Sitzung: 13.09.2023 Ausschuss für Bildung und Sport
Protokoll:
Herr Thomaßen vom Büro Thomaßen
Consult stellt die Schulentwicklungsplanung mit einer Powerpoint-Präsentation
vor.
Die StOAR’in Astrid Schmidt
teilt mit, dass der Antrag der GAL-Fraktion nur formell zu dem TOP aufgenommen
wurde, da bereits im letzten September die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung
angestoßen und das Büro von Herrn Thomaßen beauftragt wurde.
Dem Vorwurf von AM Uwe Elker,
dass die GAL bereits im Sommer 2022 die Problematik der Grundschule Unterhaan
hinsichtlich einer Dreizügigkeit in die Schulentwicklungsplanung einbringen
wollte und die Stadt sich nicht beteiligt hätte, widerspricht StOAR’in
Astrid Schmidt. Im Rahmen einer bereits im Jahr 2020 begonnenen
„Planungsphase 0“ ist man nach Analyse der Schulentwicklungszahlen in
Abstimmung mit dem damaligen Beraterbüro von einem notwendigen Raumbedarf für
eine Zweizügigkeit, ausgelegt auf einen komplett rhythmisierten Ganztag
ausgegangen, zzgl. Räumen für zwei mögliche Überhangklassen. Nach der aktuellen
Schulentwicklungsplanung wäre dies noch auskömmlich, allerdings bewegen sich
die Klassen dann zu einem Großteil am Klassenfrequenzhöchstwert. Daneben gibt
es die nach wie vor nicht planbaren Flüchtlingszuzüge. Daher wird
vorgeschlagen, den Neubau der GGS Unterhaan dreizügig zu planen.
Stv. Vincent Endereß möchte zur Aufklärung beitragen und
verweist auf die Diskussion zum Raumbedarf der Musikschule im Mai, in der die
Verwaltung bereits auf den Schulentwicklungsplan hingewiesen hat und man
deshalb verwundert war über den Antrag der GAL im Juni dieses Jahres.
StOAR’in Astrid Schmidt berichtet, dass die Beratung im nächsten
Sitzungszyklus erfolgt. Im Wesentlichen gebe es drei Handlungsfelder.
Vorgezogen wird hiervon jetzt bereits ein erforderlicher Beschluss zur GGS
Unterhaan, um dort mit der Planung weiterzukommen. Für das Gymnasium ist eine
Festschreibung der 5-Zügigkeit erforderlich. Dieser Beschluss muss im nächsten
Sitzungszyklus erfolgen, damit vor den Anmeldeterminen der künftigen
5-Klässer_innen Klarheit besteht. Im Weiteren geht es noch um die
Gemeinschaftsgrundschule Mittelhaan. Um die Schule mit Blick auf den
Rechtsanspruch auf Ganztag ab dem Schuljahr 2026/27 räumlich zukunftssicher
auszustatten und gleichzeitig den Bedarf der Musikschule abzudecken, gilt es in
den Beratungen noch dicke Bretter zu bohren.