Beschluss:

 

„1.   Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 126 „Fuhr“ mit der Begründung in der Fassung vom 25.03.2010 wird zugestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ausschließlich den rechtskräftigen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 9G. Die genaue Gebietsabgrenzung erfolgt durch die Planzeichnung.

2.    Der 25. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Fuhr" im Wege der Berichtigung nach § 13a (2) BauGB mit der Begründung in der Fassung vom 14.01.2010 wird zugestimmt. Der Geltungsbereich liegt in Haan-Gruiten südlich der Straße "Fuhr" zwischen dem Fahrweg "Ehlenbeck" und dem Gewerbe-/Industriegebiet an der Leichtmetallstraße. Die genaue Gebietsabgrenzung erfolgt durch die Planzeichnung.

3.    Gemäß § 13a (2) Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 (2) BauGB wird beschlossen, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen wird.

4.    Die Planentwürfe mit den zugehörigen Begründungen und den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen  sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.“

 

 


Protokoll:

 

Auf Nachfrage von Stv. Lukat, inwieweit mit zusätzlichen Kosten für dieses Verfahren zu rechnen sei, betont StOBR Rautenberg, es entstünden neben den Kosten für das Lärmgutachten und den „Sowieso-Kosten“ keine weiteren Aufwendungen für die Stadt.

 

Stv. Drennhaus fragt, ob mit den betroffenen Gewerbetreibenden bzgl. der Herabstufung des Industrie- in ein Gewerbegebiet gesprochen worden sei.

 

Bgo. Buckesfeld erklärt, es seien diverse Gespräche mit den Betroffenen geführt und ein weitgehender Konsens erzielt worden. Die Einschränkungen für die Gewerbetreibenden hätten sich auch ohne die Rückstufung des Gebietes ergeben.


Abstimmungsergebnis:

 

16 Ja- und 1 Nein-Stimme

 

(Stv. Rehm hat sich an Beratung und Abstimmung nicht beteiligt)