Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

„Gemäß dem vorliegenden Antrag der Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG vom 19.04.2013 wird die Verwaltung beauftragt, für das Flurstück 1489, Gemarkung Haan Flur 9 gemäß § 12 (2) BauGB die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die hieraus resultierende Änderung des Flächennutzungsplanes vorzubereiten.“

 

 


Protokoll:

 

Stv. Rehm führt aus, der Terminologie des Einzelhandelskonzeptes folgend, handele es sich hierbei um einen Nahversorgungsstandort außerhalb des Stadtzentrums. Er hege Zweifel, ob eine derartige Dimensionierung eines Discounters in die Empfehlungen des ebenfalls heute noch zu beschließenden Einzelhandelskonzeptes passe. Die Sicherung des Standortes sei aus seiner Sicht das falsche Argument, eine Notwendigkeit für die Vergrößerung könne er nicht erkennen. Vor einem Beschluss solle geprüft werden, ob sich die Erweiterung in das Einzelhandelskonzept einfüge.

 

Bgo. Alparslan erläutert, der Standortbereich könne eine Mitversorgungsfunktion für die fußläufig unterversorgten Bereiche in den Stadtteilen Nachbarsberg, Oberhaan und Haan-Nord ausüben. Die Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche und die Nahversorgungsstruktur insgesamt seien im Rahmen des weiteren Planverfahrens gemäß den Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes detailliert zu prüfen.

 

Der Antrag der Stv. Lukat, den Beschluss über die Vorlage zu vertagen, bis die Verwaltung eine Stellungnahme zur Einfügung dieser Erweiterung in das Einzelhandelskonzept der Stadt Haan dargelegt habe, wird mit 4 Ja- und 12 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.


Abstimmungsergebnis:

 

13 Ja- und 4 Nein-Stimmen