Sitzung: 25.10.2022 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 7, Enthaltungen: 3
Vorlage: II/027/2022
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „Flüchtlingsunterkunft
Kampheider Str.“ in den Projektplan des Gebäudemanagements aufzunehmen und bis
zur Planungsphase LPH 3 bzw. 4 (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung gem.
DIN276 bzw. Baugenehmigungsreife) weiter zu planen. Voraussetzung für eine
zeitnahe Planung auf der Basis der anliegenden Projektskizze mit Stand 08/22
(Vorentwurfsstand gemäß LPH 2 mit Kostenschätzung) ist das Vorhandensein freier
Personalkapazitäten bzw. ggfs. - im Falle einer Priorisierung - die
Zurückstellung eines anderen Projektes des Projektplans. Ziel ist eine
Realisierung des Projektes, sobald eine gesicherte Finanzierung u.a. durch
Landes- oder Bundesmittel gegeben ist.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
22 Ja / 7 Nein / 3 Enthaltungen