Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 7, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „Flüchtlingsunterkunft Kampheider Str.“ in den Projektplan des Gebäudemanagements aufzunehmen und bis zur Planungsphase LPH 3 bzw. 4 (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung gem. DIN276 bzw. Baugenehmigungsreife) weiter zu planen. Voraussetzung für eine zeitnahe Planung auf der Basis der anliegenden Projektskizze mit Stand 08/22 (Vorentwurfsstand gemäß LPH 2 mit Kostenschätzung) ist das Vorhandensein freier Personalkapazitäten bzw. ggfs.  - im Falle einer Priorisierung - die Zurückstellung eines anderen Projektes des Projektplans. Ziel ist eine Realisierung des Projektes, sobald eine gesicherte Finanzierung u.a. durch Landes- oder Bundesmittel gegeben ist.


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich beschlossen

22 Ja  /  7 Nein  /  3 Enthaltungen