Protokoll:

 

Stv. Lukat möchte ihre Anfragen im Ausschuss beantwortet bekommen.

 

Die Vorsitzende Stv. Zerhusen-Elker erklärt, dass diese zu Protokoll beantwortet werden.

 

Bgm’in Dr. Warnecke erklärt ergänzend, dass aufgrund der Vielzahl der Anfragen, die von der WLH-Fraktion gestellt wurden, die Beantwortungen zu Protokoll erfolgen werden. Zudem wurde die Anfrage nicht in der 3-Tages-Frist gestellt und ist damit verfristet.

 

Die öffentliche Anfrage der WLH-Fraktion vom 23.05.23 zu „Vertragliche Festlegungen / Einwirken auf Neuansiedlungen i.S. Klima- und Umweltschutz“ – Beispiel Aperam § Daimler wird wie folgt von der Verwaltung beantwortet:

 

1. Frage der WLH-Fraktion: Wie verlässlich sind die Aussagen, Informationen der Stabsstelle Wirtschaftsförderung bei Neuansiedlungen von Unternehmen?

 

Antwort der Verwaltung: Grundsätzlich ist es seit 2015 Praxis, dass das Unternehmen sich bei Neuansiedlungen / Grundstücksveräußerungen im Technologiepark im Wirtschaftsförderungsausschuss vorstellt und für Fragen des Ausschusses zur Verfügung steht. So kann sich der Ausschuss ergänzend zu den Ausführungen der entsprechenden Beschlussvorlage der Verwaltung jederzeit ein eigenes Bild machen.

 

Ergänzend zur 1. Frage der WLH-Fraktion: Wie verlässlich, rechtlich einklagbar sind die Begründungen zu den P-Planaufstellungen?

 

Antwort der Verwaltung: Rechtlich bindend sind ausschließlich Festsetzungen gem. § 9 BauGB.

 

Weitere Ergänzung zur 1. Frage der WLH-Frakion: - s. Beispiele oben -
Für die WLH-Fraktion gilt nicht „Grundstücksverkauf um jeden ökologischen Preis“, sondern wir nehmen den Klima- und Umweltschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe an, welchen wir auch bei Unternehmen einfordern möchten / müssen, wenn Sie selbst dies nicht in der „Firmenphilosophie“ mit Leben füllen wollen. Tatsächlich sehen wir als Ehrenamtler aber dann nur das Ergebnis, weil das Bauantragsverfahren, aus dem die Abweichungen hervorgehen – s. Beispiele oben- nur der Fachverwaltung bekannt ist.

 

Welche Festlegungen erfolgten zu den oben genannten Gebäuden, der Bebauung mit Blick auf das Thema „Klima- und Umweltschutz“ im Grundstückskaufvertrag?

 

Antwort der Verwaltung: Im Kaufvertrag wird auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen.

Nochmalige Ergänzung zur 1. Frage der WLH-Fraktion: Welche Festlegungen sind dazu rechtlich möglich, um diese Negativbeispiele Aperam und Daimler AG vermeiden zu können?

 

Antwort der Verwaltung: Im Grundstückskaufvertrag können grundsätzlich Regelungen und Verpflichtungen aus allen Bereichen aufgenommen werden, die aber mit Rückkaufrechten oder Vertragsstrafen abgesichert werden müssen. Derartige detaillierte Regelungen mit Restriktionen, die über die Festsetzungen des Bebauungsplanes herausgehen, werden von den Unternehmen in der Regel im Kaufvertrag nicht akzeptiert.

 

2. Frage der WLH-Frakion: Seit wann wusste die Stabsstelle Wirtschaftsförderung, dass das Unternehmen Aperam kein „Greenbuilding“ im Technologiepark bauen wollte?

 

Antwort der Verwaltung: Das Unternehmen hat dies am 18.11.2021 im Ausschuss erläutert.

 

Ergänzend zur 2. Frage der WLH-Fraktion: Wie hat die Stabsstelle Wirtschaftsförderung dazu versucht auf Aperam einzuwirken, damit das heute sichtbare Ergebnis abgemildert würde?

 

Antwort der Verwaltung: Die WTK ist im laufenden Dialog mit dem Unternehmen, aktuell geht es um die Planungen einer Photovoltaikanlage.

 

Weitere Ergänzung zur 2. Frage: Welche Möglichkeiten haben wir auf Aperam einzuwirken, damit nicht nur das Lichtsignal am Gebäude „grün zeigt“ – siehe Bild, sondern vielleicht auch das Dach oder die Fassade begrünt wird?

 

Antwort der Verwaltung: Nachträgliche bauliche Veränderungen, die über die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinausgehen, werden von den Unternehmen ausschließlich auf freiwilliger Basis umgesetzt. Die WTK kann diesen Wunsch gerne an das Unternehmen herantragen.

 

Es liegen keine weiteren Anfragen vor.