Beschluss:

 

„1.   Der Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden an der Lärmaktionsplanung werden zur Kenntnis genommen.

 

2.    Dem Entwurf des Lärmaktionsplans in der Fassung vom 03.11.2011 wird zugestimmt.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung einer öffentliche Erörterung /Diskussionsveranstaltung in geeigneter Weise durchzuführen.

 

4.    Der Entwurf des Lärmaktionsplans ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind einzuholen.“

 

 


Protokoll:

 

AM Dr. Pech begrüßt die fortgeschrittene Planung zur Lärmaktionsplanung. Allerdings gibt er zu bedenken, dass die Frist zur Fertigstellung der Umsetzungsstufe 2 schon auf den 18.07.2013 terminiert sei und die Planung der Verwaltung hierfür damit schon im kommenden Jahr beginnen müsse. Um kein zweites derart aufwändiges Verfahren zu starten, regt er an, alle anderen hoch belasteten Straßen bereits in Stufe 1 einzubeziehen.

 

StOBR Rautenberg erklärt, die B 228 liege mit ihrer Kfz-Belastung knapp unterhalb der Grenze und sei nicht zuletzt aus Gründen der Zweckmäßigkeit dennoch in die Umsetzungsstufe 1 aufgenommen worden. Aktuell sei eine Konkretisierung der Kriterien für die 2. Stufe nicht möglich, da es an Vorgaben des Gesetzgebers noch fehle. Sehr wahrscheinlich komme es auch in Stufe 2 zu Verzögerungen, welche die Kommunen nicht zu verantworten hätten. Daher bleibe die Empfehlung der Verwaltung wie seitens der Politik im Jahr 2010 beschlossen.

 

Stv. Pohler bekräftigt für die SPD-Fraktion, die öffentliche Auslegung sollte beschlossen werden, um den Bürgern eine Beteiligung zu ermöglichen. Zwar seien auch die Hochdahler Str. und die K 16 hoch belastet, das laufende Verfahren solle aber nicht angehalten werden. Die Stadt Solingen sei aufzufordern, ihre Probleme beim Schwerlastverkehr in Richtung Autobahn nicht auf Haan abzuwälzen.

 

Auch Stv. Ruppert signalisiert die grundsätzliche Zustimmung der FDP-Fraktion zur Vorlage. Neben einer nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 46, sollte auch dort über die Aufbringung von Flüsterasphalt nachgedacht werden. Eine Geschwindigkeitsreduzierung in Teilbereichen der B 228 halte er ohne wirksame nächtliche Kontrolle für wirkungslos.

 

Stv. Rehm und die GAL-Fraktion meinen, das Verfahren sei zwar in Ordnung, doch würden nicht alle Betroffenen auf diesem Wege erreicht. Man halte eine erneute Bevölkerungsbeteiligung im Rahmen einer öffentlichen Erörterung vor der öffentlichen Auslegung für notwendig und erhebe diese hiermit als Beschlusserweiterung zum Antrag.

 

StOBR Rautenberg bemerkt, seitens der Verwaltung sei keine weitere Diskussionsveranstaltung eingeplant, eine Erörterung für interessierte Bürger sei jederzeit im Planungsamt möglich. Hier sei auch eine tiefere, individuellere Analyse möglich als in einem größeren Plenum.

 

Stv. Pohler bittet sicherzustellen, dass die Unterlagen auch auf der städtischen Homepage und in der Bücherei eingesehen werden können. Darüber hinaus stimme die SPD-Fraktion dem Antrag der GAL zu. Nicht jeder Bürger lese Zeitung oder verfüge über einen Internetanschluss. Die Bürger sollten zeitnah und umfassend informiert werden.

 

AM Dr. Pech erklärt die Ablehnung dieses Antrages seitens der CDU-Fraktion. Die Öffentlichkeit sei ausreichend gehört und beteiligt worden.

 

Stv. Lukat unterstützt den Antrag, da nicht alle Bürger den Weg in die Verwaltung fänden.

 

Stv. Becker befürchtet, dass beim Bürger dann Erwartungen geweckt würden, die sich evtl. nicht erfüllen ließen.

 

AM Schniewind fragt, wie die Maßnahmen im Falle einer Ablehnung seitens des Straßenbaulastträgers durchgesetzt werden könnten und sieht in der anstehenden Übergabe der B 228 an das Land einen neuen möglichen Finanzierungstopf.

 

StOBR Rautenberg empfiehlt, die Erwartungshaltung an die Lärmaktionsplanung nicht zu hoch anzusiedeln. Die Stadt Haan könne die Maßnahmen nicht durchsetzen und sei auf das Wohlwollen anderer angewiesen.


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1) einstimmig

 

zu 2) 17 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen

 

zu 3) 10 Ja- und 3 Nein-Stimmen bei 6 Enthaltungen

 

zu 4) einstimmig