Beschluss:

 

"1.  Dem Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 177 „Aldi, Landstraße“, Stand 04.09.2013 mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 29.07.2013 und der Begründung in der Fassung vom 05.09.2013 wird zugestimmt.

 

2.    Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen.

 

3.    Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB wird in Form einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung durchgeführt. Die Planunterlagen sind für die Dauer von 2 Wochen öffentlich auszulegen."

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig