Beschluss:

 

ohne


Protokoll:

 

Stv. Wollmann begrüßt die zu Tagesordnungspunkt 4 anwesenden Gäste und bittet Herrn Wegmann vom Büro ASS um Vorstellung des Sachverhaltes.

 

Herr Wegmann erläutert die angedachte Planung gemäß den Planunterlagen in der Sitzungsvorlage.

 

Stv. Lukat kritisiert, dass der angedachte Stellplatzschlüssel von einem Stellplatz pro Wohneinheit zu gering sei. Bereits heute bestehe im Bereich des Plangebietes ein hoher Parkraumdruck, der durch das angedachte Vorhaben weiter verschärft werde.

 

Stv. Straßburg bewertet die vorgelegte Planung grundsätzlich positiv. Die Stellplatzproblematik müsse jedoch gelöst werden. Er erinnert an die Einhaltung des 10-Punkte-Klimaschutzprogramms.

 

Herr Wegmann teilt mit, dass der Bauträger überlege im Rahmen der Baumaßnahme Geothermie zu nutzen. Grundsätzlich wäre auch eine passive Solarenergienutzung möglich. Aufgrund des frühen Planungszeitraumes stünden konkrete Maßnahmen jedoch noch nicht fest.

 

Stv. Rehm hält auch die ausgewiesene Stellplatzanzahl für zu gering. Er schlägt vor, die Stellplatzanzahl im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages festzulegen. Er fragt nach, ob nicht die Ausweisung eines WA-Gebietes anstatt eines WR-Gebietes sinnvoll ist.

 

Herr Wegmann antwortet, dass aufgrund der beabsichtigten Bebauung in "2. Reihe" nur die Ausweisung eines Reinen Wohngebietes städtebaulich vertretbar ist.

 

Stv. Greeff hält die Bebauung für zu stark verdichtet, insbesondere der Geschosswohnungsbau sollte nicht mehr so wuchtig wie die beiden angrenzenden Stadtvillen ausfallen. Durch eine Schnittzeichnung sollten die Höhenverhältnisse dargestellt werden.

 

AM Schniewind möchte wissen, für welche Klientel hier gebaut werde und welche Größendimension die Planung z.B. im Verhältnis zur Blücherstraße aufweise.

 

Herr Wegmann erläutert, dass durch die beabsichtigte Bebauung eine Grundflächenzahl von 0,25 für die Bebauung und von 0,4 inklusive Erschließung erreicht wird. Die Geschossflächenzahl betrage 0,45. Hiermit erreiche die Neubebauung nur einen Versiegelungsgrad, der bereits heute durch die alten Betriebsgebäude und Zufahrten erreicht werde.

 

Stv. Dr. Gräßler fragt nach, ob durch die größere Verdichtung Infrastrukturkosten anfallen, die im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages auf den Bauträger übertragen werden.

 

StOBR Rautenberg merkt an, dass man sich noch in einem sehr frühen Planungsstadium befinde und dass diese Aspekte im weiteren Verfahren zu prüfen seien.

 

Stv. Drennhaus führt aus, dass sich der Entwurf mit seinem Hofschaftscharakter gut in die vorhandene Bebauung einfüge. Die Stellplatzsituation müsse jedoch geändert und ein Schlüssel von 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit vorgesehen werden. Die Anwendung des Klimaschutzprogramms und ggf. erforderliche Infrastrukturkosten sind im weiteren Verfahren im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zu regeln.

 

Stv. Wollmann bittet Herrn Bremer, zu seiner Planung nochmals Stellung zu nehmen.

 

Herr Bremer führt aus, dass er beabsichtige im Bereich des Geschosswohnungsbaus barrierefreie Wohnungen mit hochwertiger Ausstattung und Aufzug zu bauen. Dies wird vor allem die Bevölkerungsgruppe "50+ " ansprechen, es sei jedoch nicht ausgeschlossen, dass solche Wohnungen auch von jüngeren nachgefragt werden. Die vorgeschlagene Stellplatzanzahl von 1,5 Stellplätzen halte er für zu hoch. In der angrenzenden Wohnanlage an der Thienhausener Straße habe er damals eine Tiefgarage mit diesem Schlüssel errichtet, in der heute noch Stellplätze nicht verkauft wurden.

 

AM Schniewind führt hierzu an, dass die Wohnungen zwingend mit einem Stellplatz verkauft werden müssen und auch Fahrradabstellplätze vorgesehen werden sollten.

 

Stv. Becker schlägt vor, die vorgelegte Planung heute so nicht zu beschließen. Die Planer sollten zuerst eine Lösung insbesondere zur Stellplatzproblematik und auch zur maßvolleren Nachverdichtung vorlegen.

 

Einvernehmlich erfolgt keine Beschlussfassung.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmliche Regelung gefunden