Gremium: Planungs- und Umweltausschuss, Wirtschaftsförderungs- und Liegenschaftsausschuss

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

"1.  Die 27. nicht konstitutive Änderung des Flächennutzungsplans (nachrichtliche Übernahme der Richtfunkstrecke Brauweiler - Velbert, Funkfeld 2 gem. § 5 Abs. 4 BauGB) in der Fassung vom 03.02.2012 wird beschlossen. Von der Änderung sind Flächen am westlichen Rand der Stadt Haan betroffen.

 

2.    Der Flächennutzungsplan wird erneut öffentlich bekannt gemacht."

 

 


Protokoll:

 

AM Kirchhoff erkundigt sich nach der Konsequenz für evtl. Bauvorhaben in diesem Bereich.

 

StOBR Rautenberg erläutert, die Übernahme diene vor allem als Warnfunktion für den Bau von Windenergieanlagen, die den Richtfunk stören können. Ansonsten habe sie planungsrechtlich keine große Relevanz. Die Genehmigung der Bundesnetzagentur sei bereits erfolgt, die Urkunde liege der Verwaltung aber weiterhin nicht vor. Eine Aufnahme in den Flächennutzungsplan werde erst realisiert, wenn die Urkunde vorliege. Bei einer nicht-konstitutiven Übernahme sei kein Abwägungsprozess erforderlich.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig