Beschluss:

 

„1.   Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 120 „Westliches Heidfeld“ ist gemäß § 2 (1) BauGB im Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich in Haan-West. Der räumliche Geltungsbereich umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke der Gemarkung Haan, Flur 2, Nrn. 463, 519, 552, 553, 618, 628, 629, 799, 801, 830, 833. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.        

2.    Die 29. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich " Westliches Heidfeld " ist gemäß § 2 (1) BauGB im Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich in Haan-West. Der räumliche Geltungsbereich wird im Norden begrenzt durch das Natur-/ Landschaftsschutzgebiet Hühnerbachtal, im Westen durch das Wohngebiet "Tannenwäldchen", im Osten durch das Wohngebiet "Heidfeld" sowie im Süden durch die an der Flurstraße gelegenen, bebauten Grundstücksflächen. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

3.    Den städtebaulichen Zielen entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Sie sind dem weiteren Verfahren zur Aufstellung der Bauleitplanung zu Grunde zu legen.

4.    Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB ist auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung eine Diskussionsveranstaltung durchzuführen, wobei über die Planung unterrichtet sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird. Die Planunterlagen werden zusätzlich für 2 Wochen öffentlich ausgelegt.“

 

 


Protokoll:

 

Es besteht Einvernehmen darüber, das Thema verkehrliche Erschließung in der Sitzung des BVVFA am 21.03.2013 zu thematisieren.


Abstimmungsergebnis:

 

18 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung