Sitzung: 12.02.2014 Sozialausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 5
Vorlage: 51/154/2014
Beschluss:
1. Der
Rat beauftragt die Verwaltung, das leer stehende Untergeschoss des Gebäudes
der Kindertageseinrichtung Bachstr. 64 (unterhalb der Kindertageseinrichtung)
für die vorübergehende Unterbringung von ca. 20 Flüchtlingen als
Sofortmaßnahme voraussichtlich bis 2015/2016 (Abschluss Bebauungsplanverfahren
und Vermarktung sowie Fertigstellung der Erweiterungskapazitäten an der unteren
Landstraße) herzurichten.
Protokoll:
1. Bgo. Formella berichtet über die
aktuelle Situation, die zu erwartende Entwicklung sowie die aus Sicht der
Verwaltung notwendigen Maßnahmen mittels einer Präsentation.
Die Präsentation wird
anschließend verteilt (siehe Anlage 2.).
Der Vorsitzende gibt dem Vertreter des
Caritasverbandes, Herrn Sahler, die Möglichkeit für ergänzende Ausführungen.
Herr Sahler berichtet über die
aktuelle Unterbringungssituation und begründet
insbesondere die fachliche Haltung, die Unterbringung nicht zentral an
einem Standort, sondern dezentral an verschiedenen Standorten vorzunehmen.
Der Vorsitzende weist darauf hin, die
Verwaltung beabsichtige am Standort Bachstr. neu 50 Flüchtlinge (insgesamt ca.
80 Personen) unterzubringen und bittet die Verwaltung um Darlegung des
qualitativen Unterschieds zu dezentralen Lösungen.
1. Bgo. Formella führt aus, die Maßnahme an
der Bachstr. sei bis 2015 befristet und für diesen Zeitraum mangels derzeitig
anderer Alternativen hinnehmbar. Bei mittel- bis langfristigen Lösung wolle man
keine „Massenunterkünfte“. Diese erforderten einen erhöhten bzw. zusätzlichen
Betreuungs- und damit Personaleinsatz.
SPD-Ratsfraktion
Die Entwicklung bei den
Asylanträgen und der Flüchtlingszuwanderung käme nicht überraschend, sie sei
seit Jahren absehbar gewesen. Wenn langfristig eine Planungssicherheit
insbesondere hinsichtlich der Standorte gewollt gewesen wäre, hätte bereits vor
Jahren ein Unterbringungskozept erstellt werden müssen und können. Hierfür gäbe
es in anderen Städten gute Beispiele.
Die Nutzung des
Kita-Untergeschosses an der Bachstr. zur Unterbringung von Flüchtlingen halte
man für möglich. Die Nutzung des ehemaligen VHS-Gebäudes lehne man ab. Man
halte das Gebäude für ungeeignet. Unter anderem seien Sicherheitsfragen, wie z.
B. die Einsatzmöglichkeiten der Feuerwehr im Brandfall und in einem solchen
Fall die möglichen Auswirkungen auf das Kita-Gebäude, nicht geklärt.
Bei der Suche nach
Wohnungen als Unterbringungsmöglichkeit bestehe das Problem, dass in Haan im
Rahmen von Transferleistungen eine Miete von 5,50 €/qm nicht überschritten
werden könne. Es sei schwierig, hierfür eine Wohnung zu finden. Hier stelle
sich die Frage, ob die Stadt sich finanziell engagieren wolle und könne.
Hinsichtlich der Prüfung
von Gewerbeimmobilien, z. B. im Schallbruch oder an der Landstr., müsse endlich
eine abschließende Prüfung erfolgen.
GAL-Ratsfraktion
Wichtig sei bei allen
Überlegungen und Lösungsansätzen, das Wohl der Flüchtlinge, der Familien und
Kinder, im Blick zu haben. Man halte die denzentrale und wohnungsmäßige
Unterbringung für den richtigen Weg und sei dankbar für die Stellungnahme des
Caritasverbandes. Ziel sei, die Integtration zu ermöglichen und umzusetzen. Die
Standorte der Wohnunterkünfte müssten von daher in vertretbare Nähe zu KiTas,
Schule und Geschäfte sein.
Aus unterschiedlichsten
Gründen habe die Politik das Thema immer wieder vor sich her geschoben. Zwar
sei die Anzahl der Flüchtlinge kaum einschätzbar, trotzdem könne man nicht von
einer überraschenden Entwicklung sprechen.
Einige Ausführungen in der
Stellungnahme der Privaten Kindergruppe vom 05.02.2014 hätte man anders
formulieren oder weglassen können. Die Nachbarschaft von Kindertageseinrichtung
und Flüchtlingsunterkunft schließen sich nicht aus. Auch hierfür gäbe es gute
Beispiele.
Es müssten mehr dezentrale
Standorte und vor allem Wohnungen gefunden werden. Die angemessene
Unterbringung von Flüchtlingen und eine funktionierende Intgegrationsarbeit, z.
B. in Kindertageseinrichtungen und Schulen, seien auch positive Ergebnisse im
Sinne der Wirtschaftsförderung, die plakativ herausgestellt werden könnten.
Integrationsarbeit sei nicht nur ein soziales Thema, verschiedene Dienststellen
in der Verwaltung, auch in den Dezernaten I und III, und Fachausschüsse seien
tangiert, das Thema müsse als Gesamtpaket in die Haushaltsberatungen
eingebracht werden.
Festzuhalten sei, dass der
Verwaltung oft Aufträge erteilt wurden, ohne dass die entsprechenden personellen und finanziellen
Ressourcen gegeben waren bzw. sind. Der Rat habe in seinen Beschlussfassungen
häufig soziale Angelegenheiten blockiert.
Stv. Lukat
Die heutige
Unterbringungssituation mit fehlenden Kapazitäten sei nicht überraschend
eingetreten. Bereits 2004 sei die Verwaltung mit einer Machbarkeitsstudie
beauftragt worden, diese habe dann ein Jahr später vorgelegen. In 2006 habe der
Rat seinen Grundsatzbeschluss für Unterbringungen am Standort Heidfeld gefasst.
Zwei Jahre später sei dieser Beschluss vom Rat wieder aufgehoben worden bzw.
die Mitteleinplanung nicht mehr erfolgt. Seit rund zehn Jahren, wie auch
aktuell wieder, werde der Ball zur Verwaltung und zum Caritasverband
gespielt und ein Auftrag nach dem
anderen durch die Politik erteilt.
Von einer überraschend
eingetretenen Situation könne auch deshalb nicht gesprochen werden, da die
Verwaltung im Sozialausschuss im November 2012 die Entwicklung aufgezeigt habe.
Ihr Antrag auf Erstellung eines Gesamtkonzeptes auch betreffend Wohnunerkünfte
sei vor drei Monaten abgelehnt worden.
Jetzt werde wieder nach
Machbarkeiten gesucht und das ehemalige Musikschulgebäude an der Dieker Str.
ins Spiel gebracht. Dieser Standort sei 2012 wegen des hohen
Herrichtungsaufwands von rd. 227.000 € abgelehnt worden. Es sei nicht
erklärbar, dass unter diesen Gesamtumständen die vier Häuser an der „Polnischen
Mütze“ abgerissen werden sollen.
Die Herrichtung des
Untergeschosses des Kita-Gebäudes halte sie für angemessen. Eine weitergehende
Nutzung des Standortes VHS-Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen sei nicht
zumutbar.
Sie beantrage, der
Sozialausschuss rege an, dass HFA und Rat den Beschluss zum Abriss der Häuser
an der „Polnischen Mütze“ aufhebe.
CDU-Ratsfraktion
Die Zuwanderung von Flüchtlingen
sei in den vergangenen Jahren sehr schwankend erfolgt. Die weitergehende und
umfangreiche Nutzung des Standortes Bachstr. habe die Verwaltung kurzfristig
vorgelegt.
In Jahren mit nur wenig
Flüchtlings-Zuwanderung wäre eine Vorsorge mit dann teilweise leerstehenden
Kapazitäten politisch und finanziell nicht umsetzbar gewesen. Die städtische
Gesamtsituation in der Vergangenheit und heute müsse sich am finanziell
Machbaren orientieren. Dies gelte auch für viele andere Themen in den
Zuständigkeiten anderer Fachausschüsse.
Die CDU-Ratsfraktion habe
mehrere Anträge gestellt. Beantragt werde, alle Anträge einzeln abzustimmen.
Der Antrag zu 2. sei gegenüber dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zum
ehemaligen VHS-Gebäude der weitergehende und daher vorangig abzustimmen.
Der Vorsitzende stellt klar, die Gebäude
an der „Polnischen Mütze“ seien nicht zur Unterbringung von Flüchtlingen
angekauft worden, sondern für die Straßenausbaumaßnahme. Zur früheren
Beschlussfassung des Rates zum Standort Heidfeld sei festzuhalten, dass es hier
um die Unterbringung von Obdachlosen gegangen sei. Die gemeinsame Unterbringung
von Flüchtlingen und Obdachlosen sei immer als nicht machbar betrachtet worden.
In der jetzigen Situation
dürfe es keine Denkverbote geben. Intensiv und konkret seien auch Anmietung und
Kauf von Unterbringungskapazitäten / Bestandsimmobilien zu prüfen. Ein
Beschluss zum Gesamtkonzept sei gefasst, jedoch noch nicht umgesetzt. Der Blick
sei zunächst auf städtische Immobilien gerichtet worden, jetzt müsse auch nach
Alternativen geschaut werden.
Das technische Dezernat
hätte Vorschläge unterbreitet müssen, welche Gebäude im Stadtgebiet mit welchem
Aufwand für Unterbringungen nutzbar gemacht werden können, dies auch in einer
Gegenrechnung für den Aufwand an der unteren Landstr. Es sei dringlicher Wunsch
des Sozialausschusses, für verschiedene Standorte eine vergleichende Analyse
der Kostenstrukturen zu erhalten. Dies betreffe auch eine Prüfung der
Möglichkeiten für Anmietungen. Dies sei nicht nur Aufgabe des Caritasverbandes.
FDP-Ratsfraktion
Bei dem Ortstermin am
Montag an der Bachstr. und der anschließenden Elterninformationsveranstaltung
seien alle Interessenlagen, auch die der Privaten Kindergruppe, bekannt
geworden. Es sei zu prüfen, ob eine andere Liegenschaft ermöglicht werden
könne, so z. B. die bald freiwerdende Liegenschaft des Landes an der Kaiserstr.
1. Bgo. Formella
Die seit Oktober 2013
eingetretene Entwicklung mit extremen Zuwanderungszahlen sei so nicht
einschätzbar gewesen. Hierbei sei nicht Problem die relativ geringe Anzahl der
Zuweisungen aus der Quotierung der Asyl-Erstantragssteller, sondern die nicht
überschaubare Anzahl bei den Asyl-Folgeantragstellern, die nicht im Rahmen
einer Quotierung, sondern der Kommune des Erstantragsverfahren zugewiesen
werden.
Ende 2012, Anfang 2013 habe
die Verwaltung in den politischen Beratungen dargelegt, das im Zeitraum 2014 -
2016 rd. 120 zusätzliche Betreuungsplätze erforderlich würden. Als Notmaßnahme
sei nach Ratsbeschluss der Pavillion an der Bachstr. hergerichtet worden, des
weiteren seien verwaltungsseitig die zusätzlichen Unterbringungskapazitäten am
Standort Ellscheid für 2014 und an der unteren Landstr. für 2015/2016 auf den
Weg gebracht worden. Die Mitteleinplanung sei durch den Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
2013 erfolgt. Als weitere Notmaßnahme zur Abdeckung eines akuten
Unterbringungsbearfs habe die Verwaltung die vier Häuser an der „Polnischen
Mütze“ belegt.
Zur Wohnungssuche sei
festzuhalten, dass in erster Linie größere Anbieter angesprochen seien. Der
Caritasverband habe im Rahmen des Betreuungsmanagements bei der Unterbringung
in Wohnungen erfolgreich gearbeitet, hierfür sei man dankbar. Diesen
Möglichkeiten seien jedoch Grenzen gesetzt. Hierzu seien auch weitere Prüfungen
durch Amt 23 durchzuführen.
Durch das
Haushaltssicherungskonzept sei vorgegeben, dass bei Suche und Prüfung von
Standorten bzw. Unterbringungmöglichkeiten vorangig städtische Liegenschaften
zu prüfen seien. Für die Verwaltung habe auf Grund Ratsbeschluss der Standort
Dieker Str. für weitere Prüfungen bzw. Untersuchungen nicht mehr zur Verfügung
gestanden. Das VHS-Gebäude an der Bachstr. sei von daher die einzige
verbleibende städtische Liegenschaft gewesen.
Derzeit prüfe die
Verwaltung Gewerbeimmobilien sowie freie Wohnungen.
Der Beschlussantrag der
CDU-Ratsfraktion zu 2. zur Ertüchtigung des Standortes Dieker Str. sei zu
ergänzen um die entsprechende Mittelbereitstellung im Haushalt 2014. Diese sei
im Haushaltsplanentwurf 2014 nicht enthalten.
Die angesprochene Liegenschaft
an der Kaiserstr. (Landesfinanzschule) stehe in der verwaltungsinternen
Diskussion in einem anderen städtebaulichen Focus.
Der Vorsitzende bittet den Vertreter des
Caritasverbandes um Stellungnahme aus aktueller Besichtigung des ehemaligen
Musikschulgebäudes an der Dieker Str.
Herr Sahler berichtet von zwei
Begehungen und führt aus, er halte das Gebäude für ungeeignet. Die Bausubstanz
sei schlecht, der Sanitärbereich bedenklich. Zudem müssten dort vorhandene
Parkplätze in größerem Umfang aufgegeben werden. Die mögliche
Unterbringungskapazität sei gering, ca. 25 Plätze.
Stv. Mentrop erklärt, der Zustand der
Bausubstanz sei bekannt. Einem damaligen Antrag der CDU-Ratsfraktion zur
Herrichtung des Gebäudes zur Unterbringung von Flüchtlingen sei die Rats-Mehrheit
nicht gefolgt. Die CDU-Ratsfraktion halte das Gebäude weiterhin für geeignet.
Stv. Lukat führt aus, bei der ersten
Prüfung des Standortes sei ausgeführt worden, die Nutzung des Sanitärbereiches
solle nicht gemeinsam mit der VHS erfolgen. Wenn eine Herrichtung erfolgen
solle, seien zusätzlich 140.000 € in den Haushalt 2014 einzustellen.
Vor Abstimmung beantragt
die SPD-Ratsfraktion Sitzungsunterbrechung.
Sitzungsunterbrechung 18.40
– 18.50 Uhr
Die SPD-Ratsfraktion
erklärt mit Hinweis auf die zur Verfügung gestellten Landesmittel für die
notwendige Straßenausbaumaßnahme an der „Polnischen Mütze“, sie werde den
Antrag von Stv. Lukat ablehnen.
Antrag Stv. Lukat:
„Der Sozialausschuss regt an, dass Haupt- und Finanzausschuss
den Beschluss des Rates vom 04.02.2014 zum sofortigen Abriss von vier
städtischen Gebäuden an der „Polnischen Mütze“, die aktuell zur Unterbringung
von 25 Flüchtlingen dienen, aufheben.“
Antrag bei 4 Ja- und 11
Nein-Stimmen abgelehnt.
Die CDU-Ratsfraktion
erklärt, sie werde sich bei der Abstimmung zum Beschlussvorschlag der
Verwaltung zu 1. enthalten. Man halte den Standort für die Unterbringung
weiterer Flüchtlinge für ungeeignet.
Die SPD-Ratsfraktion erklärt die
Ablehnung des Antrags der CDU-Ratsfraktion zu 2. Man halte den von der
CDU-Ratsfraktion vorgeschlagenen Standort Musikschulgebäude Dieker Str.
weiterhin für ungeeignet, auch auf Grund der fachlichen Ausführungen des
Caritasverbandes.
Antrag CDU-Ratsfraktion aus Mail vom 11.02.2014 zu 2.:
„Der
Standort Dieker Str. wird für eine entsprechende Wohnnutzung ertüchtigt.“
Antrag bei 6 Ja- und 8 Nein-Stimmen und 1
Enthaltung abgelehnt.
Die SPD-Ratsfraktion erklärt, sie
werde sich bei der Abstimmung zum Antrag der CDU-Ratsfraktion zu 1. enthalten.
Man habe Fragen gestellt, diese seien ungeklärt.
Die GAL-Fraktion erklärt, man könne
zustimmen, wenn der Beschlussantrag der CDU-Ratsfraktion zu 1. nach dem Wort
„erfolgt“ um das Wort „vorerst“ ergänzt wird.
Auf Antrag der CDU-Ratsfraktion
Sitzungsunterbrechung 19.00 - 19.05 Uhr
Die CDU-Ratsfraktion erklärt, um in
der Sache weiter zu kommen, akzeptiere man die Beschlussergänzung.
Die SPD-Ratsfraktion erklärt, man
stimme zu unter dieser Erweiterung.
Stv. Lukat führt aus, nach Beschlussergänzung stimme sie nicht zu, ohne
Beschlussergänzung ja. Sie halte das ehemalige VHS-Gebäude für die Unterbringung
von Flüchtlingen für ungeeignet.
Antrag CDU-Ratsfraktion aus Mail vom 11.02.2014 zu 1. mit Ergänzung
aus GAL-Antrag:
„Ein
Umbau der früheren VHS-Räumlichkeiten an der Bachstr. zum Zwecke der
Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen erfolgt vorerst nicht.“
Antrag mit 13 Ja- bei 2 Nein-Stimmen
angenommen.
(Der Beschlussvorschlag zu 2. aus der
Verwaltungsvorlage erübrigt sich)
Antrag CDU-Ratsfraktion aus Mail vom 11.02.2014 zu 3.:
„Die
Verwaltung wird beauftragt, sich weiterhin intensiv mit der Prüfung von
Bestandsimmobilien zu befassen. Wo dies wirtschaftlich sinnvoll erscheint, ist
ggf. ein Kauf anzustreben.“
Antrag einstimmig angenommen.
Antrag CDU-Ratsfraktion aus Mail vom 11.02.2014 zu 4.:
„Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt
Standorte im Stadtgebiet aufzuzeigen, an denen die Unterbringung von
Flüchtlingen möglich erscheint. Diese sind unter planungsrechtlichen Aspekten,
wie in Bezug auf die Nachbarschaftsverträglichkeit zu bewerten.“
Antrag einstimmig angenommen.
Beschlussvorschlag zu 3. der
Verwaltungsvorlage:
„Der
Haupt- und Finanzausschuss hebt den Sperrvermerk für die Gründungs- und
Herrichtungsaufwendungen in Höhe von 0,977 Mio. € für die beiden Containergebäude
an der unteren Landstraße für ca. 60 Flüchtlinge bei Produkt 100400 (städt.
Unterkünfte, Übergangswohnheime) auf.“
Die Angelegenheit wird ohne Abstimmung
einvernehmlich in die kommende Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
zu 1.) 10 Ja-Stimmen bei 5 Enthaltungen