Beschluss:

 

Dem Bürgerantrag wird entsprochen.

 

Die Anordnung der Tempo-30-Zone in dem zwischen den Einmündungen Buschhöfen und Eichenstraße gelegenen Abschnitt der Straße Buschhöfen soll aufgehoben und ein Verkehrsberuhigter Bereich angeordnet werden. Eine bauliche Umgestaltung der Verkehrsfläche mit Schwellen und Berliner Kissen erfolgt nicht.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen