Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der SIGA empfiehlt HFA und Rat, die Verwaltung zu beauftragen, das Projekt „Flüchtlingsunterkunft Kampheider Str.“ in den Projektplan des Gebäudemanagements aufzunehmen und bis zur Planungsphase LPH 3 bzw. 4 (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung gem. DIN276 bzw. Baugenehmigungsreife) weiter zu planen. Voraussetzung für eine zeitnahe Planung auf der Basis der anliegenden Projektskizze mit Stand 08/22 (Vorentwurfsstand gemäß LPH 2 mit Kostenschätzung) ist das Vorhandensein freier Personalkapazitäten bzw. ggfs.  - im Falle einer Priorisierung - die Zurückstellung eines anderen Projektes des Projektplans. Ziel ist eine Realisierung des Projektes, sobald eine gesicherte Finanzierung u.a. durch Landes- oder Bundesmittel gegeben ist.

 

 


Protokoll:

 

Bgo. Herz erläutert die Vorlage mittels einer ppt-Präsentation. Die Verwaltung bitte die Politik heute um einen Vorratsbeschluss, für den Fall, dass entsprechende Fördergelder zu akquirieren seien.

 

Stv. Lukat fragt, warum diese großzügige Planung für Alleinstehende nicht auch schon bei der soeben besichtigten Unterkunft Deller Str. umgesetzt worden sei.

 

Bgo. Herz verweist darauf, dass die beiden Standorte weder von der Größe, noch vom Zuschnitt der Räume vergleichbar seien.

 

Stv. Kunkel-Grätz moniert die unbefriedigende Toilettensituation.

 

VA Schneider erklärt, bei einer großzügigeren Planung hätten weniger Menschen untergebracht werden können. Auch seien in der Vergangenheit immer wieder Vandalismusschäden an den Toilettenanlagen in den Unterkünften zu beklagen gewesen. Je kleiner der nutzende Personenkreis sei, umso eher eingrenzbar seien die Verursacher solcher Schäden.

 

Stv. Lukat fragt, ob es dieserhalb keine Ausstattungsvorgaben von Bund oder Land gebe. Der WLH-Fraktion sei eine gleichmäßige Verteilung von Flüchtlingen über das Stadtgebiet wichtig.

 

Stv. Morwind vertritt die Auffassung, die Flüchtlinge könnten sich glücklich schätzen, so untergebracht zu werden. Sie danke der Verwaltung für die Ausarbeitung.

 

Stv. Kunkel-Grätz fragt die Verwaltung, ob geprüft worden sei, dass die Grundschule Bollenberg und die ansässigen Kitas genügend Kapazitäten für die Mehrzahl an Kindern besitze.

 

Bgo. Herz erläutert, für eine seriöse Kapazitätsplanung sei es derzeit noch zu früh. Das Beispiel Gruiten habe aber gezeigt, dass dies gut funktioniert habe.

 

VA Schneider fügt an, in die Planungen sei auch eine stabile Wlan-Verbindung für den Fall eines Lockdowns vorgesehen.

 

Stv. Haberpursch fragt, welche Voraussetzungen zur Akquise der Fördermittel erfüllt werden müssten. Ferner interessiere sie die weitere Planung der Stadt, mit welchen Unterkünften geplant werde.

 

Bgo. Herz führt aus, die Unterkünfte Deller Str. und Düsseldorfer Str. seien frisch saniert und ebenso in der künftigen Planung wie Kampheider Str., Düsselberger Str. und nach baulichen Veränderungen auch die Unterkunft Ellscheid. Insgesamt stelle es sich als günstig heraus, fertige Pläne in der Schublade zu haben, um im richtigen Moment  Fördermittel beantragen zu können.

 

Stv. Lukat bekräftigt, den sozialen Frieden im Stadtgebiet gefährdet zu sehen, wenn weiterhin Gruiten benachteiligt werde.

 

Stv. Haesen wirft ein, die Unterbringung der Flüchtlinge sei erneut am Stadtrand geplant. Hier gebe es aber eine schlechte Infrastruktur, insbesondere in Bezug auf den ÖPNV. Die Integrationsbemühungen aller Beteiligten würden so ad absurdum geführt.

 

VA Schneider entgegnet, es gebe schlicht keine anderen nutzbaren Grundstücke für ein solches Vorhaben.

 

Stv. Kunkel-Grätz möchte die Fläche an der Kampheider Str. zur Errichtung sozial geförderten Wohnraums reservieren und das Gelände der Landesfinanzschule für die Unterbringung der Flüchtlinge ertüchtigen.

 

Stv. Lukat macht darauf aufmerksam, dass an der Kampheider Str. per BauGB kein sozial geförderter Wohnraum entstehen dürfe.


Abstimmungsergebnis:

 

11 Ja- und 4 Nein-Stimmen