Sitzung: 25.04.2023 Ausschuss für Umwelt und Mobilität
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 61/069/2023
Beschluss:
1. Die Lärmaktionsplanung
der Stadt Haan der 4. Runde wird eingeleitet.
2. Es wird eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung in Anlehnung an
§ 3 (1) BauGB in Form einer Online-Beteiligung durchgeführt.
Der Beteiligungszeitraum beträgt mindestens zwei Wochen.
Protokoll:
Silke Böhm erläutert
den Beratungsgegenstand. Sie geht dabei u. a. auf das Planungsinstrument,
Beispiele absehbar wirksamer Lärmminderungsmaßnahmen und das Planerfordernis in
der 4. Runde ein. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss den Sachverhalt
auch schriftlich zur Verfügung zu stellen.
Zu Protokoll teilt die
Verwaltung mit (siehe auch Anlage A 2_Lärmaktionsplanung der Stadt Haan der 4.
Runde_Einleitungsbeschluss):
Lärmaktionsplanung
der Stadt Haan der 4. Runde
Hier: Einleitungsbeschluss, Beschluss über die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit den Lärmaktionsplänen
werden realistische Handlungsoptionen zur Verhinderung bzw. Minderung von
Umgebungslärm erarbeitet. Lärmaktionspläne aufzustellen bzw. zu überprüfen und
zu überarbeiten, ist eine wichtige und komplexe Aufgabe mit einer Vielzahl beteiligter
Akteure. Die Entscheidungskompetenzen, ob und wann Lärmminderungsmaßnahmen
umgesetzt werden können, liegen oftmals nicht bei der Gemeinde. Damit ist die
Lärmaktionsplanung in der aktuellen rechtlichen Ausgestaltung ein bedingt
starkes Instrument. Die Verwaltung weist auf diese Rahmenbedingungen seit der
1. Stufe der Lärmaktionsplanung hin.
Beispiele (absehbar)
wirksamer Maßnahmen
Ausgehend von den Maßnahmenbereichen
der Lärmaktionsplanung der 3. Runde wurden / werden u. a. folgende Maßnahmen im
Stadtgebiet umgesetzt bzw. von den zuständigen Behörden mit einer kurzfristigen
Umsetzungsperspektive angekündigt:
a) Maßnahmenbereich B228
Das Tiefbauamt und die
Straßenverkehrsbehörde setzen derzeit abschnittsweise Radverkehrsmaßnahmen auf
der B228 um. Ansatzpunkt der Lärmaktionsplanung ist zudem die Reduzierung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h auf verschiedenen Straßen
in Haan. Der Landesbetrieb Straßen.NRW trägt eine Geschwindigkeitsreduzierung
auf der B228 in den Nachtstunden (22:00 - 06:00 Uhr) mit. Diese Maßnahme soll
in diesem Jahr umgesetzt werden.
b) Maßnahmenbereich L357
Im Gespräch zur Vorstellung
der Sanierungsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW, Regionalniederlassung
Mönchengladbach am 06.03.2023 wurde der Stadt Haan mitgeteilt, dass die
Maßnahmen im Bereich Eisenbahnbrücke Millrather Straße bis Knotenpunkt
Elberfelder Straße / Gruitener Straße in diesem Jahr umgesetzt werden. Dies
schließt neben den Maßnahmen an der Fahrbahn die Verbesserung am baulichen
Zustand des Gehwegs bzw. des Geh-/ Radwegs mit ein.
c) Maßnahmenbereich L288
Der Landesbetrieb
Straßen.NRW hat einem beidseitigen Schutzstreifen zwischen der Stadtgrenze bis
zum Kreisverkehr Am Schlagbaum/Büssingstraße/Ohligser Straße zugestimmt. Darin
liegt auch der Teilabschnitt der Ohligser Straße zwischen Sombers und
Büssingstraße, für den im Rahmen der 3. Runde der Lärmaktionsplanung
Umgebungslärm ausgewiesen wurde. Die Maßnahme soll in diesem Jahr im Rahmen der
Gesamtmaßnahme L288 ausgeschrieben und voraussichtlich 2024 in einem
Durchführungszeitraum von einem Jahr umgesetzt werden.
d) Maßnahmenbereich A46
Die Autobahn GmbH des
Bundes hat im April auf der A46 zwischen der Stadtgrenze und der
Anschlussstelle Haan-Ost in Fahrtrichtung Düsseldorf eine neue Fahrbahndecke
mit einem lärmmindernden offenporigen Asphalt (OPA) eingebaut. Die Arbeiten
sind Teil des sechsstreifigen Ausbaus der A46 zwischen Haan-Ost und dem Sonnborner
Kreuz. In Fahrtrichtung Dortmund wird voraussichtlich im Juni 2023 eine neue
Fahrbahndecke eingebaut.
Auch innerhalb des
Streckenabschnitts zwischen den Anschlussstellen Haan West und Haan Ost steht in
Teilabschnitten eine Fahrbahndeckensanierung an. Hier ist der Einbau eines
Splittmastixasphalts eingeplant, der eine Lärmminderung von etwa 2 dB(A)
bewirkt. Die Umsetzung soll zeitnah erfolgen.
e) bereichsübergreifend
Im Hinblick auf den Einsatz
von lärmoptimierten Bussen findet ein sukzessiver Austausch der Busflotte durch
die bedienenden Verkehrsunternehmen statt. Zudem wird die städtische
Fahrzeugflotte – wo sich dies mit ihrem Zweck verbinden lässt – elektrifiziert.
Für Wohngebäude entlang der
Bundes- und Landesstraßen bestehen unter bestimmten Voraussetzungen
Fördermöglichkeiten passiver Schallschutzmaßnahmen seitens der Autobahn GmbH
bzw. des Landesbetriebs Straßen.NRW. Die Auslösewerte sind 2020 abgesenkt und
somit weiter an die Immissionsgrenzwerte der Lärmvorsorge angenähert worden.
Planerfordernis für
Lärmaktionsplanung der 4 Runde
Die Bearbeitung der 4.
Runde der Lärmaktionsplanung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe, deren
Erfordernis sich aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz ergibt. Lärmaktionspläne
sind bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation zu überarbeiten. Eine
solche bedeutsame Entwicklung ist u. a. die turnusmäßig zu aktualisierende
Kartierung des Umgebungslärms. Dies gilt in der vierten Runde der
Lärmaktionsplanung in besonderer Weise, da die Lärmkartierung 2022 erstmals auf
Basis der neuen, europaweit harmonisierten Berechnungsverfahren erfolgt. Es ist
somit eine Lärmaktionsplanung der 4. Runde durchzuführen.
Ferner teilt die
Verwaltung zu Protokoll mit: Die Deutsche Bahn wurde angeschrieben. Zur Sitzung
des UMA im August wird eine Mitteilung zum Sachstand geben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 17 / Nein 0 / Enthaltung 0
einstimmig beschlossen