Beschluss:

 

1.    Der Bebauungsplan Nr. 168 „Technologiepark Haan | NRW, 2. Bauabschnitt“ ist gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.

 

Das Plangebiet befindet sich im Süden des Ortsteils Gruiten an der Windfoche.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flächen

-      östlich des Verbindungsweges zwischen der Niederbergischen Allee an der Hofschaft Kriekhausen und der Millrather Straße,

-      südlich der Millrather und Gruitener Straße von der Einmündung des Verbindungsweges nach Kriekhausen bis zum Kreisverkehr mit der Umgehungstraße K20 im Osten, wobei die Verkehrsfläche der Millrather und Gruitener Straße zum Plangebiet gehört,

-      westlich und nördlich der neu geplanten Umgehungsstraße - im wesentlichen auf den Flurstücken 1064, 1066, 1034, 1010, 1011, Flur 7, Gemarkung Gruiten und 676, 658, 647, 28, 661, Flur 5, Gemarkung Haan - bis zum Anschluss an die Niederbergische Allee.

Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

2.    Den Planungszielen entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Sie sind dem weiteren Verfahren zur Aufstellung der Bauleitplanung zu Grunde zu legen.

 

3.    Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird nach § 3 (1) Nr. 2 BauGB abgesehen, da die Unterrichtung und Erörterung der Planung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt ist.

 

 


Protokoll:

 

Bgm. vom Bovert eröffnet mit der Feststellung, die Entwicklung des Baugebietes müsse aufgrund des konkreten Interesses eines Investors vorgezogen werden.

 

Stv. Lemke erklärt, die CDU-Fraktion begrüße die sich abzeichnende Entwicklung und bittet um die schnellstmögliche Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen.

 

Stv. Ruppert gratuliert Bürgermeister und Verwaltung zu den stillschweigenden und erfolgreichen Verhandlungen. Das Projekt müsse nun mit großer Umsicht vorangetrieben werden, Fallstricke a la Windhövel sollten ausgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang bitte er um eine rechtliche Einschätzung der Verwaltung, ob tatsächlich von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen werden könnte.

 

StOBR Rautenberg legt dar, bereits im Rahmen des 1. Bauabschnittes sei eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt worden. Man wisse, dass das Verkehrsgutachten aktualisiert werden müsse. Der Bundesgesetzgeber unterstütze die Verwaltung ausdrücklich in diesem Vorgehen und habe volle Rechtssicherheit zuerkannt.

 

Stv. Sack wünscht sich eine einmütige Willensäußerung des Rates gegenüber der Öffentlichkeit. Die Ansiedlung eines solch großen Unternehmens werde vielfältige Folgen für die Haaner Infrastruktur nach sich ziehen (Schulen, Wohnungen, Kindergärten). Er mahne eine frühzeitige Befassung auch mit diesen Fragen an.

 

Stv. Pohler erklärt, dem Aufstellungsbeschluss könne zugestimmt werden, auch wenn noch Fragen offen seien. Er moniert die Darstellung in der Vorlage, dass keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten seien. Zudem handele es sich nicht um die Aufstellung eines Bebauungsplanes sondern um die Änderung eines bestehenden Bebauungsplanes.

 

Bgm. vom Bovert betont, die Bürgerbeteiligung koste vor allem Zeit. Dies gefährde die ambitionierten Ziele des ansiedlungswilligen Unternehmens. Die Verwaltung werde, einen positiven Beschluss des Rates vorausgesetzt, in den kommenden Wochen in die konkreten Umsetzungsplanungen einsteigen. Der Bürger sei aber keinesfalls ausgeschlossen und könne jederzeit Einwände und Kritik vorbringen.

 

Stv. Greeff sieht die Vorteile für die Anlieger darin, dass nun eine groß- und keine kleinteilige Bebauung des Geländes erfolge. Dennoch sehe man die Ängste und Vorbehalte der Anlieger, was die verkehrliche Entwicklung betreffe. Insbesondere der Knotenpunkt Polnische Mütze müsse in nächster Zeit einer intensiven Betrachtung unterzogen werden.

 

Stv. Rehm legt dar, auch die GAL-Fraktion befürworte die Ansiedlung. Er kritisiert jedoch die unzureichende Vorlage, aus der die Lösung der Entwässerungsproblematik nicht hervorgehe. Auch die Monitoring-Berichte zum Kiebitz seien selten.

 

Bgm. vom Bovert streicht heraus, zu viel Transparenz berge auch Nachteile für die beteiligten Parteien. Die vorgetragenen Problemkreise seien bekannt und würden unter ständigem Kontakt zu Hr. Kübler (AGNU Haan) abgearbeitet. Der fehlende Baudezernent stelle die Verwaltung vor ihre personellen Grenzen.

 

Stv. Rehm wünscht sich einen Sachstandsbericht zum Artenschutz für den HFA.

 

AM Niklaus bittet darum, aktiv den Kontakt zu den Anliegern zu suchen und diese in die Planung mitzunehmen. Nur so könne es gelingen, Ängste und Vorbehalte abzubauen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig