Beschluss: Entscheidung ausgesetzt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Protokoll:

Die 1. Bgo. Annette Herz erinnert an die ähnliche Vorlage inklusive der Elternbeitragserhöhung aus den Haushaltsplanberatungen, die jedoch abgelehnt wurde. Darüber hinaus ist jedoch der Satzungstext anzupassen, u.a. auch im Hinblick auf Patchworkfamilien und für die verlässliche Grundschule. Der BSA hat diesen Änderungen bereits zugestimmt.

 

Auf die Frage von AM Sabine Mallon-Leonczuk, ob nicht-verwandtschaftliche Kinder anerkannt werden und ob die Unterhaltspflicht berücksichtigt oder doppelt anerkannt wird, erläutert Amtsleiterin Stephanie Dellit, dass eine Kollegin des Jugendamtes bei einer Fortbildung war, bei der es auch um die Patchworkfamilien ging. In dem von Frau Mallon-Leonczuk geschilderten Einzelfall würde es bei dem unterhaltspflichtigen Partner zu einer Einzelfallprüfung kommen. Wie es sich bei den Geschwisterkindern verhält, muss sie noch klären und die Antwort nachreichen.

Auf den Vorschlag, den Beschluss zurückzustellen, um die Punkte zu klären, erwidert Frau Herz, dass diese Satzung rechtlich abgesichert und gerichtsfest in der Formulierung ist. Selbstverständlich wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geprüft und berücksichtigt, wenn ein Elternteil unterhaltspflichtig ist. Die Einzelfallprüfung ist Tagesgeschäft der Kolleg_innen im Jugendamt.

 

Der Vorsitzende Jochen Sack stellt den Antrag zur Abstimmung, den TOP zu schieben.

 

 


Abstimmungsergebnis:

8 ja-Stimmen / 4 nein-Stimmen / 1 Enthaltung