Sitzung: 07.02.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Befangen: 3
Beschluss:
Die Verwaltung möge Vorbereitungen treffen, auf dem Grundstück des heutigen Feuerwehrgerätehauses in Gruiten nach dessen Verlagerung bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dabei soll geprüft werden, ob das Instrument Erbbaurecht zur Anwendung kommen kann.
Protokoll:
AM Sandra Niklaus erläutert für die SPD den
gestellten Antrag.
Stv. Meike Lukat schlägt der SPD vor, den Antrag zurückzuziehen und die Fläche gesamthaft in einem Wohnbaukonzept aufzunehmen und zu bewerten.
AM Thomas Kirchhoff befürwortet den Antrag
grundsätzlich und schlägt vor die die Anwendung des Instrumentes Erbbaurecht
erstmal durch die Verwaltung prüfen zu lassen.
Bürgermeisterin Dr. Bettina Warnecke sagt zu, dass Grundstück mit in die Liste der zu prüfenden Grundstücke aufzunehmen.
Stv. Walter Drennhaus führt aus, dass es Ziel der SPD
sei, zeitnah etwas zu erreichen. Der Antrag werde daher nicht zurückgezogen.
Der letzte Satz des Antrages soll jedoch dahingehend geändert werden, dass die
Anwendung des Instruments Erbbaurecht durch die Verwaltung zu prüfen ist.