Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. "Der Beschluss des Sozialausschusses vom 08.12.2010 mit nachstehendem Wortlaut

 

Der Sozialausschuss beschließt, dass eine Beschlusskontrolle eingeführt wird, in der zu jeder Einladung des Ausschusses die offenen Beschlüsse mit Zeitschiene, wann der Beschluss beantragt wurde und bis wann mit der Abarbeitung des Beschlusses zu rechnen ist, gelistet werden.

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Beschlusskontrolle in die GO des Rates einzuführen.

 

wird aufgehoben.

 

 

 

2. Der Sozialausschuss empfiehlt dem HFA in der nächsten Sitzung am 05.07.2011 für die nächste Ratssitzung am 12.07.2011, dass eine einvernehmliche Beschlusskontrolle zwischen Rat und Verwaltung gemäß der Zusage des Bürgermeisters aus der Ratssitzung vom 25.01.2011 erstellt wird.


Protokoll:

 

AL Rennert bezieht sich auf die beigefügte Anlage, wonach der Bürgermeister nicht zu einer Beschlusskontrolle verpflichtet werden könne.

 

Stv. Lukat gibt an, dass sie sich nicht nur Unterlagen, sondern auch eine neue Vorlage des Bürgermeisters erhofft habe. Andere Städte hätten eine Beschlusskontrolle eingeführt, also sei die Einführung einer solchen grundsätzlich nicht rechtswidrig. Aus Sicht der CDU sei es bedauerlich, dass nichts weiter seitens des Bürgermeisters diesbezüglich gekommen sei. Sie schlage vor, dem Beschluss der Verwaltung zu folgen und einen erweiterten Beschlussvorschlag hinzuzufügen.

 

AL Rennert weist nochmal darauf hin, dass die Beschlusskontrolle der Stadt Ratingen in der Vorlage seitens der Kreisverwaltung als rechtswidrig beanstandet worden sei. Der Vorschlag der Verwaltung den entsprechenden Beschluss des Sozialausschusses zurückzunehmen, sei in der letzten Sitzung von diesem abgelehnt worden.

 

Stv. Schneider sagt, dass er weitere Ausführungen und Informationen seitens der Verwaltung gewünscht hätte. Die Information des Städte- und Gemeindebundes sei für eine Umfassende Prüfung des Sachverhaltes unzureichend gewesen.

 

Stv. Lukat führt aus, dass man eine gemeinsame Lösung mit der Verwaltung suche und deshalb einen erweiterten Beschlussvorschlag einbringe. Sie weise nochmals darauf hin, dass im JHA eine Beschlusskontrolle eigener Art stillschweigend geduldet werde und dass in Ratingen auch letztlich eine Lösung gefunden worden sei.

 

AL Rennert stellt klar, dass das Recht auf Beanstandungen nicht an Fristen gebunden sei. Der JHA habe zu keiner Zeit Kontrollen gefordert.

 

Vors. Stracke gibt an, dass er sich mehr Konstruktivität seitens der Verwaltung gewünscht hätte. Für den Ausschuss sei gegenwärtig kein Überblick über die Beschlussausführung gegeben. Er sehe es auch kritisch, dass es diesbezüglich kein einheitliches Verfahren innerhalb der Verwaltung gebe. Es sei nun Aufgabe des HFA, diesbezüglich etwas in die Wege zu leiten. Die Möglichkeiten innerhalb der Ausschüsse in Haan, Beschlussausführungen nachzuhalten, seien anders gelagert als in größeren Städten.


Abstimmungsergebnis:

 

1. einstimmig beschlossen.

 

 

2. einstimmig beschlossen.