Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

„Die Anregungen und Beschwerden zur Innenstadt, vorgetragen mit den Schreiben vom 16.02.2010, 04.01.2010 und Fax vom 23.11.2009, wie in der Anlage zur Sitzungsvorlage enthalten, werden zurückgewiesen.“

 

 


Protokoll:

 

StORR Rennert erklärt, der vorliegende Bürgerantrag ziele auf Informationsgewinnung, die eigentlich nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu werten sei und nicht als Bürgerantrag. Da er jedoch auch einen Vorwurf an die Verwaltung enthalte, müsse er in öffentlicher Sitzung als Bürgerantrag behandelt werden.

 

Stv. Lukat fragt, ob die Verwaltung die 4 Wochen Frist zur Beantwortung nach Informationsfreiheitsgesetz einhalte und wie die Frist bei Folgeanträgen eingehalten werden könne.

 

StORR Rennert erläutert, dass diese Fristen nach Hauptsatzung und Geschäftsordnung des Rates geregelt, die Informationen fristgerecht durch die Verwaltung erteilt worden seien.


Abstimmungsergebnis:

 

40 Ja- und 2 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen