Protokoll:

Herr Thomaßen vom Büro Thomaßen Consult stellt die Schulentwicklungsplanung mit einer Powerpoint-Präsentation vor.

Die StOAR’in Astrid Schmidt teilt mit, dass der Antrag der GAL-Fraktion nur formell zu dem TOP aufgenommen wurde, da bereits im letzten September die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung angestoßen und das Büro von Herrn Thomaßen beauftragt wurde.

Dem Vorwurf von AM Uwe Elker, dass die GAL bereits im Sommer 2022 die Problematik der Grundschule Unterhaan hinsichtlich einer Dreizügigkeit in die Schulentwicklungsplanung einbringen wollte und die Stadt sich nicht beteiligt hätte, widerspricht StOAR’in Astrid Schmidt. Im Rahmen einer bereits im Jahr 2020 begonnenen „Planungsphase 0“ ist man nach Analyse der Schulentwicklungszahlen in Abstimmung mit dem damaligen Beraterbüro von einem notwendigen Raumbedarf für eine Zweizügigkeit, ausgelegt auf einen komplett rhythmisierten Ganztag ausgegangen, zzgl. Räumen für zwei mögliche Überhangklassen. Nach der aktuellen Schulentwicklungsplanung wäre dies noch auskömmlich, allerdings bewegen sich die Klassen dann zu einem Großteil am Klassenfrequenzhöchstwert. Daneben gibt es die nach wie vor nicht planbaren Flüchtlingszuzüge. Daher wird vorgeschlagen, den Neubau der GGS Unterhaan dreizügig zu planen.

Stv. Vincent Endereß möchte zur Aufklärung beitragen und verweist auf die Diskussion zum Raumbedarf der Musikschule im Mai, in der die Verwaltung bereits auf den Schulentwicklungsplan hingewiesen hat und man deshalb verwundert war über den Antrag der GAL im Juni dieses Jahres.

StOAR’in Astrid Schmidt berichtet, dass die Beratung im nächsten Sitzungszyklus erfolgt. Im Wesentlichen gebe es drei Handlungsfelder. Vorgezogen wird hiervon jetzt bereits ein erforderlicher Beschluss zur GGS Unterhaan, um dort mit der Planung weiterzukommen. Für das Gymnasium ist eine Festschreibung der 5-Zügigkeit erforderlich. Dieser Beschluss muss im nächsten Sitzungszyklus erfolgen, damit vor den Anmeldeterminen der künftigen 5-Klässer_innen Klarheit besteht. Im Weiteren geht es noch um die Gemeinschaftsgrundschule Mittelhaan. Um die Schule mit Blick auf den Rechtsanspruch auf Ganztag ab dem Schuljahr 2026/27 räumlich zukunftssicher auszustatten und gleichzeitig den Bedarf der Musikschule abzudecken, gilt es in den Beratungen noch dicke Bretter zu bohren.