Sitzung: 23.05.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Entscheidung ausgesetzt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 51/059/2023
Protokoll:
Die 1.
Bgo. Annette Herz erinnert an die ähnliche Vorlage inklusive der
Elternbeitragserhöhung aus den Haushaltsplanberatungen, die jedoch abgelehnt
wurde. Darüber hinaus ist jedoch der Satzungstext anzupassen, u.a. auch im
Hinblick auf Patchworkfamilien und für die verlässliche Grundschule. Der BSA hat
diesen Änderungen bereits zugestimmt.
Auf die Frage von AM Sabine Mallon-Leonczuk, ob nicht-verwandtschaftliche
Kinder anerkannt werden und ob die Unterhaltspflicht berücksichtigt oder
doppelt anerkannt wird, erläutert Amtsleiterin Stephanie Dellit, dass
eine Kollegin des Jugendamtes bei einer Fortbildung war, bei der es auch um die
Patchworkfamilien ging. In dem von Frau Mallon-Leonczuk geschilderten
Einzelfall würde es bei dem unterhaltspflichtigen Partner zu einer
Einzelfallprüfung kommen. Wie es sich bei den Geschwisterkindern verhält, muss
sie noch klären und die Antwort nachreichen.
Auf den Vorschlag, den Beschluss
zurückzustellen, um die Punkte zu klären, erwidert Frau Herz, dass diese
Satzung rechtlich abgesichert und gerichtsfest in der Formulierung ist.
Selbstverständlich wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geprüft und
berücksichtigt, wenn ein Elternteil unterhaltspflichtig ist. Die
Einzelfallprüfung ist Tagesgeschäft der Kolleg_innen im Jugendamt.
Der Vorsitzende Jochen Sack stellt den Antrag zur Abstimmung, den
TOP zu schieben.
Abstimmungsergebnis:
8 ja-Stimmen / 4 nein-Stimmen / 1 Enthaltung