Sitzung: 25.05.2023 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Kultur, Städtepartnerschaften und Tourismus
Protokoll:
Stv. Lukat möchte ihre Anfragen im Ausschuss beantwortet bekommen.
Die Vorsitzende Stv.
Zerhusen-Elker erklärt, dass diese
zu Protokoll beantwortet werden.
Bgm’in Dr. Warnecke erklärt ergänzend, dass aufgrund der Vielzahl
der Anfragen, die von der WLH-Fraktion gestellt wurden, die Beantwortungen zu
Protokoll erfolgen werden. Zudem wurde die Anfrage nicht in der 3-Tages-Frist
gestellt und ist damit verfristet.
Die öffentliche
Anfrage der WLH-Fraktion vom
23.05.23 zu „Vertragliche Festlegungen / Einwirken auf Neuansiedlungen i.S.
Klima- und Umweltschutz“ – Beispiel Aperam § Daimler wird wie folgt von der Verwaltung beantwortet:
1. Frage der
WLH-Fraktion: Wie verlässlich sind die Aussagen, Informationen der Stabsstelle
Wirtschaftsförderung bei Neuansiedlungen von Unternehmen?
Antwort der
Verwaltung: Grundsätzlich
ist es seit 2015 Praxis, dass das Unternehmen sich bei Neuansiedlungen /
Grundstücksveräußerungen im Technologiepark im Wirtschaftsförderungsausschuss
vorstellt und für Fragen des Ausschusses zur Verfügung steht. So kann sich der
Ausschuss ergänzend zu den Ausführungen der entsprechenden Beschlussvorlage der
Verwaltung jederzeit ein eigenes Bild machen.
Ergänzend zur 1.
Frage der WLH-Fraktion: Wie verlässlich, rechtlich einklagbar sind die
Begründungen zu den P-Planaufstellungen?
Antwort der
Verwaltung: Rechtlich
bindend sind ausschließlich Festsetzungen gem. § 9 BauGB.
Weitere Ergänzung
zur 1. Frage der WLH-Frakion: - s. Beispiele oben -
Für die WLH-Fraktion gilt nicht „Grundstücksverkauf um jeden ökologischen
Preis“, sondern wir nehmen den Klima- und Umweltschutz als
gesamtgesellschaftliche Aufgabe an, welchen wir auch bei Unternehmen einfordern
möchten / müssen, wenn Sie selbst dies nicht in der „Firmenphilosophie“ mit
Leben füllen wollen. Tatsächlich sehen wir als Ehrenamtler aber dann nur das
Ergebnis, weil das Bauantragsverfahren, aus dem die Abweichungen hervorgehen –
s. Beispiele oben- nur der Fachverwaltung bekannt ist.
Welche
Festlegungen erfolgten zu den oben genannten Gebäuden, der Bebauung mit Blick
auf das Thema „Klima- und Umweltschutz“ im Grundstückskaufvertrag?
Antwort der
Verwaltung: Im Kaufvertrag
wird auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen.
Nochmalige
Ergänzung zur 1. Frage der WLH-Fraktion: Welche Festlegungen sind dazu rechtlich
möglich, um diese Negativbeispiele Aperam und Daimler AG vermeiden zu können?
Antwort der
Verwaltung: Im
Grundstückskaufvertrag können grundsätzlich Regelungen und Verpflichtungen aus
allen Bereichen aufgenommen werden, die aber mit Rückkaufrechten oder
Vertragsstrafen abgesichert werden müssen. Derartige detaillierte Regelungen
mit Restriktionen, die über die Festsetzungen des Bebauungsplanes herausgehen,
werden von den Unternehmen in der Regel im Kaufvertrag nicht akzeptiert.
2. Frage der
WLH-Frakion: Seit wann wusste die Stabsstelle Wirtschaftsförderung, dass das
Unternehmen Aperam kein „Greenbuilding“ im Technologiepark bauen wollte?
Antwort der
Verwaltung: Das Unternehmen
hat dies am 18.11.2021 im Ausschuss erläutert.
Ergänzend zur 2.
Frage der WLH-Fraktion: Wie hat die Stabsstelle Wirtschaftsförderung dazu
versucht auf Aperam einzuwirken, damit das heute sichtbare Ergebnis abgemildert
würde?
Antwort der
Verwaltung: Die WTK ist im
laufenden Dialog mit dem Unternehmen, aktuell geht es um die Planungen einer
Photovoltaikanlage.
Weitere Ergänzung
zur 2. Frage: Welche Möglichkeiten haben wir auf Aperam einzuwirken, damit
nicht nur das Lichtsignal am Gebäude „grün zeigt“ – siehe Bild, sondern
vielleicht auch das Dach oder die Fassade begrünt wird?
Antwort der
Verwaltung: Nachträgliche
bauliche Veränderungen, die über die Festsetzungen des Bebauungsplanes
hinausgehen, werden von den Unternehmen ausschließlich auf freiwilliger Basis
umgesetzt. Die WTK kann diesen Wunsch gerne an das Unternehmen herantragen.
Es liegen keine weiteren Anfragen vor.