Änderungsanträge der GAL-Fraktion zum Beschlussvorschlag:

 

1. Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses wird als KfW-EH40 Gebäude umgesetzt. (Die GAL-Fraktion hat diesen Punkt ihres Antrages zurückgezogen)

2. Die Vergabe erfolgt nicht über einen General- oder einen Totalunternehmer.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung des Projektes im Rahmen eines
TU-Vergabeverfahrens durchzuführen.

Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von geschätzten 5.660.000,00 € brutto werden in den Haushalt 2023 unter dem Produkt 020410.785100 unter der Investitionsnummer 32420003.1 angemeldet.

Bedingt durch die derzeitige Marktlage ergibt sich – nach derzeitigem Kenntnisstand - eine Kostensteigerung gegenüber den aus Mai 2020 angemeldeten Projektkosten (von 3,35 Mio. €) um ca. 2,31 Mio. €. Die Verwaltung hat das Ziel, den Neubau als KFW 40 Gebäude im Rahmen der vorgegebenen Projektkosten umzusetzen.


Protokoll:

 

Stv. Rehm verweist auf die Abstimmung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau (SPUBA) zu diesem Sachverhalt und bekräftigt, dass der Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag der GAL-Fraktion auch im Haupt- und Finanzausschuss bestehen bleibe. Er führt aus, dass der KFW 55-Standard heute schon zur Standardplanung gehöre. Insofern sei es aus Sicht der GAL-Fraktion wichtig, sich mindestens auf einen KFW 40-Standard für den Neubau zu einigen, vor allem auch mit Blick auf den Klimaschutz.

 

Stv. Ruppert möchte wissen, was die finanziellen Auswirkungen bei einer entsprechenden Vorgabe wären.

 

Stv. Lukat äußert in Richtung der GAL gewandt den Wunsch, dass die Informationen, auch mit Blick auf die vorliegende Anfrage der WLH-Fraktion, frühzeitig herausgegeben werden um den Fraktionen die Möglichkeit zu geben, darauf einzugehen. Sie streicht heraus, dass es wichtig sei, den Neubau schnellstmöglich zu realisieren. Insofern werde die WLH-Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.

 

Bgm’in Dr. Warnecke schlägt eine Ergänzung des Beschlussvorschlages der Verwaltung vor. Hierbei soll der Vorschlag um folgenden Satz ergänzt werden:

 

Die Verwaltung hat das Ziel, den Neubau, wenn möglich, als KFW 40 Gebäude im Rahmen der vorgegebenen Projektkosten umzusetzen.“

 

Stv. Stracke frage sich, was in dem Vorschlag „wenn möglich“ bedeute. Man müsse sich hierbei die Frage stellen, was wichtiger sei. Die finanziellen oder die klimarechtlichen Auswirkungen.

 

Stv. Lukat ergänzt hierzu, dass die Verwaltung sagen müsse, wie sich die Projektkosten dadurch verändern.

 

Stv. Kaimer fragt daher an, ob sich die Verwaltung in der Lage sehe, bis zur Sitzung des Rates eine Kostenschätzung unter KFW 40-Bedingungen vorzulegen.

 

Bgm’in Dr. Warnecke verneint dies, eine verlässliche Kostenschätzung sei nicht innerhalb einer Woche machbar. Sie streicht heraus, dass die Projektkosten in der Vorlage genannt seien und die Verwaltung nun prüfen werde, wie ein Neubau mit dem KFW 40-Standard im gesteckten Kostenrahmen möglich sei. Insofern nimmt sie den Passus „wenn möglich“ aus dem ergänzten Beschlussvorschlag wieder heraus.

 

Stv. Rehm teilt daraufhin mit, dass sich der 1. Punkt des GAL-Antrages mit dem geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung erledigt habe und zieht ihn daher zurück. Zu Punkt 2 des Änderungsantrages bittet er jedoch um Abstimmung.


Abstimmungsergebnisse:

 

zu den Änderungsanträgen der GAL-Fraktion

 

zu 2.

mehrheitlich abgelehnt

4 Ja  /  14 Nein  /  0 Enthaltungen

 

 

zum Beschlussvorschlag gem. Vorlage

 

einstimmig angenommen