Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3

Beschluss:

 

"Die Satzung zur 4. Änderung der Satzung der Stadt Haan über die Erhebung von Gebühren aus Anlass der Haaner Kirmes (Kirmesgebührensatzung) wird mit der Maßgabe, dass das Datum des Inkrafttretens auf den 21.09.2010 verändert wird, in der Fassung der Anlage 1 und dem Gebührentarif Anlage 2 beschlossen."

 

 


Protokoll:

 

Stv. Holberg moniert die späte Information der Schausteller über die Erhöhung der Gebühren und mahnt die Glaubwürdigkeit des Veranstalters und den Vertrauensschutz für die Schausteller an.

 

StORR Rennert erläutert, die Schausteller hätten schon Anfang des Jahres mit der Verwaltung am Tisch gesessen und Sparmöglichkeiten ausgelotet, wussten also frühzeitig von den anstehenden Gebührenerhöhungen.

 

Stv. Kohl fragt, warum die Vorlage dann erst heute vorgelegt werde. Das Bundesverfassungsgericht habe zuletzt in vielen Verfahren das rückwirkende Inkrafttreten von Satzungen für verfassungswidrig erklärt.

 

StORR Rennert macht deutlich, dass die Schausteller eine Leistung der Verwaltung in Anspruch nähmen, deren Kosten zu 100 % gedeckt werden müssten.

 

Stv. Wetterau erbittet eine Stellungnahme der Verwaltung zu den Sparvorschlägen des Schaustellerverbandes.

 

StORR Rennert erklärt, die Verwaltung habe sich mit den Schaustellern auf einige Kosten dämpfende Maßnahmen geeinigt. Doch nicht alle aufgeführten Sparvorschläge der Schausteller seien umsetzbar. So könnten die Schausteller zwar die tägliche Reinigung im Umfeld ihrer Stände, nicht aber die Schlussreinigung übernehmen, die einen größeren Umfang erfordere. Auch die Feuerwerksbetreuung durch die Feuerwehr sei nicht diskutabel.

 

Bgm. vom Bovert betont, Hauptargument der Schausteller sei stets der Imagegewinn der Stadt durch die Kirmes. Man erwarte einen Zuschuss der Wirtschaftsförderung. Aus haushaltsrechtlicher Sicht stelle die Kirmes aber eine freiwillige Leistung der Stadt dar, die zu 100 % kostendeckend sein müsse. Auf Einnahmen dieser Art dürfe gerade im HSK nicht verzichtet werden.

 

Stv. Giebels möchte wissen, welche Klauseln die Verträge enthielten, die ein rückwirkendes Inkrafttreten der Satzung ermöglichten.

 

StORR Rennert erläutert, dass bei der Kirmes anders als im klassischen Fall die Gebührenfestsetzung nicht schon am 1.1. eines Jahres, sondern später erfolge. Dies habe den Hintergrund, dass viele Schausteller die Gebühren gar nicht vor der Kirmes zahlen könnten und daher erst nach der Kirmes mit dem dann tatsächlichen Betrag zur Gebührenentrichtung herangezogen würden.

 

Stv. Kohl bittet die Verwaltung, das Schreiben vorzulegen, mit dem den Schaustellern die Gebührenerhöhung rechtzeitig angekündigt wurde.

 

Stv. Giebels findet es aus Gründen des Vertrauensschutzes unglücklich, wenn die Gebührenerhöhung erst so spät stattfinde.

 

Stv. Drennhaus betont, es bestehe Konsens, dass die Gebühren kostendeckend zu erheben seien. Er schlage vor, den Beginn des bewährten 3-Jahres-Rhythmus um ein Jahr auf 2011 zu verschieben und ab dann klare Gebührensätze zu erheben, in welche die Defizite des Jahres 2010 eingerechnet seien.

 

Stv. Lerch gibt zu bedenken, dass sich im Jahre 2011 dann eine noch größere Gebührenerhöhung für die Schausteller ergeben würde. Weiterhin regt sie ein Inkrafttreten der Satzung ab dem 21. und nicht ab dem 1.9.2010 an.

 

StORR Rennert führt aus, rein finanztechnisch sei der Vorschlag durchaus durchführbar. Dies habe zur Folge, dass die Stadt im zweiten Jahr in Folge ein Defizit mit der Kirmes einfahre und ab dem Jahr 2011 zu einer enormen Belastung für die Schausteller führe. Normalerweise sollen Verlustbeiträge nicht verschleppt werden. Aus rechtlichen Gesichtspunkten spreche nichts gegen ein Inkrafttreten der Satzung erst am 21.9.

 

Stv. Drennhaus fragt, ob sich die Schausteller besser stehen würden, wenn für die Gebühr 2010 nur die Verluste aus 2009 berechnet würden und ab dem Jahr 2011 der 3-Jahres-Rhythmus neu gestartet würde.

 

StORR Rennert glaubt, dies mache keine großen Unterschied für die Schausteller.


Abstimmungsergebnis:

 

16 Ja- und 3 Nein-Stimmen