Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 7, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1)     Der Rat der Stadt Haan nimmt die überprüfende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der drei Varianten für den „Neubau Rathaus Haan mit VHS und Stadtarchiv“ incl. der aktualisierten Schätzungen des jeweiligen Gesamtinvestitionsvolumens zur Kenntnis.

2)     Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Vorplanung (LPH 2 HOAI) Planstand SPUBA 21.09.2023 des Rathausneubaus am unteren neuen Markt nach dem Verzicht auf die Nutzung von Räumlichkeiten durch die Fraktionen im Rahmen der Entwurfsplanung (LPH 3 HOAI) so planen zu lassen, dass zunächst nur die Häuser I und II, einschließlich Anbindung an die Tiefgarage Schillerstraße geplant und gebaut werden (Variante 2) und hierfür einen Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss vorzulegen.
Die aktualisierte Kostenschätzung hierfür beträgt 53,43 Mio (ohne: Grundstückskosten, Maßnahmen Windhövelplatz und Einmündungen Kaiserstraße, Umzüge, Möblierung, IT-Ausstattung und TK Endgeräte, Kunst am Bau / Kunstwerke, Projekt „Teilsanierung Denkmal historisches Rathaus“)
Für das laufende B-Plan-Verfahren bleibt die Vorplanung Planstand 21.09.2023 weiterhin Grundlage.

3)     Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „Teilsanierung Denkmal historisches Rathaus“ im Projektplan so zu priorisieren, dass mit Beginn der Ausführung des Neubaus die Planung hierfür startet.

 


Protokoll:

 

Herr Imping von der Firma Assmann stellt die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (WU) anhand einer Präsentation vor. Er erläutert die geprüften Varianten, die angewendete Methodik, den geprüften Zeitrahmen und die Ergebnisse für alle Varianten und Nebenvarianten. Als Gesamtergebnis stellt er fest, dass die Variante II sich in allen geprüften Varianten aus rein wirtschaftlicher Sicht als günstigste Lösung mit dem geringsten Ressourcenverbrauch darstellt.

 

AM Reinhard Zipper führt für die FDP-Fraktion aus, dass es sich aus ihrer Sicht hier nicht um eine klassische Wirtschaftlichkeitsanalyse handele, sondern um eine Kostenanalyse. Ziel der Rathausneuplanung sei es gewesen, zukünftig alle Verwaltungseinheiten an einem Ort zusammenzuführen. Durch die Variante 2 wird dieses Ziel nicht erreicht und die Zersplitterung der Verwaltung bleibe bestehen. Durch die vorgeschlagene Beschlussfassung verbleibe ein teures Dauerprovisorium. Ob die Bauverwaltung tatsächlich in die genannten Gebäude integriert werden könne, wurde zudem noch nicht abschließend geprüft. Auch die Kosten für die Kernsanierung des Rathauses seien ungewiss. Um das gewünschte Ziel zu erreichen, stimme die FDP-Fraktion daher weiterhin für die Variante 1.

 

Stv. Marion Klaus führt für die SPD-Fraktion aus, dass aus Ihrer Sicht die Möglichkeiten zur Anwendung von Homeoffice und Desksharing noch nicht ausreichend in die Planung eingeflossen seien und sich hieraus erhebliche Einsparpotentiale ergeben. Die SPD-Fraktion tendiere zu Variante 2.

 

Stv. Vincent Endereß führt aus, dass seitens der Politik eine verantwortungsvolle Entscheidung getroffen werden müsse, um vernünftige, zeitgemäße Arbeitsplätze zu schaffen. Eine Umsetzung der 0-Variante scheide daher aufgrund der gewünschten Zielsetzung aus. Aufgrund der bestehenden Haushaltslage und der zeitlichen Dimension der Entscheidung sei eine monetäre Überprüfung der Varianten richtig gewesen. In Zukunft werde es noch andere Arbeitsmodelle geben. Die CDU-Fraktion entscheide sich für Variante 2.

 

Stv. Andreas Rehm führt aus, dass Variante 0 keine Alternative darstelle. Auch Variante 2 erfülle die gesteckten Ziele nicht. Trotz Streichung von Flächen und Volumen werde die gewünschte Funktion nicht erreicht und die geschätzten Kosten in Höhe von 53,34 Millionen Euro werden weiter aus dem Ruder laufen, z.B. durch die Maßnahmen im Bereich Windhövel, Baugrundkosten, Mietkosten etc. Die GAL schlage daher weiterhin vor, ein modernes Rathaus auf der grünen Wiese zu bauen und im alten Rathaus ein zentrales Bürgerbüro einzurichten. Die GAL werde daher den Beschlussvorschlag in Gänze ablehnen.

 

Stv. Meike Lukat führt aus, dass die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aus Sicht der WLH nicht nachvollziehbar sei. Es wären zahlreiche ungeklärte Fragen offen, die sie noch beantwortet haben wollen. Dass größte Problem sei, dass durch die vorgelegte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht ersichtlich werde, mit welchen Gesamtkosten zu rechnen ist. Sie könne der Beschlussempfehlung daher nicht zustimmen. Durch Stv. Meike Lukat werden im Anschluss die folgenden Fragestellungen einzeln vorgelesen:

 

1.  Warum werden in der Variante 0 der WU nicht die möglichen Grundstücksverkaufserlöse eingerechnet? Denn wenn es eine Variante 0 geben würde, könnten alle bis jetzt für einen Rathausneubau angekauften Grundstücke einer anderen Nutzung und somit auch Veräußerung zugeführt werden.

 

2.  Warum werden bei Variante 2 Grundstückskosten in Höhe von 000 Td€ eingerechnet, obwohl bei Variante 2 der Ankauf eines Grundstücks nicht notwendig ist?

 

3.  Warum werden, wenn bei Variante 1 und 2 Grundstückskosten in Höhe von 000 Td€ eingerechnet, aber die erhebliche Summe x, die sich aus diesem Ankauf ergeben würde nicht?

 

4.  Warum werden 100€/qm für die Herrichtung von Mietflächen in Variante 2 eingerechnet? Da die WU kein Delta angibt zur BGF Variante 0 ist vollkommen unbekannt, ob und wenn ja in welchen aktuellen Objekten Teile der Verwaltung weiterhin arbeiten würden.

 

5.  Warum finden sich in der Anlage 1 zur WU keine Raumvergleichszahlen / BGF-Vergleich / Anzahl Arbeitsplätze? Bereits das letzte vorgelegte Raumprogramm hatte keine Synopse zu dem aus der ersten WU-Untersuchung 2018. Das hatten wir bereits angefordert und liegt nicht vor. Vergleiche hierzu auch Seite 7 aus 65/060/2024 zu den "Risiken im Bereich der Kosten".

 

Aufgrund des Umfanges und der Komplexität der Fragestellungen konnten diese im Rahmen der Sitzung nicht ausreichend beantwortet werden. Die WLH-Fraktion hat diese am 15.03.2024 schriftlich per E-Mail nachgereicht. Eine schriftliche Beantwortung erfolgte daher zum HFA am 19.03.2024.

 

AM Reinhard Zipper bittet darum, dass die Kämmerin im HFA Auskunft darüber gibt, ob die vorgelegten Varianten überhaupt finanzierbar sind. Ggf. seien dann doch Überlegungen zu anderen Standorten erforderlich.

 

Stv. Andreas Rehm merkt an, dass vor einem Beschluss im HFA / Rat die bisher beschlossene Kostengrenze von 42,8 Millionen Euro durch den Rat aufgehoben werden müsse.


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich angenommen

10 Ja  /  7 Nein  /  0 Enthaltungen