Beschluss:

 

„1.   Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 162 „Niederbergische Allee“ mit der Begründung in der Fassung vom 27.05.2013 wird zugestimmt.

       Das Plangebiet umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 6, Flurstücke 1074 und 1082. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung.

2.    Gemäß § 13a (2) Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 (2) BauGB wird beschlossen, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen wird.

3.    Der Planentwurf mit der Begründung ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.“

 

 


Protokoll:

 

Stv. Greeff fragt, ob die Unstimmigkeiten mit den Nachbarn (insbesondere AMADA) bzgl. der Bauhöhen weiterhin bestehen.

 

Herr Roth erklärt, die Erweiterung des Lagers und die Bauhöhen würden nach einem Ortstermin mit Vertretern der Firma AMADA mitgetragen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig