Gremium: Bau-, Vergabe-, Verkehrs- und Feuerschutzausschuss, Schul- und Sportausschuss

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

„Die Freigabe des Projektes (Sanierung der Freisportanlage in Haan-Gruiten, Am Sportplatz 6) gemäß der Variante 3.2 der Entwurfsplanung des Landschaftsarchitekten pslandschaft.de - Freiraumplanung, Joachim Schulze, Leverkusen, wird vorbehaltlich der Mittelfreigabe und der Veranschlagung im Haushaltsplan 2012 durch den Rat und der Genehmigung des Kreises sowie der Sicherung der rechtzeitigen Bereitstellung der Finanzmittel erteilt.“

 

 


Protokoll:

 

Nach kurzer Begrüßung durch TA Hippel, stellt Entwurfsplaner Joachim Schulze seinen Entwurf mittels ppt-Präsentation vor. Diese basiert weitgehend auf der Vorlage 70/015/2012. Danach besteht die Gelegenheit zu Fragen durch die Ausschussmitglieder.

 

Der Vorsitzende des SchA/SpA, Stv. Dr. Gräßler, legt dar, dass entgegen anderslautender Presseberichte die Erfahrungen der SSVg Haan mit dem rein sandverfüllten Platz an der Hochdahler Straße ohne eine Berieselung schlecht seien, da es bei den Sportlern bei warmem Wetter zu Verbrennungen gekommen sei. Bei einer reinen Sandverfüllung sei die Installation einer Beregnungsanlage daher dringend angezeigt.

Er möchte wissen, aus welchem Grund die 100m-Laufbahn auf der linken statt wie bisher auf der rechten Seite der Anlage zu finden sei.

 

Herr Schulze erklärt dies damit, dass die Tiefbauarbeiten aufwändiger und kostenintensiver wären und der Abstand der Zuschauer zum Spielfeld durch eine Verlagerung auf die Seite der Stehstufen größer würde.

 

Stv. Ruppert fragt sich angesichts knapper finanzieller Ressourcen, ob tatsächlich alle aufgeführten Maßnahmen so zur Ausführung gelangen müssten. Er möchte wissen, warum der Umbau des Großspielfeldes den höchsten Kostenfaktor darstelle.

 

Herr Schulze erläutert, dass der Umbau des Großspielfeldes deshalb den größten Kostenfaktor darstelle, weil hier die Kosten des Platzrückbaus, die Erneuerung der gesamten Platzdrainage und Entwässerung, die notwendigen Erdarbeiten, der Wegebau, die Barrieren und Ballfangzäune sowie die Tragschicht des Kunstrasens enthalten seien.

 

Stv. Dr. Gräßler fügt hinzu, bei der Ursprungsplanung sei davon ausgegangen worden, dass die vorhandene Drainage ausreiche. Dies habe sich als falsch herausgestellt.

 

Stv. Ruppert beziffert alleine die Kosten für den Umbau des Großspielfeldes auf 20.000 € und möchte wissen, warum die Verwaltung die Variante mit dem größten Spielfeld ausgewählt habe.

 

TA Hippel macht deutlich, das Spielfeld bleibe in den Varianten 2 und 3 immer gleich groß, bei Variante 3 rücke die Laufbahn näher an die Stehstufenanlage heran.

 

Herr Schulze erklärt dies damit, dass durch das Heranrücken der Laufbahn an die Stehstufenanlage weitere Abstands- und Restflächen aus Naturrasen oder Pflaster vermieden werden könnten.

 

Stv. Greeff erklärt für die CDU-Fraktion, im Sinne einer Gleichbehandlung der Haaner und Gruitener Sportler die Variante 3 mit einer reinen Sandverfüllung plus Beregnungsanlage zu favorisieren, fragt aber den Experten nach den praktischen Erfahrungen mit dem in Rede stehenden TPE- Kunststoff-Granulat.

 

Herr Schulze betont, es lägen gute praktische Erfahrungen mit der Kombination Sand und TPE-Gummigranulat vor. Eigene Erfahrung mit dem TPE-Granulat gebe es seit 4 Jahren. Seit ca. 6 Jahren werde es in Deutschland verstärkt als Alternative zum EPDM-Gummi verbaut. Nur das EPDM-Gummigranulat sei wegen der noch auftretenden Verklumpungsproblematik im Moment nicht zu empfehlen.

 

AM Niklaus streicht heraus, dass eine Beregnung der in Rede stehenden Plätze nicht pflichtig sei. Er sehe die Kosten für die Fällung der Pappeln als eh da-Kosten, möchte aber wissen, ob die Kosten für die Lärmschutzwand in den Kosten enthalten seien und inwiefern die Trainingsbeleuchtungsanlage aus dem Bestand finanziert werden könne. Abschließend fragt er, an welcher Stelle und in welcher Höhe die Eigeninitiative des Fördervereins in die Kostenrechnung einfließe.

 

Herr Schulze bezeichnet die Beregnungsanlage bei einer Sand-/Gummiverfüllung als Kann-Lösung. Diese sei bei knappem Budget ohne weiteres verzichtbar. Im Falle einer reinen Sandverfüllung sei sie aber insbesondere in der warmen und trockenen Jahreszeit unverzichtbar, da der Sand hier besonders aggressiv wirke.

 

1. Bgo. Formella stellt dar, die Kosten für die Lärmschutzwand werde der damalige Bauträger tragen oder aus der vorhandenen Bürgschaft finanziert. Hinzu kämen die Einnahmen aus 4 Jahren der Sportpauschale. Außerdem habe der TSV Gruiten eine Beteiligung in Höhe von 30.000 € zugesagt.

 

TA Hippel ergänzt, die Beleuchtungsanlage werde in der kommenden Woche geprüft, vermutlich sei aber der Austausch des Leuchtmittels ausreichend.

 

Stv. Stracke bittet um Erläuterung der Bauweise einer Finnenbahn und fragt nach deren Sportabzeichen-Tauglichkeit. Weiterhin erfragt er die Konsequenzen für den Schulsport, wenn auf eine Rundlaufbahn verzichtet werde. Zuletzt bittet er um Darstellung der Vor- und Nachteile der Variante 3 mit Sand-/Gummi-Verfüllung inklusive der Erforderlichkeit einer Beregnung.

 

Herr Schulze erläutert, eine Finnenbahn werde auf einer wasserdurchlässigen ungebundenen Tragschicht erstellt, auf der dann ca. 10 bis 15 cm Rindenhäcksel aufgetragen würden. Eine Finnenbahn sei grundsätzlich, bei normgerechter Länge, für das Sportabzeichen geeignet.

Auf eine Beregnungsanlage könne bei einer Sand-/Gummiverfüllung verzichtet werden.

 

Stv. Ruppert meint, die geringen Mehrkosten einer Kunststoff-Laufbahn gegenüber der Ausführung als Finnenbahn seien die Qualitätsverbesserung für die Sportler wert und stellt den Verzicht auf die Ballfangzäune zur Diskussion.

 

Herr Schulze führt aus, die Ballfangzäune seien nicht zuletzt wegen der weitläufigen Umgebung des Sportplatzes sinnvoll. Bei Verzicht auf die 4-m-Ballfangzäune im Osten der Anlage, könne es zu Verschmutzungen des Kunstrasens in Folge des Zurückholens verschossener Bälle hinter den Jugendtoren kommen.

 

Der Vorsitzende des BVVFA, Stv. Lemke, betont, der herzurichtende Platz solle langfristig in gleicher Qualität zur Verfügung stehen. Es dürfe nicht am falschen Ende gespart werden.

 

Stv. Abel zeigt sich überzeugt, dass aus gesundheitssportlichen Gründen und insbesondere für den Schul- und Breitensport die Langstrecke die wichtigere Alternative darstelle.

 

TA Hippel bekräftigt, der Kunststoff-Rundlauf ermögliche die gleichzeitige Nutzung vieler Sportler und könne auch als Anlaufspur für die Weitsprung-Anlage genutzt werden.

 

Stv. Elker erklärt für die SPD-Fraktion, die Variante 3 mit einer Sand-/Gummi-Verfüllung werde favorisiert.

 

Stv. Goetze erklärt, die Rundlaufbahn sei nicht zuletzt aufgrund der vielen Kinder im Neubaugebiet Hasenhaus wichtig.

 

Stv. Greeff sieht die Möglichkeit, dass sich auch in Gruiten eine Leichtathletik-Gruppe bilden könne, wenn eine Kunststoff-Laufbahn vorhanden sei. Er fragt noch der Gewährleistung für das TPE-Granulat und ob die Pflege im Fall einer Sand-/Gummi-Verfüllung mit einer Maschine aus dem Bestand erledigt werden könne oder ein Neukauf nötig sei.

 

TA Hippel versichert, dass die vorhandenen Pflegegeräte auch bei einer Granulat-Verfüllung nutzbar seien. Der nicht verhandelbare Gewährleistungszeitraum beim in Rede stehenden Granulat betrage 5 Jahre.

 

Stv. Stracke zählt die Argumente für die Wahl der Variante 3 mit einer Sand-/Gummi-Verfüllung auf: Die Sportler haben keinen Grund zur Skepsis, auf eine Beregnung könne verzichtet werden und der Sportplatz Hochdahler Straße werde spürbar entlastet.

 

Stv. Drennhaus legt dar, dass die Entwicklung bei Kunstrasen stetig voranschreite und eine Gleichbehandlung von Haan und Gruiten in diesem Fall nicht so schwer wiege. Er habe gehört der damalige Bauträger befinde sich in Insolvenz und fragt sich , wer die Bürgschaft ablöse.

 

TA Hippel erklärt, die Firma sei nicht insolvent und die Bürgschaft existiere.

 

AM Schniewind bemängelt, dass ein Kunstrasenplatz bei Frost sehr hart werde und ein Verletzungsrisiko berge.

 

TA Hippel macht deutlich, dass ein Kunstrasenplatz zu 95 % ein Allwetterplatz sei, Extremwetter könne aber auch er nicht beikommen. Mit einer reinen Sandverfüllung habe man auf der Hochdahler Straße gute Erfahrungen gemacht, die Verwaltung könne aber auch mit einer Sand-/Gummi-Verfüllung leben, auch wenn die Langzeit-Erfahrung mit TPE-Granulat fehle.

 

Stv. Vossieg möchte wissen, ob das Granulat komplett auszusaugen und austauschbar sei, falls sich eine Verklumpung einstelle.

 

Herr Schulze erläutert, dass die Granulat-Lösung aus sportfunktioneller Sicht die beste sei. Grundsätzlich könne das Füllmaterial komplett getauscht werden, evtl. werde dann aber eine zusätzliche Beregnungsanlage erforderlich.

 

Stv. Wetterau meint, grundsätzlich solle man bei Bewährtem bleiben, doch sollten die anwesenden Sportler ebenfalls zu Wort kommen können.

 

Die beiden Vorsitzenden unterbrechen die Sitzung, um dem Vorsitzenden des TSV Gruiten, Herrn Boes, das Wort zu erteilen.

 

Herr Boes plädiert aus Sportler-Sicht für die Verfüllung mit Gummi, der Schürfwunden und Verbrennungen minimiere. Auch er halte die Ausbildung einer Leichtathletik-Abteilung beim TSV Gruiten für möglich, wenn eine Kunststoff-Laufbahn zur Verfügung stehe.

 

Da ein Austausch des Füllmaterials jederzeit möglich und ein weiterer Maschinenkauf zur Pflege entbehrlich sei, darüber hinaus dem Wunsch der Sportler Rechnung getragen werden solle, wird sich auch die CDU-Fraktion der Variante 3 mit einer Sand-/Gummi-Verfüllung nicht verschließen.


Abstimmungsergebnis:

 

BVVFA: 17 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen

 

SchA/SpA: 25 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen