Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Sachstand des

Hochwasserschutzkonzeptes für Gruiten zur Kenntnis.

 

 


Protokoll:

 

Michael Weinert stellt den Sachstandsbericht zum Hochwasserschutzkonzept vor.

(Präsentation)

Zusammenfassend:

Die Veranlassung zur Erstellung des Hochwasserschutzkonzepts geht auf das Hochwasserereignis am 14.07.2021 zurück. Ziel ist es Retentionsmöglichkeiten zu finden, um die Hochwassersituation in Gruiten-Dorf bei künftigen Starkregenereignissen möglichst zu verhindern.

 

Ausgangssituation: Durch Gruiten Dorf fließen die Gewässer Düssel und kleine Düssel. Als Grundlage für die Förderfähigkeit durch entsprechende Landesmittel zum Hochwasserschutz wird ein Regenereignis zugrunde gelegt, welches statistisch einmal alle 100 Jahre auftritt (HQ 100). Vor Ort ist eine historisch gewachsene, dichte Bebauung, im direkten Wirkungskreis der Gewässer vorzufinden. In diesem Bereich existieren zwei Bachverrohrungen bzw. Durchlässe. Im Umfeld bestehen Schutzgebiete, die im weiteren Verlauf der Konzeptionierung Auswirkungen auf entsprechende Maßnahmen haben werden. Mittels eines Hydraulikmodells wird die Überschwemmungssituation analysiert. Hierbei werden die Wasserspiegellagen bei verschiedenen Abflusszuständen eruiert. Das Abflussverhalten wird mit Hilfe eines Niederschlagsabflussmodells dargestellt, welches für den Bereich in Haan-Gruiten Dorf noch nicht vorlag und dessen Aufstellung Gegenstand des Konzepts gewesen ist. Im Kern und verkürzt gesagt, wird das Ziel verfolgt die Differenz zwischen Zu- und Abfluss festzustellen. Diese Differenz ist oberhalb des Überflutungspunkts zurückzuhalten, um die Überflutungen zu minimieren.

Bei der Konzeptionierung ging es nachfolgend um die Formulierung von Schutzzielen. Schutzziel 1 bedeutet, einen schadensfreien Zustand bei Starkregenereignissen zu erreichen. Hierbei wird ein Durchlass von 12 m³/s gewährt. Das Schutzziel 2 nimmt als Abflussleistung 17 m³/s zur Grundlage, wobei hier „moderate“ Schäden in Kauf genommen werden müssten.

 

 

Die Rückhaltung erfolgt in der Regel durch den Einsatz von Hochwasserrückhaltebecken. Eine Renaturierung der Bachläufe mit Rückhaltungen im Gewässer ist aufgrund einer sehr geringen Wirkung nicht möglich.

 

Die Anordnung der Rückhaltebecken in Ihrer Lage entlang des Gewässers wird durch die Topografie bestimmt, sodass das aufschwellende Niederschlagswasser entsprechend hydraulisch im Freispiegelgefälle zugeleitet werden kann. Zurzeit wurde aber die Flächenverfügbarkeit (Eigentumssituation, Bereitschaft zur Veräußerung) nicht geprüft. Das Konzept verfolgte lediglich den technischen Ansatz.

Insgesamt wurden sieben Standorte identifiziert. Entlang der Düssel sind es drei Standorte, an der kleinen Düssel vier Standorte.

 

Die Erreichung des Schutzziels 1 kann aufgrund entsprechender Investitions- und Ewigkeitskosten nur teuer erkauft werden. Neben den hohen Investitionskosten sind auch große technisch-betriebliche Herausforderungen zur Gewährleistung der Wirksamkeit des Gesamtsystems zu beachten. Außerdem bestehen Bedenken im Planungsverfahren bei der Standortauswahl der Hochwasserrückhaltebecken hinsichtlich der zu befürchtenden Abwägungen zwischen Hochwasserschutz-, Landschaftsschutz- und Naturschutzbelangen.

Für die Förderfähigkeit der Maßnahmen ist dem Fördergeber zudem ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis vorzuweisen.

Hinsichtlich etwaiger Objektschutzmaßnahmen: Nach den vorliegenden Modellen bestünde ein Zeitfenster von drei Stunden, um auf eine anstehende potenzielle Hochwassersituation zu reagieren. Spontan ist dies nicht möglich, weshalb grundsätzlich dauerhaft vorgehaltene Schutzsysteme notwendig sind. 

Weiteres Vorgehen: In einer nachfolgenden Machbarkeitsstudie müssen die Szenarien vertieft werden. Entsprechende Anforderungen, das Kosten-Nutzen-Verhältnis und eine Schadenspotentialanalyse müssen aufgestellt werden.

Zur Diskussion kann auch gestellt werden, welches Schutzziel erreicht werden soll: Wird weiter auf Grundlage eines HQ100-Ereignisses geplant oder ist auch die Erreichung etwaiger Schutzziele bei einem HQ50-Ereignis zufriedenstellend.

Ortslagen, wie in Gruiten gibt es vielfach in Deutschland: Es ist wichtig, dass die Anlieger wissen, was sie erwartet. Es wird empfohlen die Menschen vor Ort zu sensibilisieren. Ferner ist auch die Aufstellung von Objektschutzblättern mit Maßnahmen zum Eigenschutz zweckdienlich.

 

Stv. Vincent Endereß: Wer ist der Kostenträger für die Hochwasserschutzmaßnahmen?

 

Kristin Wedmann: Für Hochwasserrückhaltebecken trägt der Bergisch-Rheinische Wasserverband die Kosten. Über die Beiträge von der Stadt an den Bergisch-Rheinischen Wasserband zahlt schlussendlich auch die Stadt im Rahmen des Genossenschaftsprinzips. Einzelmaßnahmen, die nicht unmittelbar mit der Gewässersystematik zu tun haben, wie zum Beispiel eine Hochwasserschutzwand, sind von der Stadt zu tragen. Für private Schutzmaßnahmen trägt der private Eigentümer die Kosten.

 

Stv. Anette Braun-Kohl: Warum ist das betrachtete Gebiet so klein gefasst? Man muss doch weiter entfernt von Gruiten-Dorf beginnen. Ist es nicht notwendig das Gebiet breiter zu fassen? Denn große Wassermengen kommen bereits ab dem Bereich Wuppertal-Bolthausen in Gruiten an.

 

Michael Weinert: Es wird im Konzept das gesamte Einzugsgebiet betrachtet. Deshalb werden auch oberhalb des Hochwasserepizentrums die Rückhaltebeckenstandorte gesucht. Nur ist eine Hochwasserschutzwirkung unmittelbar hinter dem Becken am größten. Je näher sich diese Becken zu Gruiten-Dorf befinden, desto größer ist der Schutz für die entsprechenden Unterlieger.

 

Kristin Wedmann reagiert ferner auf die Anregung den Durchlass zu beschleunigen: Der Gesetzgeber verbietet es das Niederschlagswasser durch Maßnahmen zu beschleunigen, da entsprechende Nachrainer in Mitleidenschaft gezogen würden.

 

- Stv. Jens Lemke vertritt Stv. Anette Braun-Kohl ab 17:55 Uhr -

 

Stv. Meike Lukat: Was können wir mittel- und langfristig erreichen: Ich habe Zweifel, ob alle Becken errichtet werden können. Wir haben uns bereits im Jahr 2021 intensiv mit dem Thema der Flächenverfügbarkeit beschäftigt. Wie können wir schnellstmöglich die Objektschutzblätter aufstellen? Welche Kosten entstehen und wer trägt die Kosten?

 

Michael Weinert: Die Grundlage der Objektschutzblätter ist dank der ermittelten Einlaufhöhen an jedem Objekt im Untersuchungsraum vorhanden. Die Kosten liegen zwischen 15.000 und 30.000 EUR für die Erstellung der Schutzblätter. Kostenträger wäre die Stadt Haan.

 

Stv. Jens Lemke: Das Abräumen von Totholz aus den Gewässern ist ebenfalls sehr wichtig. Wurde berücksichtigt, dass auch aus der Straßenentwässerung große Mengen Niederschlagswasser in Gruiten-Dorf ankommen?

 

Kristin Wedmann: Natürlich kommt aus versiegelten Flächen viel Wasser an und führt zu einem verstärkten Abfluss in die Gewässer.

 

- Stv. Anette Braun-Kohl nimmt für Stv. Jens Lemke ab 18:08 Uhr am Ausschuss teil –

- Stv. Vincent Endereß unterbricht die Sitzung um 18:10 Uhr für einen Wortbeitrag aus dem Besucherraum -

 

Herr Adamowitsch für die Interessengemeinschaft Hochwaqsserschutz Gruiten Dorf: Eigene Schutzmaßnahmen wurden bereits umgesetzt. In Erinnerung an das Hochwasserereignis 2021 wird die chaotische Kommunikation, die faktisch nicht funktioniert hat, angeprangert. Es wird gewünscht, dass vor allem auch ein Telekommunikationsunternehmen für eine vollständige Netzabdeckung in Gruiten-Dorf sorgt. Gewünscht wird auch eine in der Sache zwischen Bürgerinitiative und Beteiligten von Stadt, BRW und Planung agierende Kommunikationsplattform.

 

- Stv. Vincent Endereß setzt die Sitzung um 18:15 Uhr fort -

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja 17 / Nein 0 / Enthaltung 0

einstimmig beschlossen