Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „Flüchtlingsunterkunft Kampheider Str.“ in den Projektplan des Gebäudemanagements aufzunehmen und bis zur Planungsphase LPH 3 bzw. 4 (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung gem. DIN276 bzw. Baugenehmigungsreife) weiter zu planen. Voraussetzung für eine zeitnahe Planung auf der Basis der anliegenden Projektskizze mit Stand 08/22 (Vorentwurfsstand gemäß LPH 2 mit Kostenschätzung) ist das Vorhandensein freier Personalkapazitäten bzw. ggfs.  - im Falle einer Priorisierung - die Zurückstellung eines anderen Projektes des Projektplans. Ziel ist eine Realisierung des Projektes, sobald eine gesicherte Finanzierung u.a. durch Landes- oder Bundesmittel gegeben ist.


Protokoll:

 

Stv. Rehm fragt an, ob sich die Verwaltung, auch mit Blick auf den Bericht bezüglich der geplanten Verlegung der Quelle des Haaner Bachs (siehe Vorlage zu TOP 10), noch im genannten Kostenrahmen sehe.

 

TA Mering erläutert, dass es hier keine Frage der Mehrkosten sondern eher der Abstände sei, da in unmittelbarer Nähe einer Quelle keine Gebäude errichtet werden dürften. Die Verwaltung sei hier aber in Abstimmung mit dem Bergisch-Rheinischen Wasserverband (BRW).

 

Stv. Drennhaus verweist darauf, dass es hier lediglich um eine planerische Verlegung der Quelle gehe und frage sich diesbezüglich, was hinter dem Anliegen des BRW stecke.

 

Stv. Lukat bittet ergänzend darum zu erläutern, wie eine Quelle so einfach verlegt werden könne und weshalb andere Gebäude deutlich näher an der Quelle Haaner Bach gebaut worden seien.

 

TA Mering erläutert, dass sich Gewässer im Laufe der Zeit durchaus verändern können und es daher ab und an notwendig sei, die Pläne der Wasserläufe und deren Quellen entsprechend anzupassen. Bezüglich der Bestandsgebäude führt er aus, dass das Wasserrecht zur damaligen Zeit nicht so scharf wie heutzutage formuliert gewesen sei. Insofern sei früher eine deutlich nähere Bebauung zur Quelle möglich gewesen.

 

Stv. Günther verweist darauf, dass die Verwaltung die Bauprojekte bevorzugt mit Totalunternehmern realisiere. Insofern bittet sie diesbezüglich um eine Risikoeinschätzung vor allem auch mit Bezug darauf, dass für das Projekt Fördergelder beantragt werden sollen.

 

Bgm’in Dr. Warnecke erklärt, dass es der Verwaltung darum gehe, hier bereits eine fertige Planung mit Kostenberechnung zu haben, um dann bei gesicherter Finanzierung durch Fördermittel schnellstmöglich mit dem Bau beginnen zu können.

 


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich angenommen

11 Ja  /  4 Nein  /  3 Enthaltungen