Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Änderungsanträge der GAL-Fraktion zum Beschlussvorschlag:

 

1. Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses wird als KfW-EH40 Gebäude umgesetzt.

2. Die Vergabe erfolgt nicht über einen General- oder einen Totalunternehmer.

 

 

Abstimmungsergebnisse zu den Änderungsanträgen:

 

zu Änderungsanträgen 1.:

mehrheitlich abgelehnt

3 Ja  /  13 Nein  /  0 Enthaltungen

 

zu Änderungsantrag 2.:

mehrheitlich abgelehnt

3 Ja  /  13 Nein  /  0 Enthaltungen

 

 

 

Beschluss gemäß Vorlage:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung des Projektes im Rahmen eines
TU-Vergabeverfahrens durchzuführen.

Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von geschätzten 5.660.000,00 € brutto werden in den Haushalt 2023 unter dem Produkt 020410.785100 unter der Investitionsnummer 32420003.1 angemeldet.

Bedingt durch die derzeitige Marktlage ergibt sich – nach derzeitigem Kenntnisstand - eine Kostensteigerung gegenüber den aus Mai 2020 angemeldeten Projektkosten (von 3,35 Mio. €) um ca. 2,31 Mio. €.


Protokoll:

 

Stv. Andreas Rehm kritisiert für die GAL-Fraktion, dass der Auftrag an einen Totalunternehmer vergeben werden soll. In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass hier nur ein geringer Rücklauf erfolge und somit kein oder kaum Wettbewerb stattfinde. Zudem seien diese in der Regel um 10% teurer. Gemäß Rückfrage bei entsprechenden Unternehmen, würden diese keine Festpreise mehr anbieten, sodass dieser Vorteil einer Vergabe an einen Totalunternehmer nicht zum Tragen käme. Bei der bestehenden Haushaltslage sei die Kostenerhöhung um 10% nicht zielführend. Er stelle daher für die GAL-Fraktion den Antrag, dass die Vergabe nicht über einen Total- oder Generalunternehmer erfolgt. Des Weiteren beantragt die GAL, dass das Gebäude im Sinne der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes als KfW-EH40 Gebäude errichtet wird. Hierfür könne die Stadt über die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude einen Zuschuss von 12,5% erhalten.

 

TA Rainer Schmitz führt hierzu aus, dass die aktuelle Marktlage derzeit insgesamt sehr schwierig ist und sich die Frage stelle, ob überhaupt ein Anbieter gefunden werden kann. Bei der Ausschreibung für die Mensa der neuen Gesamtschule sei dies gelungen. Zwar sei es schwierig derzeit Pauschalfestpreise zu erzielen, gemäß der VOB ergäben sich bei Preissteigerungen im Planungsverlauf aber Anpassungs­möglichkeiten. Die Planung der Feuerwehr habe zudem bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine hohe Qualität, sodass weitere Planungsleistungen nicht erforderlich sind. Hierdurch ergebe sich zudem ein Zeitgewinn von drei bis vier Monaten. Zudem könne das Projekt ohne die komplette Übernahme der Steuerungsleistungen derzeit aufgrund der nicht vorhandenen Kapazitäten bei Amt 65 nicht umgesetzt werden. Des Weiteren führt er aus, dass der KfW-Standard EH40 für ein nur temporär genutztes Gebäude nicht sinnvoll erscheint, da hier ein deutlich geringerer Energieverbrauch vorliege. Demgegenüber müsse für ein KfW-40 Gebäude ein deutlich höheres Invest von ca. 1 Mio. Euro aufgewendet werden, welches um ca. 600.00 Euro durch die benannte Förderung reduziert werden könne.

 

Stv. Andreas Rehm erwidert, dass bei einem Invest von 5,66 Mio. Euro eine Förderung von ca. 707.000 € möglich sei. Zudem lohne sich jeder Invest in Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Die erforderliche Zertifizierung werde zudem separat gefördert.

 

Stv. Robert Abel stellt für die CDU-Fraktion fest, dass es Ziel sei, eine möglichst zeitnahe Verwirklichung des Projektes zu erreichen.

 

Stv. Meike Lukat teilt für die WLH-Fraktion mit, dass diese dem Beschlussvorschlag ebenfalls zustimmen werde, um das Projekt schnellstens auf den Weg zu bringen.

 

Stv. Walter Drennhaus führt aus, dass die SPD-Fraktion über die hohen Baukosten erschrocken sei, dem Beschlussvorschlag aber zustimmen werde.

 

 


 

Beschluss gemäß Vorlage

 

mehrheitlich angenommen

13 Ja  /  3 Nein  /  0 Enthaltungen