Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

 

Alexander Lingemann stellt sich zunächst als neuen Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde vor. Nachfolgend referiert Alexander Lingemann über die verwaltungs- und verkehrsrechtlichen Voraussetzungen des Bewohnerparkens (Es wird nachfolgend die Notiz der Straßenverkehrsbehörde wiedergegeben):

 

Rechtsgrundlage bildet die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwVStVO), hier explizit § 45 VwVStVO „Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Nummer X:

Sonderparkberechtigung für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkvorrechte)“

 

Voraussetzungen:

Nur dort zulässig, wo

(1)mangels privater Stellflächen und

(2)auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die

(3)Bewohner des

(4)städtischen Quartiers

(5)regelmäßig

(6)keine ausreichende Möglichkeit haben, in

(7)ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von

(8)ihrer Wohnung (9)einen Stellplatz für ihr

(10)Kraftfahrzeug zu finden.

 

 

Zu 1:   In der Heidstraße gibt es neben den Mehrfamilienhäusern, mehrere Häuser, die über private Zufahrten, Garagen, Carports verfügen, hier wäre im Einzelfall ein Nachweis zu erbringen.

 

Zu 2:   Es handelt sich hier insoweit um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der durch Auslegung unter Heranziehung der Maßstäbe aus Literatur und Rechtsprechung näher zu bestimmen ist. Valide Erkenntnisse über die Parksituation kann allerdings eine Untersuchung mit anonymisierter Kennzeichenerhebung erbringen. Die anonymisierte Kennzeichenerhebung an zwei Tagen (unter der Woche und samstags) mit circa Zwei-Stunden-Prüfintervallen ist zwischen 4.00 Uhr morgens und 3.00 Uhr morgens durchzuführen. Zu diesen Zeitpunkten können die Auslastung des Parkraums in Prozent und die verschiedenen Nutzergruppen-Anteile bestimmt werden. Der Parkdruck wird durch die Analyse von Struktur- und Erhebungsdaten ermittelt, die die grundsätzliche Beschaffenheit des Untersuchungsgebiets im Hinblick auf Zahl und Dichte der Einwohnerinnen und Einwohner, Pkw-Besitzquote, Beschäftigte, aber auch Anbindung zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) betrachten. In einfacher Definition der Stadt Stuttgart: wird darunter eine Auslastung der Parkplätze innerhalb eines bestimmten abgegrenzten Gebiets von 100 % oder mehr verstanden. Das bedeutet, dass in der Gesamtheit aller erfassten Straßenzüge, die Anzahl der ( ordnungsgemäß und ordnungswidrig ) abgestellten Fahrzeuge und die Anzahl an vorhandenen Parkplatzen gleich oder höher ist. -> Konkurrenzparken, geschäftlich u. privat

.

Zu 3:   Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.

 

Zu 4:   Die städtischen Quartiere basieren auf räumlichen und kulturell-sozialen Gegebenheiten, sind Sozialraum. Werden jedoch auch durch die Städte selbst festgelegt.

Zu 5:   Eine Ordnung die besonders durch gleichmäßige Wiederkehr, Aufeinanderfolge gekennzeichnet ist.

 

Zu 6:   Siehe zu 1 und zu 2

 

Zu 7:   Die ortüblich fußläufig zumutbare Entfernung entspricht einer maximalen Gebietsausdehnung von 1000 Metern ( unabhängig von der Grüße der Stadt ). Es ist die Distanz, die den Bewohnerinnen und Bewohnern vom gefundenen Parkplatz zu ihrer Wohnung zugemutet werden kann.

 

Zu 8:   Siehe zu 3

 

Zu 9:   Ein Stellplatz ist eine Fläche zum Abstellen eines Fahrzeuges.

 

Zu 10: Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes ( StVG, §1 Abs. 2 ) gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.

 

Rechtliches:

§ 45 Abs. 1b Nr. 2a: Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen im   Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel durch vollständige oder zeitlich beschränkte Reservierung des Parkraums für die Berechtigten oder durch Anordnung der Freistellung von angeordneten Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen: Parkscheibe, Parkuhr, Parkscheinautomat

 

§ 45 Abs. 1b Satz 2: Die Straßenverkehrsbehörden ordnen die Parkmöglichkeiten für Bewohner, […] im Einvernehmen mit der Gemeinde an.

 

§ 6 Abs. 1 Nr. 15b StVG: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen: -die Beschränkung des Straßenverkehrs einschließlich des ruhenden Verkehrs zugunsten der Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel

 

Delegationsverordnung durch das Land NRW an die Stadt Haan: Die Zuständigkeit über Höhe der Gebühr und Länge der Berechtigung liegt bei der Kommune. Freiburg hat die Höhe der Gebühr auf jährlich 480,00€ festgesetzt, diese wurde durch das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg bestätigt. Auch durch Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird bestätigt, dass die Kosten höher sein dürfen, losgelöst von Gebührensatzungen der jeweiligen Kommunen (BVerwG 9 CN 2.22).

 

Weiteres:

           Innerhalb eines Bereiches mit Bewohnerparkvorrechten dürfen werktags von 9.00 bis 18.00 Uhr nicht mehr als 50%, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75% der zur Verfügung stehenden Parkfläche für die Bewohner reserviert werden

 

           ( Die Parkflächen zur allgemeinen Nutzung sollen je nach Bedarf zu einem Anteil von bis zu 5 % für Carsharing-Fahrzeuge reserviert werden ) -> Konkurrenzparken

 

           Für die Parkflächen zur allgemeinen Nutzung empfiehlt sich die Parkraumbewirtschaftung Parkscheibe, Parkuhr, Parkscheinautomat

 

           Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben

 

           Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug ( Nur in begründeten Einzelfällen können mehrere Kennzeichen in dem Parkausweis eingetragen oder der Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" vorgenommen werden )

 

           Größte Zone in Haan ist die Alsenstraße mit 27 ausgegebenen Berechtigungen

 

           Die gesamte Heidstraße hat 63 Bewohnerinnen und Bewohner. Hiervon sind alle unter 18-Jährigen und eine Beispielszahl für alte und kranke Leute, die nicht mehr ( oder noch nie ) mit ihrem Fahrzeug am Straßenverkehrs teilnehmen und dort einen Parkplatz belegen, herauszurechnen. Des Weiteren fallen unter diese Bewohnerinnen und Bewohner auch solche, welche über eigene Stellplätze verfügen und daher nicht berechtigt wären. Ähnlich sieht die Situation auf der Kölner Straße aus. Auch hier gibt es zahlreiche Gebäude mit eigenen Zufahrten und Stellplätzen.

 

           Von dem Kreuzungsbereich der Kölner Straße / Heidstraße / Grund ergeben die 1000 Meter Umkreis einen Bereich, in dem man sich im Norden (Hühnerbach, oberhalb des Gymnasiums), Osten (Bereich des Rathauses mit Parkplatz), Süden (Stadtgrenze zu Solingen) und Westen (Kreisverkehrs Ohligser Straße) bewegt.

 

           In einem Bewohnerparkgebiet, das sich auf eine Fläche von maximal einem Quadratkilometer beläuft (Definition der Stadt Köln)

 

           Es bleibt zu klären, wie viele Berechtigungen ausgestellt werden, und wie viele mehr, als Parkraum tatsächlich vorhanden ist. Zurzeit ist das System VOIS auf einen Maximalanzahl von 1000 Stück pro Gebiet vorprogrammiert.

 

           Es müssen mehr Berechtigungen ausgegeben werden, als Parkraum tatsächlich da ist, da nicht zeitgleich alle Berechtigten vor Ort sind und auch immer 25-50% an Parkraum übrigbleiben muss (je nach Uhrzeit).

 

           Daher gilt nicht der Grundsatz, dass mit der Berechtigung auch ein tatsächlicher Parkplatz für die Dauer eines Jahres „gekauft“ wird.

 

 

- Dr. Rolf Brockmeyer verlässt die Sitzung von 18:00 Uhr bis 18:04 Uhr –

 

Alexander Lingemann: Damit man sich die verkehrliche Entwicklung vorstellen kann: Die Luftbilder der genannten Kreuzung aus den Jahren 2007, 2010, 2014, 2018  und 2022 verdeutlichen, dass auch auf der Heidstraße und Kölner Straße sich die Fahrzeugmenge erheblich vergrößert hat. Von neun festzustellenden Fahrzeugen wächst die Anzahl kontinuierlich auf 20 Fahrzeuge.

 

 

Stv. Anette Braun-Kohl: Wie viele Bewohnerparkausweise wurden insgesamt in der Stadt vergeben? Kann dies pro Straße und pro Gebiet ausgewiesen werden? In Haan werden pro Bewohnerparkausweis pro Jahr 30,70 EUR fällig, in Freiburg sind es 480 EUR. Der Preis in Haan ist nicht kostendeckend. Wir sind der Auffassung, dass Schnellschüsse und eine isolierte Betrachtung der Parkraumbewirtschaftung im Kontext von Bewohnerparkausweisen in der Heidstraße oder Königgrätzer Straße keine Lösung sind. Es ist ein genereller Ansatz und ein Gesamtkonzept zu verfolgen.

 

Stv. Meike Lukat: Die Grundlagen der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung müssen nach außen getragen werden, um transparent darzustellen, dass mit dem Bewohnerparken kein kostengünstiger Parkplatz vor der Haustür einhergeht. Laut den Ausführungen der Verwaltung, ist ein Kilometer eine zumutbare Entfernung.

 

Stv. Andreas Rehm: Die GAL-Fraktion hat einen Antrag als Einbringung vorgelegt. Der Parkraum wird von verschiedenen Zielkonflikten beherrscht und es bestehen verschiedene Systeme der Parkraumbewirtschaftung im Stadtgebiet. Dies ist nicht übersichtlich geregelt und es gibt keine Übersicht darüber, wo welche Systeme angewendet werden (Bezahlparken, Parkscheibenregelung mit unterschiedlicher Dauer etc.). Der Parkraum muss in der Gesamtheit betrachtet und neu sortiert werden. Auch die Kosten für den Bewohnerparkplatz müssen differenziert, aber vor allem höher sein: In Koblenz werden 560 € p.a. für den Bewohnerparkausweis aufgerufen. Wir schlagen einen Preis von 120 € p.a. vor. Auch wenn noch nicht klar ist, ob diese Summe kostendeckend ist. Das Bewohnerparken muss flexibler gestaltet werden. So sollte es möglich sein, bis zu drei Fahrzeuge auf einem Bewohnerparkausweis zu hinterlegen. Damit wären die Fälle abgedeckt, wenn beispielsweise ein Carsharing-Auto nach Hause mitgenommen wird. Noch sind „keine Pflöcke eingeschlagen“, die Regeln müssen mit einer regelmäßigen kritischen Würdigung wachsen. Aber wir möchten einmal die Grundlage schaffen. Gruiten wurde mit in den Antrag aufgenommen, auch wenn wir da als Fraktion keinen unbedingten Handlungsbedarf sehen. Jedoch mag es sein, dass andere Fraktionen zu einer anderen Einschätzung gelangen.

 

Stv. Meike Lukat: Wir haben die Einbringung noch nicht diskutiert. Wir sehen die Problematik in der Formulierung. Schließlich heißt es „Die Stadtverwaltung wird gebeten (…) unter Beachtung folgender Eckpunkte (…)“. Wir halten die Formulierung „Diskussionspunkte“ für ergebnisoffener. Außerdem erfolgt in dem Antrag eine Vermischung mit E-Fahrzeugen, Parkausweisen und dem Carsharing. Ist das so sinnvoll?

 

Stv. Andreas Rehm: Die Formulierung ist bewusst gewählt und es soll keine allgemeine Formulierung zur Entschärfung genommen werden. Sonst kommen wir nicht weiter. Es ist eine Abarbeitungsliste, nach der Vorstellung der GAL-Fraktion.

Die Vorlage muss nicht zum nächsten UMA aufgenommen werden.

 

Zum Protokoll werden von der Straßenverkehrsbehörde nachfolgend die Anzahl und Verteilung der Bewohnerparkausweise mitgeteilt:

 

Alsenstr.                                25

Dieker Str.                             21

Ellscheider Str.                     14

Friedrichstr.                           13

Kirchstr.                                 12

Turnstr.                                  12

Insgesamt:                             97 (Stand 23.02.2024)

 

Abstimmung über den Beschlussvorschlag der GAL, Einbringung der GAL-Fraktion:

 

Ja 17 / Nein 0 / Enthaltung 0

einstimmig beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich