Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „Flüchtlingsunterkunft Kampheider Str.“ in den Projektplan des Gebäudemanagements aufzunehmen und bis zur Planungsphase LPH 3 bzw. 4 (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung gem. DIN276 bzw. Baugenehmigungsreife) weiter zu planen. Voraussetzung für eine zeitnahe Planung auf der Basis der anliegenden Projektskizze mit Stand 08/22 (Vorentwurfsstand gemäß LPH 2 mit Kostenschätzung) ist das Vorhandensein freier Personalkapazitäten bzw. ggfs.  - im Falle einer Priorisierung - die Zurückstellung eines anderen Projektes des Projektplans. Ziel ist eine Realisierung des Projektes, sobald eine gesicherte Finanzierung u.a. durch Landes- oder Bundesmittel gegeben ist.


Protokoll:

 

Stv. Andreas Rehm führt aus, dass die GAL-Fraktion heute erwartet hätte, konkretere Ausführungen zur Quellverlegung und zur genauen Lage vorgestellt zu bekommen.

 

Technische Beigeordnete Christine-Petra Schacht erläutert, dass hierfür eine Rückfrage bei den Kollegen des Tiefbauamtes erforderlich sei. Sie sagt eine schriftliche Beantwortung zum HFA zu.

 

Stv. Gerd Hohlberg regt an, dass im Rahmen der Planung die Anlage eines Fußweges auf der westlichen Kampheider Straße geprüft werden solle, wie es in den beigefügten Abbildungen dargestellt ist.

 

Technische Beigeordnete Christine-Petra Schacht antwortet, dass es sich bei der benannten Abbildung nur um eine Systemskizze handele. Die Anregung werde aufgenommen und müsse im Rahmen der weiteren Planung geprüft werden.

 

Stv. Meike Lukat verweist bzgl. des Quellbereichs auf die Ausführungen der Arbeitsgemeinschaft Natur und Umwelt (AGNU) im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 180.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich angenommen

9 Ja  /  4 Nein  /  3 Enthaltungen