/044/2022
Beschluss:
1. Der
Ausschuss stimmt den vorgelegten Berichtsentwürfen zur Teilfortschreibung des
Einzelhandelskonzeptes für den Bereich der Innenstadt zu.
2. Die
Berichtsentwürfe zu den Teilfortschreibungen des Einzelhandelskonzeptes für den
Bereich der Innenstadt sind den betroffenen Trägern öffentlicher Belange und den
Nachbargemeinden mit der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme vorzulegen.
3. Die
Berichtsentwürfe werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit auf die Dauer von
einem Monat öffentlich ausgelegt.
Protokoll:
AM Dr. Herman Meier hält die im Gutachten getroffenen Ausführungen zum Vollsortimenter für nicht sehr euphorisch und bittet nochmal um eine konkretere Ausführung zu dieser Empfehlung.
Stv. Meike Lukat führt aus, dass seitens der WLH-Fraktion keine Bedenken gegen den Beschlussvorschlag bestehen. Wenn zu fremden Grundstücken wie dem ehemaligen Poststandort Planungsüberlegungen erfolgen, sollten die Eigentümer_innen auch entsprechend eingebunden werden.
Stv. Walter Drennhaus führt für die SPD-Fraktion aus, dass der Beschlussvorlage zugestimmt werden könne und befürwortet die umfangreiche Begutachtung. Es sei allerding schade, dass bei der Analyse der Kaufkraftpotentiale der Handelshof nicht berücksichtigt worden sei. Die Unterlagen sollten im öffentlichen Raum in der Innenstadt und nicht nur im Verwaltungsgebäude an der Alleestraße ausgelegt werden.
Herr Dr. Simon teilt mit, dass die Wirtschaftsförderung und das technische Dezernat im Austausch mit dem Eigentümer der Postimmobilie stehen.
Frau Blum vom Büro Stadt & Handel führt aus, dass seitens des Gutachters klar die Ansiedlung eines Vollsortimenters im zentralen Versorgungsbereich empfehle. Durch ein solches Anker-Geschäft könne die Innenstadt deutlich gestärkt und die Kaufkraftbindung erhöht werden.
Nachträgliche Auskunft zum Protokoll:
Der Handelshof ist dem Großhandel und nicht dem
Einzelhandel zuzuordnen. Der Markt ist eigenständig dafür verantwortlich zu
prüfen, ob es sich bei seinen Kund_innen um Gewerbekund_innen handelt. In der
Teilfortschreibung wird dazu deshalb wie folgt Stellung genommen: „Weiterhin
bindet auch der vorhandene Handelshof ein gewisses Kaufkraftpotenzial im
Bereich Nahrungs- und Genussmittel aus der Stadtbevölkerung, wenngleich dieser
aufgrund seiner Ausrichtung auf gewerbliche Kunden, in der nachfolgenden
Betrachtung keine unmittelbare Berücksichtigung findet.“
Technische Beigeordnete, Frau Schacht teilt mit, dass die Beteiligungsunterlagen auch online eingestellt werden und eine Möglichkeit zur Einsichtnahme in der Innenstadt geprüft werde.
Abstimmungsergebnis:
16 Ja / 0 Enthaltungen / 0 Nein
Einstimmig angenommen