Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Haan lehnt die Leistung der Solidaritätsumlage

ab.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, alle geeigneten Maßnahmen

einzuleiten, um die unzumutbare Belastung der Stadt Haan durch die

Solidaritätsumlage zu verhindern.

 


Protokoll:

 

Bgm. vom Bovert eröffnet mit einigen grundsätzlichen Bemerkungen zum bisherigen Verfahren und dem aktuellen Sachstand. So sei die hiesige Kämmerei von Anbeginn in den Kommunikationsprozess der betroffenen Kommunen eingebunden gewesen. Im August habe sich der Innenminister des Landes NRW vor den Bürgermeistern des Kreises Mettmann mit dem Ergebnis erklärt, die Solidarität der Kommunen untereinander stehe über allem. Auch eine Bürgermeister-Konferenz mit den Landtagsabgeordneten des Kreises habe kein anderes Ergebnis gebracht. Daraufhin hätten sich die Bürgermeister zu einer gemeinsamen Petition entschieden, der Ende September eine Anhörung folgen solle.

Zwar liege bislang nur der Gesetzentwurf vor, doch sei er davon überzeugt, dass dieses Gesetz ohne große Veränderungen noch in diesem Jahr beschlossen werde. Eine Klage wäre erst nach Erhalt eines entsprechenden Bescheides durch das Land NRW möglich, hätte aber keine aufschiebende Wirkung. Aufgrund der bekannten Dauer solcher Rechtsstreitigkeiten bis zu einem bestandskräftigen Ergebnis müsste dieser Betrag in die Haushaltsplanungen der kommenden Jahre einfließen. Er weise vorsorglich darauf hin, dass Umlageverfahren in anderen Bundesländern, die zwar nicht gänzlich vergleichbar seien aber auch von Kommunen beklagt worden seien, in der jüngeren Vergangenheit durch die Gerichtsbarkeit anerkannt worden seien. Am 16. Oktober habe Düsseldorfs Oberbürgermeister Elbers alle betroffenen Kommunen eingeladen, um das weitere Vorgehen nach der erfolgten Anhörung abzustimmen. Die Fragen aus dem nachgereichten Fragenkatalog der FDP-Fraktion seien ohne Kenntnis weiterer Details hier und heute nicht zu beantworten.

 

Stv. Ruppert führt für den Antragsteller aus, mit allen verfügbaren Mitteln müsse versucht werden, dieses Unheil von der Stadt Haan abzuwenden. Dabei sei ihm bewusst, dass ein langer Klageweg bei ungewissen Erfolgsaussichten bevorstehe. Der nachgereichte Fragenkatalog diene so auch mehr der Findung von Argumenten für eine Klagebegründung. Die Umlage werde Verschuldung und Zinslast der Stadt erhöhen und die Aufnahme von Kassenkrediten unumgänglich machen. Damit seien sämtliche Zukunftsprojekte der Stadt gefährdet.

 

Stv. Lukat wirft ein, das s.g. Stärkungspaktgesetz sei 2011mit den Stimmen der FDP im NRW-Landtag beschlossen worden und stelle einen Vorläufer der jetzt geplanten Solidaritätsumlage dar, daher sei es nun nicht ehrlich, dem Bürger plötzliche Empörung vorzugaukeln. Sie möchte wissen, in welcher Höhe die Stadt Erstattungen vom Land nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz erhalte und wie hoch zur Zeit die Ausgaben der Stadt für die Einheitslasten seien.

 

1. Bgo. Formella erläutert, dass Haan nach dem  Entwurf des Änderungsgesetzes zum Einheitslastenabrechnungsgesetz vom Land für die Jahre 2007-2011 voraussichtlich zusammen rd. 2,65 Mio. € in 2013 erstattet erhält. Die Höhe der von Haan zu zahlenden Einheitslasten für 2013 betrage nach dem Haaner Haushaltsplan 2013 2,1 Mio.€. Die vorgesehenen 2,8 Mio. € für die Solidaritätsumlage würden jährlich neu festgesetzt. Der vorgesehene Haushaltsausgleich in 2020 sei unter diesen zusätzlichen finanziellen Belastungen nicht zu erreichen. Die Solidaritätsumlage müsse durch die Aufnahme von Liquiditätskrediten bezahlt werden.

 

Stv. Lemke macht deutlich, dass der Landrat weitere Sparbemühungen der Stadt Haan erwarte. Die von der Mehrheit des Rates zum Haushalt 2013 gefasste Resolution werde durch diese Umlage konterkariert, das Beschreiten des Klageweges somit ein notwendiger Schritt.

 

Stv. Janßen bemerkt, ein Blick in die Statistik zeige, dass die Gemeinden mit den niedrigsten Gewerbesteuerhebesätzen die höchsten Gewerbesteuereinnahmen zu verzeichnen hätten. Somit würde den anderen Gemeinden, die einen höheren Gewerbesteuerhebesatz beschlossen hätten, die Möglichkeit höherer Einnahmen verwährt. Ein Ausgleich über die vorgesehene Umlage sei daher nur solidarisch. Eine Klage hiergegen werde er nicht befürworten.

 

Stv. Wetterau erklärt, die CDU-Fraktion habe einen alternativen Beschlussvorschlag erarbeitet, in welchem die Verwaltung beauftragt werden soll, geeignete Instrumente einzusetzen, um diese Abgabe zu verhindern.

 

Stv. Stracke führt für die SPD-Fraktion aus, dass man diesem Beschlussvorschlag so nicht zustimmen könne, da es wenig sinnvoll sei, gegen ein Gesetz zu klagen, das  noch gar nicht vorliege. Die Kosten aller Kommunen seien in den letzten Jahren angestiegen und nicht immer hausgemacht, sondern im Gegenteil von Bund und Land auferlegt. Um nicht in die Situation zu geraten, eines Tages die Kredite nicht mehr bedienen zu können, müsse sich die kommunale Familie an der Konsolidierung der Gemeindefinanzen beteiligen. Allerdings dürfe durch die solidarische Hilfe keine Kommune in ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden. Er halte eine Resolution an die Landesregierung für den wirkungsvolleren Weg.

 

Stv. Abel erinnert daran, dass man als Rat auch die finanziellen Interessen aller Haaner Bürgerinnen und Bürger zu vertreten habe und will sich mit der UWG-Fraktion einer Klage anschließen.

 

Stv. Giebels bezeichnet die geplante Solidaritätsabgabe als eine parteipolitisch motivierte Umverteilung von Geld aus dem kreisangehörigen in den kreisfreien Raum. Es dürfe angesichts einiger in letzter Zeit bekannt gewordener Finanzgebaren die Frage erlaubt sein, ob die Empfängerkommunen so bedürftig seien, dass sie zusätzliches Geld benötigten. Hier müsse die Regel analog zum Sozialrecht gelten, dass zunächst die eigenen Ressourcen aufge- und verbraucht werden müssen, bevor bei anderen Kommunen die Hand aufgehalten werde. Es dürfe nicht vergessen werden, dass Haan seit Jahren auf Schlüsselzuweisungen verzichte, die finanziell schwächeren Kommunen zur Verfügung stünden. Hinzu komme, dass viele Einnahmen gar nicht in Haan verblieben und beim Land Töpfe füllten, die ebenfalls diesen Kommunen zugute kämen. Die Kommunalaufsicht habe nicht zuletzt bei der jüngsten Genehmigung des Haaner Haushaltssicherungskonzeptes deutlich gemacht, dass in den nächsten Jahren kein weiterer Spielraum im Haushalt bestehe. Um den Haushaltsausgleich in 2020 zu erreichen, müssten die Steuern massiv erhöht werden, was der Bürger zu spüren bekommen werde. Angesichts dieser Entwicklung müsse die Fraktion Haan unabhängig vom Parteibuch aufstehen und sich mittels einer Klage wehren.

 

Bgm. vom Bovert ergänzt, durch die geplante Solidaritätsabgabe würden die Kommunen gegeneinander ausgespielt und der Konflikt in die kommunale Familie getragen. Dem Vernehmen nach seien auch die Empfängerkommunen gar nicht so glücklich, da mit den Zusicherungen auch Auflagen verbunden seien, die sie nicht zu erfüllen wüssten.

 

Stv. Lukat ist der Ansicht, alle aktuellen Solidarabgaben gehörten auf den Prüfstand und verliest einen eigenen Beschlussvorschlag.

 

Stv. Ruppert stellt fest, dass in Haan im Gegensatz zu anderen Städten keine Solidarität zum Wohle der Bürger möglich sei. Er moniert die unfaire Berechnung der Abgabe – insbesondere beim Soziallastenansatz – , bei der grundsätzlich die kreisangehörigen Gemeinden benachteiligt würden.

 

Stv. Lerch schließt sich für die GAL-Fraktion der Einlassung Stv. Janßens an. Die Krux stelle die Gewerbesteuer als Haupteinnahmequelle der Gemeinden dar. Die Gemeindefinanzierung gehöre auf andere Füße gestellt. Eine Resolution könne sie heute unterstützen, ansonsten melde die GAL-Fraktion Beratungsbedarf an. Wenn die Umlage trotzdem komme, stelle dies die Gelegenheit dar, die umstrittenen Investitionen in den Kreuzungsausbau Polnische Mütze und den II. Bauabschnitt des Technologieparks nicht bei der Finanzplanung zu berücksichtigen.

 

Der Antrag des Stv. Drennhaus auf Schluss der Debatte unter Hinweis auf den seitens der GAL-Fraktion angemeldeten Beratungsbedarf wird mit 14 Ja- und 24 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Stv. Giebels betont, der Bürgermeister sei zur weiteren Abstimmung nach Düsseldorf eingeladen worden und benötige hier und heute ein klares Votum des Rates. Das In-Frage-Stellen sämtlicher Solidarabgaben rücke Haan in ein falsches Licht. Haan sei durchaus solidarisch, aber durch die geplante Abgabe werde an der falschen Schraube gedreht: Den Empfängerkommunen werde nicht wirklich geholfen und den Geberkommunen weitere Probleme geschaffen.

 

Bgm. vom Bovert wirft ein, das Treffen in Düsseldorf finde am 16.10., die nächste Sitzung des Rates am 15.10. statt, so dass eine Berücksichtigung des Beratungsbedarfes der GAL-Fraktion möglich sei.

 

Stv. Wetterau trägt für die CDU-Fraktion einen alternativen Beschlussvorschlag vor, der nach einer 10-minütigen Sitzungspause zur Abstimmung gelangen soll.

 

Stv. Stracke stellt noch einmal klar, seine Fraktion sei nicht gegen die Solidarabgabe als solche, sondern nur gegen die geplante Höhe der Abgabe.

 

Der Antrag des Stv. Dürr zur Geschäftsordnung auf Vertagung der Sache wird mit 12 Ja- und 25 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

Abschließend gelangen die Punkte 1 und 2 des CDU-Beschlussvorschlages zur Abstimmung.

Punkt 3

 

„Die Verwaltung wird ermächtigt, zu gegebener Zeit in ein Klageverfahren einzutreten.“

 

 

solle in der Ratssitzung am 15.10. abschließend abgestimmt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1): 27 Ja- und 10 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen

 

zu 2): 27 Ja- und 10 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen