Beschluss:

 

„1.   Über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bei der Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2, Nr. 2 BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.    Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 162 „Niederbergische Allee“ in der Fassung vom 03.09.2013 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 03.09.2013 wird zugestimmt.

Das Plangebiet umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 6, Flurstücke 1074 und 1082. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus der Planzeichnung.“

 

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig