Änderungsanträge der GAL zum Beschlussvorschlag:

 

1. Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass Betriebsinhaber / Betriebsleiterwohnungen bzw. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen nicht zulässig sind.

2. Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass Betriebe für das Beherbergungsgewerbe nicht zulässig sind.

3. Die bestehenden Bäume auf der Parkplatzfläche des ehemaligen Baumarktes werden zur Erhaltung festgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

zu Änderungsantrag 1.:

bei Stimmgleichheit abgelehnt

8 ja / 0 Enthaltungen / 8 Nein

 

zu Änderungsantrag 2.:

mehrheitlich beschlossen

11 Ja / 0 Enthaltungen / 5 Nein

 

zu Änderungsantrag 3.:

mehrheitlich beschlossen

11 Ja / 0 Enthaltungen / 5 Nein

 

 

 

Ergänzungsantrag der SPD:

 

Der Projektträger wird gebeten, die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Bestandsgebäude zu prüfen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

Beschluss nach Vorlage:

 

1.  „Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 203 „Böttingerstraße, Zum Alten Güterbahnhof“ in der Fassung vom 07.07.2022 mit seiner Begründung in der Fassung vom 02.08.2022 wird unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen zugestimmt. Das Plangebiet befindet sich in Haan (Gemarkung Haan, Flur 30). Es umfasst die Flurstücke 384, 388, 390, 392, 394, 398 und 403. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.

 

2.  Der beschlossene Entwurf mit seiner Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13a bzw. § 13 BauGB öffentlich auszulegen.“

 

 


Protokoll:

 

Stv. Andreas Rehm erläutert, dass seiner Ansicht nach die westliche Wand des ehemaligen Baumarktes schallabsorbierend ausgeführt werden müsste, um Schallreflektionen der Bahnimmissionen auf die gegenüberliegende Wohnbebauung auszuschließen. Dies sei nicht untersucht und im Bebauungsplan festgesetzt worden. Zudem beantragt er für die GAL-Fraktion sowohl das ausnahmsweise Wohnen für Betriebsleiter und Aufsichtspersonen sowie ausnahmsweise zulässige Betriebe des Beherbergungsgewerbes für nicht zulässig zu erklären, da die Fläche für Wohnnutzungen, wie es in den vorherigen Sitzungen auch dargestellt wurde, nicht geeignet ist. Des Weiteren kritisiert er, dass auf dem Bestandsgebäude keine Dachbegrünung angelegt wird. Die GAL-Fraktion beantragt zudem, dass die großen Bäume auf dem bestehenden Parkplatz erhalten und im Bebauungsplan gesichert werden.

 

Stv. Meike Lukat führt aus, dass eine Mischnutzung im Ausschuss aufgrund der bestehenden Immissionen abgelehnt wurde. Sie fragt nach, ob im Rahmen einer zukünftigen Baugenehmigung der Schallschutz für „Wohnnutzungen“ erneut gutachterlich nachgewiesen werden müsse.

 

Stv. Jens Lemke sieht keinen zwingenden Grund, Betriebsleiterwohnen auszuschließen, bzgl. der Hotels könne dem Antrag der GAL gefolgt werden.

 

StBR Martin Stolz teilt mit, dass das Unternehmen derzeit nicht plane, alle Flächen zu bebauen, sondern im Südwesten Teilflächen sogar entsiegeln möchte. Insgesamt ermöglicht der neue Bebauungsplan weniger Versiegelung als der alte Bebauungsplan Nr. 121b. Um langfristig gewerbliche Entwicklungsmöglichkeiten für das Unternehmen oder zukünftige Unternehmen zu sichern, wurde die Baugrenze nach Süden erweitert, wie es dem Ausschuss im Juni 2021 im Rahmen einer Mitteilung auch vorgestellt wurde. Das Unternehmen habe zudem bereits die ehemaligen Parkplatzflächen westlich des alten Baumarktgebäudes mit Bäumen bepflanzt. Bzgl. des Betriebsleiterwohnens gibt er zu bedenken, dass diese ja nur ausnahmsweise zulässig sind und üblicherweise in Haaner Gewerbegebieten auch für ausnahmsweise zulässig erklärt werden. Im Rahmen der Baugenehmigung müsse für das Betriebsleiterwohnen und für Beherbergungsbetriebe der ausreichende Schallschutz nachgewiesen werden, ansonsten könne die Ausnahme nicht erteilt werden.

 

Stv. Walter Drennhaus kann für die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen. Auch der Errichtung einer Betriebsleiterwohnung könne gefolgt werden. Er fragt nach, warum man die Errichtung einer Photovoltaikanlage nicht vorschreibe.

 

Stv. Andreas Rehm betont erneut, dass mit der Zulassung von Wohnnutzungen die Nutzungsmöglichkeiten im GE begrenzt werden. Er fragt nach, ob das bestehende Dach des Baumarktes als Ausgleich nicht mit einer Dachbegrünung versehen werden könne. 

 

StBR Martin Stolz führt aus, dass eine Dachbegrünung nur für zukünftige Gebäude vorgesehen ist. Eine Dachbegrünung auf dem Bestandsgebäude ist im Sinne des Bestandsschutzes nicht vorgesehen.

 

TA Sabine Scharf ergänzt, dass die Festsetzung einer Dachbegrünung für das Bestandsgebäude im Bebauungsplan nicht möglich ist, da dieses eine rechtskräftige Baugenehmigung habe. Regelungen hierzu wären ggf. über vertragliche Vereinbarungen möglich.

 

Stv. Walter Drennhaus beantragt, dass seitens des Projektträgers nochmals die Errichtung von Photovoltaik auf den bestehenden Dachflächen geprüft werden solle und sich dieser hierzu ggf. im Rahmen einer Selbstverpflichtung bindet.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich beschlossen

13 Ja / 3 Enthaltungen / 0 Nein