Sitzung: 13.04.2010 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 61/019/2010
Beschluss:
„1. Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 126 „Fuhr“ mit der Begründung
in der Fassung vom 25.03.2010 wird zugestimmt.
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplans umfasst ausschließlich den rechtskräftigen Teilbereich des
Bebauungsplans Nr. 9G. Die genaue Gebietsabgrenzung erfolgt durch die
Planzeichnung.
2. Der 25. Änderung des Flächennutzungsplans im
Bereich "Fuhr" im Wege der Berichtigung nach § 13a (2) BauGB mit der
Begründung in der Fassung vom 14.01.2010 wird zugestimmt. Der Geltungsbereich
liegt in Haan-Gruiten südlich der Straße "Fuhr" zwischen dem Fahrweg
"Ehlenbeck" und dem Gewerbe-/Industriegebiet an der
Leichtmetallstraße. Die genaue Gebietsabgrenzung erfolgt durch die
Planzeichnung.
3. Gemäß § 13a (2) Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 (2)
BauGB wird beschlossen, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung
nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen wird.
4. Die
Planentwürfe mit den zugehörigen Begründungen und den nach Einschätzung der
Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen.“
Protokoll:
Auf Nachfrage von Stv. Lukat, inwieweit mit zusätzlichen Kosten für dieses Verfahren zu rechnen sei, betont StOBR Rautenberg, es entstünden neben den Kosten für das Lärmgutachten und den „Sowieso-Kosten“ keine weiteren Aufwendungen für die Stadt.
Stv. Drennhaus fragt, ob mit den betroffenen Gewerbetreibenden bzgl. der Herabstufung des Industrie- in ein Gewerbegebiet gesprochen worden sei.
Bgo. Buckesfeld erklärt, es seien diverse Gespräche mit den Betroffenen geführt und ein weitgehender Konsens erzielt worden. Die Einschränkungen für die Gewerbetreibenden hätten sich auch ohne die Rückstufung des Gebietes ergeben.
Abstimmungsergebnis:
16 Ja- und 1 Nein-Stimme
(Stv. Rehm hat sich an Beratung und Abstimmung nicht beteiligt)