Beschluss:

 

„1.   Dem Entwurf des Bauleitplans mit seiner Begründung in der Fassung vom 29.05.2012 wird zugestimmt.

       Das Plangebiet liegt in Haan-West. Es wird begrenzt im Westen von der Bebauung Thienhausener Straße 37-45, im Süden von der Bebauung Dürerstraße 94-98, im Osten von den Geschoßwohnungsbauten August-Macke-Weg 1und 2 sowie im Norden durch die Flächen des katholischen Friedhofs Thienhausen. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.

 

2.    Der beschlossene Planentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 151 mit der Begründung vom 29.05.2012 ist gemäß § 13a (2) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.    Die Anzahl der Wohneinheiten ist in einem städtebaulichen Vertrag verbindlich festzulegen.“


Protokoll:

 

Es besteht Einvernehmen darüber, auch die Anzahl der zu errichtenden Wohneinheiten in einem städtebaulichen Vertrag festzuhalten und den Beschlussvorschlag der Verwaltung entsprechend zu ergänzen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig