Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1) Die Dringlichkeitsentscheidung vom 06.01.2009 über die Verordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen - innerhalb des von der östlichen Stadtgebietsgrenze und den Straßen Vohwinkeler Straße - Iserkull - Obgruiten - Stropmütze - Gruitener Straße - Elberfelder Straße - Alleestraße - Kampstraße - Am Ideck - Walder Straße umrissenen Gebietes - am Sonntag, dem 01.02.2009, zwischen 13.00 und 18.00 Uhr (s. Anlage 2, 3) wird genehmigt.

 

 

2) Die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2009 wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.


Protokoll:

Stv. Dr. Grässler fragt, ob der Antrag mit der Werbegemeinschaft abgestimmt wurde. VA Fleischhauer antwortet, dass die Firmen die Termine an die Stadt herangetragen hätten. Da es im Dezember keine WLA-Sitzung gegeben habe, konnten die Termine nicht früher abgestimmt werden, was die Dringlichkeitsentscheidung nötig machte.

 

Stv. Pohler bittet die Firmen anzuhalten, die Termine frühzeitig zu beantragen. VA Fleischhauer antwortet, dass die bereits geschehen sei.

 

Stv. Lerch erklärt, dass sie die Dringlichkeitsentscheidung nur zur Kenntnis genommen habe, da sich ihr nicht erschloss, worum es geht.