Beschluss:

 

„1.   Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 96 „Schasiepen“ mit der Begründung in der Fassung vom 03.05.2010 wird zur Kenntnis genommen.

      

2.    Der Planentwurf mit der zugehörigen Begründung und den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen  ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird begrenzt

       -      im Westen von der Eisenbahntrasse einschließlich der bahnzugehörigen Flurstücke,

       -      im Norden von den Flächen des Landschaftsschutzgebiets Hühnerbachtal,

       -      im Osten von den Flächen des Gymnasiums und

       -      im Süden von den bebauten Grundstücken „Am Schasiepen“, Nrn. 6, 6a, 6b, 12.

       Die genaue Abgrenzung des Plangebiets erfolgt durch die Planzeichnung.“

 

(Stv. Becker hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen)


Protokoll:

 

Die Vorsitzende, Stv. Wollmann, begrüßt Herrn Reimann als Stadtplaner für das Ingenieurbüro Niemann & Steege.

 

Dieser erläutert das Vorhaben in der aktualisierten Form (Anlage 1). Er sagt eine schriftliche Stellungnahme zu den Anmerkungen des Gebäudemanagements zu (Anlage 2).

 

Stv. Lukat fragt, wo die Ergebnisse der Überwachungsmessungen aus Dezember 2009 einsehbar seien.

 

Herr Reimann erläutert die Messergebnisse des Schallpegels.

 

AM Kirchhoff erklärt für die FDP-Fraktion, man erkenne und würdige den besonderen Zielkonflikt zwischen Wirtschaft und Wohnen in diesem Gebiet, der jahrelang nebeneinander gewachsen sei. Da bereits heute die zulässigen Richtwerte für allgemeine Wohngebiete überschritten würden, sei mit einer weiteren Überschreitung bei einer Betriebserweiterung zu rechnen. Dies habe zur Tageszeit besondere Belastungen der Anwohner durch Lärm zur Folge. Er möchte wissen, ob die Richtwerte regelmäßig überprüft würden.

 

StOBR Rautenberg erklärt, die Zuständigkeit für die Überwachung liege bei Bauaufsichtsamt und Immissionsschutzbehörde. Deren Modi für Überwachungen seien ihm nicht bekannt.

 

Herr Reimann ergänzt, dass Überprüfungen nur bei Anhaltspunkten für Verstöße gegen Genehmigungsvorgaben durchgeführt würden und keine regelmäßigen Überprüfungen stattfänden.

 

AM Kirchhoff meint, dass der Lärm neben dem Anlagenbetrieb vor allem durch die anfahrenden LKW verursacht werde. Er bitte die Verwaltung zu prüfen, ob die Adresse nicht geändert werden könne, um der Navigationsgeräte-Problematik Herr werden zu können.

 

Bgm. vom Bovert erklärt, dies sei bereits geschehen.

 

Stv. Drennhaus fragt nach, ob der PlUA beschließen solle, dass als Folge der Betriebserweiterung Immissionswerte auftreten könnten, die höher als der Richtwert seien und die Schutzmöglichkeiten der Anwohner verschlechtere.

 

Herr Reimann erläutert, die Überschreitungen bezögen sich nur auf die Tageswerte und lägen aus lärmrechtlicher Hinsicht alle im rechtlich zulässigen Bereich.

 

Auf die Frage der Stv. Lukat, ob ein altes Wegerecht über das Werksgelände existiere, erklärt Herr Reimann, die Grundstücke "Diekermühle 1/ 2" seien nicht ausparzelliert worden.

 

AM Dr. Pech fragt, wie die Relation der Genehmigungstatbestände sei: Falls der PlUA also den Bebauungsplan-Beschluss fasse, würden die Vorgaben der damaligen Ordnungsverfügung verfallen?

 

Zur Beantwortung dieser Frage begrüßt die Vorsitzende, Stv. Wollmann, den Rechtsvertreter der Fa. Schüco, Herrn Dr. Kamphausen.

 

Dieser führt aus, dass der Lärmpegel nach der Erteilung der Ordnungsverfügung schon erheblich reduziert worden sei. Der Rat könne die Richtwerte aber weiter heruntersetzen. Überwachungsmessungen müssten dann den Erfolg der Bemühungen um Immissionssenkungen des Unternehmens kontrollieren.

 

AM Meerhoff sieht hier das Staatliche Umweltamt in der Pflicht.

 

Herr Reimann betont, die Zuständigkeiten des Staatlichen Umweltamtes seien inzwischen aufgeteilt worden, wodurch die Zuständigkeit für die Überwachung dem Kreis Mettmann zufiele. Eine Stellungnahme, die keinerlei Beanstandungen ausweise, liege bereits vor.

 

Die Frage von Stv. Dr. Gräßler, ob die Grundstücke "Diekermühle 1 / 2" bereits in Besitz der Firma Schüco seien, wird von Herrn Reimann verneint.

 

Stv. Rehm gibt zu bedenken, der PlUA müsse abwägen, ob er ein Firmenkontingent für bereits überhöhte Lärmwerte weiter erhöhen wolle, um die Firmenexistenz zu sichern oder die Anwohner endlich wirksam vor Lärm schützen wolle. 2 dB seien die doppelte Schall-Leistung und stellten eine punktuelle erhebliche Lärmbelastung für die Anwohner dar. Er möchte die weiteren Ergebnisse der Offenlage abwarten und heute nur den 2. Teil des Beschlussvorschlages beschließen.

 

Auch AM Dr. Pech möchte nur den 2. Teil des Beschlussvorschlages heute beschließen und die Beratung im WLA fortführen.

 

Stv. Drennhaus fasst zusammen, die Konfliktsituation in diesem Gebiet zwischen Gewerbe und Wohnen sei seit langem bekannt und aktuell wieder bestätigt worden. Auf der einen Seite wolle die Stadt Arbeitsplätze erhalten und dem Unternehmen Erweiterungsmöglichkeiten einräumen, auf der anderen Seite müssten die Anwohner besser vor Lärmbelästigungen geschützt werden. Die SPD-Fraktion wolle daher die Offenlage abwarten und sich zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages enthalten, während man dem 2. Teil zustimmen werde.

 

AM Schniewind betont für die Links-Fraktion, dass man einer weiteren Lärmbelastung für die Anwohner unter keinen Umständen zustimmen werde.


Abstimmungsergebnis:

 

17 Ja- und 1 Nein-Stimme