Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1. Die Lärmaktionsplanung der Stadt Haan der 4. Runde wird eingeleitet.

2. Es wird eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung in Anlehnung an

§ 3 (1) BauGB in Form einer Online-Beteiligung durchgeführt. Der Beteiligungszeitraum beträgt mindestens zwei Wochen.

 

 


Protokoll:

 

Silke Böhm erläutert den Beratungsgegenstand. Sie geht dabei u. a. auf das Planungsinstrument, Beispiele absehbar wirksamer Lärmminderungsmaßnahmen und das Planerfordernis in der 4. Runde ein. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss den Sachverhalt auch schriftlich zur Verfügung zu stellen.

 

Zu Protokoll teilt die Verwaltung mit (siehe auch Anlage A 2_Lärmaktionsplanung der Stadt Haan der 4. Runde_Einleitungsbeschluss):

 

Lärmaktionsplanung der Stadt Haan der 4. Runde
Hier: Einleitungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Planungsinstrument

Mit den Lärmaktionsplänen werden realistische Handlungsoptionen zur Verhinderung bzw. Minderung von Umgebungslärm erarbeitet. Lärmaktionspläne aufzustellen bzw. zu überprüfen und zu überarbeiten, ist eine wichtige und komplexe Aufgabe mit einer Vielzahl beteiligter Akteure. Die Entscheidungskompetenzen, ob und wann Lärmminderungsmaßnahmen umgesetzt werden können, liegen oftmals nicht bei der Gemeinde. Damit ist die Lärmaktionsplanung in der aktuellen rechtlichen Ausgestaltung ein bedingt starkes Instrument. Die Verwaltung weist auf diese Rahmenbedingungen seit der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung hin.

 

Beispiele (absehbar) wirksamer Maßnahmen

Ausgehend von den Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung der 3. Runde wurden / werden u. a. folgende Maßnahmen im Stadtgebiet umgesetzt bzw. von den zuständigen Behörden mit einer kurzfristigen Umsetzungsperspektive angekündigt:

a)         Maßnahmenbereich B228

Das Tiefbauamt und die Straßenverkehrsbehörde setzen derzeit abschnittsweise Radverkehrsmaßnahmen auf der B228 um. Ansatzpunkt der Lärmaktionsplanung ist zudem die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h auf verschiedenen Straßen in Haan. Der Landesbetrieb Straßen.NRW trägt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der B228 in den Nachtstunden (22:00 - 06:00 Uhr) mit. Diese Maßnahme soll in diesem Jahr umgesetzt werden.

b)         Maßnahmenbereich L357

Im Gespräch zur Vorstellung der Sanierungsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW, Regionalniederlassung Mönchengladbach am 06.03.2023 wurde der Stadt Haan mitgeteilt, dass die Maßnahmen im Bereich Eisenbahnbrücke Millrather Straße bis Knotenpunkt Elberfelder Straße / Gruitener Straße in diesem Jahr umgesetzt werden. Dies schließt neben den Maßnahmen an der Fahrbahn die Verbesserung am baulichen Zustand des Gehwegs bzw. des Geh-/ Radwegs mit ein.

c)         Maßnahmenbereich L288

Der Landesbetrieb Straßen.NRW hat einem beidseitigen Schutzstreifen zwischen der Stadtgrenze bis zum Kreisverkehr Am Schlagbaum/Büssingstraße/Ohligser Straße zugestimmt. Darin liegt auch der Teilabschnitt der Ohligser Straße zwischen Sombers und Büssingstraße, für den im Rahmen der 3. Runde der Lärmaktionsplanung Umgebungslärm ausgewiesen wurde. Die Maßnahme soll in diesem Jahr im Rahmen der Gesamtmaßnahme L288 ausgeschrieben und voraussichtlich 2024 in einem Durchführungszeitraum von einem Jahr umgesetzt werden.

d)         Maßnahmenbereich A46

Die Autobahn GmbH des Bundes hat im April auf der A46 zwischen der Stadtgrenze und der Anschlussstelle Haan-Ost in Fahrtrichtung Düsseldorf eine neue Fahrbahndecke mit einem lärmmindernden offenporigen Asphalt (OPA) eingebaut. Die Arbeiten sind Teil des sechsstreifigen Ausbaus der A46 zwischen Haan-Ost und dem Sonnborner Kreuz. In Fahrtrichtung Dortmund wird voraussichtlich im Juni 2023 eine neue Fahrbahndecke eingebaut.

Auch innerhalb des Streckenabschnitts zwischen den Anschlussstellen Haan West und Haan Ost steht in Teilabschnitten eine Fahrbahndeckensanierung an. Hier ist der Einbau eines Splittmastixasphalts eingeplant, der eine Lärmminderung von etwa 2 dB(A) bewirkt. Die Umsetzung soll zeitnah erfolgen.

e)         bereichsübergreifend

Im Hinblick auf den Einsatz von lärmoptimierten Bussen findet ein sukzessiver Austausch der Busflotte durch die bedienenden Verkehrsunternehmen statt. Zudem wird die städtische Fahrzeugflotte – wo sich dies mit ihrem Zweck verbinden lässt – elektrifiziert.

Für Wohngebäude entlang der Bundes- und Landesstraßen bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Fördermöglichkeiten passiver Schallschutzmaßnahmen seitens der Autobahn GmbH bzw. des Landesbetriebs Straßen.NRW. Die Auslösewerte sind 2020 abgesenkt und somit weiter an die Immissionsgrenzwerte der Lärmvorsorge angenähert worden.

 

Planerfordernis für Lärmaktionsplanung der 4 Runde

Die Bearbeitung der 4. Runde der Lärmaktionsplanung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe, deren Erfordernis sich aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz ergibt. Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation zu überarbeiten. Eine solche bedeutsame Entwicklung ist u. a. die turnusmäßig zu aktualisierende Kartierung des Umgebungslärms. Dies gilt in der vierten Runde der Lärmaktionsplanung in besonderer Weise, da die Lärmkartierung 2022 erstmals auf Basis der neuen, europaweit harmonisierten Berechnungsverfahren erfolgt. Es ist somit eine Lärmaktionsplanung der 4. Runde durchzuführen.

 

 

Ferner teilt die Verwaltung zu Protokoll mit: Die Deutsche Bahn wurde angeschrieben. Zur Sitzung des UMA im August wird eine Mitteilung zum Sachstand geben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja 17 / Nein 0 / Enthaltung 0

 

einstimmig beschlossen