Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 5

Beschluss:

 

1.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, das leer stehende Untergeschoss des Gebäu­des der Kindertageseinrichtung Bachstr. 64 (unterhalb der Kindertageseinrichtung) für die vorüberge­hende Unterbringung von ca. 20 Flüchtlingen als Sofortmaßnahme voraussichtlich bis 2015/2016 (Abschluss Bebauungsplanverfahren und Vermarktung sowie Fertigstellung der Erweiterungskapazitäten an der unteren Landstraße) herzurichten.

 

 


Protokoll:

 

1. Bgo. Formella berichtet über die aktuelle Situation, die zu erwartende Entwicklung sowie die aus Sicht der Verwaltung notwendigen Maßnahmen mittels einer Präsentation.

Die Präsentation wird anschließend verteilt (siehe Anlage 2.).

Der Vorsitzende gibt dem Vertreter des Caritasverbandes, Herrn Sahler, die Möglichkeit für ergänzende Ausführungen.

Herr Sahler berichtet über die aktuelle Unterbringungssituation und begründet  insbesondere die fachliche Haltung, die Unterbringung nicht zentral an einem Standort, sondern dezentral an verschiedenen Standorten vorzunehmen.

Der Vorsitzende weist darauf hin, die Verwaltung beabsichtige am Standort Bachstr. neu 50 Flüchtlinge (insgesamt ca. 80 Personen) unterzubringen und bittet die Verwaltung um Darlegung des qualitativen Unterschieds zu dezentralen Lösungen.

1. Bgo. Formella führt aus, die Maßnahme an der Bachstr. sei bis 2015 befristet und für diesen Zeitraum mangels derzeitig anderer Alternativen hinnehmbar. Bei mittel- bis langfristigen Lösung wolle man keine „Massenunterkünfte“. Diese erforderten einen erhöhten bzw. zusätzlichen Betreuungs- und damit Personaleinsatz.

 

SPD-Ratsfraktion

Die Entwicklung bei den Asylanträgen und der Flüchtlingszuwanderung käme nicht überraschend, sie sei seit Jahren absehbar gewesen. Wenn langfristig eine Planungssicherheit insbesondere hinsichtlich der Standorte gewollt gewesen wäre, hätte bereits vor Jahren ein Unterbringungskozept erstellt werden müssen und können. Hierfür gäbe es in anderen Städten gute Beispiele.

Die Nutzung des Kita-Untergeschosses an der Bachstr. zur Unterbringung von Flüchtlingen halte man für möglich. Die Nutzung des ehemaligen VHS-Gebäudes lehne man ab. Man halte das Gebäude für ungeeignet. Unter anderem seien Sicherheitsfragen, wie z. B. die Einsatzmöglichkeiten der Feuerwehr im Brandfall und in einem solchen Fall die möglichen Auswirkungen auf das Kita-Gebäude, nicht geklärt.

Bei der Suche nach Wohnungen als Unterbringungsmöglichkeit bestehe das Problem, dass in Haan im Rahmen von Transferleistungen eine Miete von 5,50 €/qm nicht überschritten werden könne. Es sei schwierig, hierfür eine Wohnung zu finden. Hier stelle sich die Frage, ob die Stadt sich finanziell engagieren wolle und könne.

Hinsichtlich der Prüfung von Gewerbeimmobilien, z. B. im Schallbruch oder an der Landstr., müsse endlich eine abschließende Prüfung erfolgen.

 

GAL-Ratsfraktion

Wichtig sei bei allen Überlegungen und Lösungsansätzen, das Wohl der Flüchtlinge, der Familien und Kinder, im Blick zu haben. Man halte die denzentrale und wohnungsmäßige Unterbringung für den richtigen Weg und sei dankbar für die Stellungnahme des Caritasverbandes. Ziel sei, die Integtration zu ermöglichen und umzusetzen. Die Standorte der Wohnunterkünfte müssten von daher in vertretbare Nähe zu KiTas, Schule und Geschäfte sein.

Aus unterschiedlichsten Gründen habe die Politik das Thema immer wieder vor sich her geschoben. Zwar sei die Anzahl der Flüchtlinge kaum einschätzbar, trotzdem könne man nicht von einer überraschenden Entwicklung sprechen.

Einige Ausführungen in der Stellungnahme der Privaten Kindergruppe vom 05.02.2014 hätte man anders formulieren oder weglassen können. Die Nachbarschaft von Kindertageseinrichtung und Flüchtlingsunterkunft schließen sich nicht aus. Auch hierfür gäbe es gute Beispiele.

Es müssten mehr dezentrale Standorte und vor allem Wohnungen gefunden werden. Die angemessene Unterbringung von Flüchtlingen und eine funktionierende Intgegrationsarbeit, z. B. in Kindertageseinrichtungen und Schulen, seien auch positive Ergebnisse im Sinne der Wirtschaftsförderung, die plakativ herausgestellt werden könnten. Integrationsarbeit sei nicht nur ein soziales Thema, verschiedene Dienststellen in der Verwaltung, auch in den Dezernaten I und III, und Fachausschüsse seien tangiert, das Thema müsse als Gesamtpaket in die Haushaltsberatungen eingebracht werden.

Festzuhalten sei, dass der Verwaltung oft Aufträge erteilt wurden, ohne dass die  entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen gegeben waren bzw. sind. Der Rat habe in seinen Beschlussfassungen häufig soziale Angelegenheiten blockiert. 

 

Stv. Lukat

Die heutige Unterbringungssituation mit fehlenden Kapazitäten sei nicht überraschend eingetreten. Bereits 2004 sei die Verwaltung mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt worden, diese habe dann ein Jahr später vorgelegen. In 2006 habe der Rat seinen Grundsatzbeschluss für Unterbringungen am Standort Heidfeld gefasst. Zwei Jahre später sei dieser Beschluss vom Rat wieder aufgehoben worden bzw. die Mitteleinplanung nicht mehr erfolgt. Seit rund zehn Jahren, wie auch aktuell wieder, werde der Ball zur Verwaltung und zum Caritasverband gespielt  und ein Auftrag nach dem anderen durch die Politik erteilt.

Von einer überraschend eingetretenen Situation könne auch deshalb nicht gesprochen werden, da die Verwaltung im Sozialausschuss im November 2012 die Entwicklung aufgezeigt habe. Ihr Antrag auf Erstellung eines Gesamtkonzeptes auch betreffend Wohnunerkünfte sei vor drei Monaten abgelehnt worden.

Jetzt werde wieder nach Machbarkeiten gesucht und das ehemalige Musikschulgebäude an der Dieker Str. ins Spiel gebracht. Dieser Standort sei 2012 wegen des hohen Herrichtungsaufwands von rd. 227.000 € abgelehnt worden. Es sei nicht erklärbar, dass unter diesen Gesamtumständen die vier Häuser an der „Polnischen Mütze“ abgerissen werden sollen.

Die Herrichtung des Untergeschosses des Kita-Gebäudes halte sie für angemessen. Eine weitergehende Nutzung des Standortes VHS-Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen sei nicht zumutbar.

Sie beantrage, der Sozialausschuss rege an, dass HFA und Rat den Beschluss zum Abriss der Häuser an der „Polnischen Mütze“ aufhebe.

 

CDU-Ratsfraktion

Die Zuwanderung von Flüchtlingen sei in den vergangenen Jahren sehr schwankend erfolgt. Die weitergehende und umfangreiche Nutzung des Standortes Bachstr. habe die Verwaltung kurzfristig vorgelegt.

In Jahren mit nur wenig Flüchtlings-Zuwanderung wäre eine Vorsorge mit dann teilweise leerstehenden Kapazitäten politisch und finanziell nicht umsetzbar gewesen. Die städtische Gesamtsituation in der Vergangenheit und heute müsse sich am finanziell Machbaren orientieren. Dies gelte auch für viele andere Themen in den Zuständigkeiten anderer Fachausschüsse.

Die CDU-Ratsfraktion habe mehrere Anträge gestellt. Beantragt werde, alle Anträge einzeln abzustimmen. Der Antrag zu 2. sei gegenüber dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zum ehemaligen VHS-Gebäude der weitergehende und daher vorangig abzustimmen.

 

Der Vorsitzende stellt klar, die Gebäude an der „Polnischen Mütze“ seien nicht zur Unterbringung von Flüchtlingen angekauft worden, sondern für die Straßenausbaumaßnahme. Zur früheren Beschlussfassung des Rates zum Standort Heidfeld sei festzuhalten, dass es hier um die Unterbringung von Obdachlosen gegangen sei. Die gemeinsame Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen sei immer als nicht machbar betrachtet worden.

In der jetzigen Situation dürfe es keine Denkverbote geben. Intensiv und konkret seien auch Anmietung und Kauf von Unterbringungskapazitäten / Bestandsimmobilien zu prüfen. Ein Beschluss zum Gesamtkonzept sei gefasst, jedoch noch nicht umgesetzt. Der Blick sei zunächst auf städtische Immobilien gerichtet worden, jetzt müsse auch nach Alternativen geschaut werden.

Das technische Dezernat hätte Vorschläge unterbreitet müssen, welche Gebäude im Stadtgebiet mit welchem Aufwand für Unterbringungen nutzbar gemacht werden können, dies auch in einer Gegenrechnung für den Aufwand an der unteren Landstr. Es sei dringlicher Wunsch des Sozialausschusses, für verschiedene Standorte eine vergleichende Analyse der Kostenstrukturen zu erhalten. Dies betreffe auch eine Prüfung der Möglichkeiten für Anmietungen. Dies sei nicht nur Aufgabe des Caritasverbandes.

 

FDP-Ratsfraktion

Bei dem Ortstermin am Montag an der Bachstr. und der anschließenden Elterninformationsveranstaltung seien alle Interessenlagen, auch die der Privaten Kindergruppe, bekannt geworden. Es sei zu prüfen, ob eine andere Liegenschaft ermöglicht werden könne, so z. B. die bald freiwerdende Liegenschaft des Landes an der Kaiserstr.

 

1. Bgo. Formella

Die seit Oktober 2013 eingetretene Entwicklung mit extremen Zuwanderungszahlen sei so nicht einschätzbar gewesen. Hierbei sei nicht Problem die relativ geringe Anzahl der Zuweisungen aus der Quotierung der Asyl-Erstantragssteller, sondern die nicht überschaubare Anzahl bei den Asyl-Folgeantragstellern, die nicht im Rahmen einer Quotierung, sondern der Kommune des Erstantragsverfahren zugewiesen werden.

Ende 2012, Anfang 2013 habe die Verwaltung in den politischen Beratungen dargelegt, das im Zeitraum 2014 - 2016 rd. 120 zusätzliche Betreuungsplätze erforderlich würden. Als Notmaßnahme sei nach Ratsbeschluss der Pavillion an der Bachstr. hergerichtet worden, des weiteren seien verwaltungsseitig die zusätzlichen Unterbringungskapazitäten am Standort Ellscheid für 2014 und an der unteren Landstr. für 2015/2016 auf den Weg gebracht worden. Die Mitteleinplanung sei durch den Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2013 erfolgt. Als weitere Notmaßnahme zur Abdeckung eines akuten Unterbringungsbearfs habe die Verwaltung die vier Häuser an der „Polnischen Mütze“ belegt.

Zur Wohnungssuche sei festzuhalten, dass in erster Linie größere Anbieter angesprochen seien. Der Caritasverband habe im Rahmen des Betreuungsmanagements bei der Unterbringung in Wohnungen erfolgreich gearbeitet, hierfür sei man dankbar. Diesen Möglichkeiten seien jedoch Grenzen gesetzt. Hierzu seien auch weitere Prüfungen durch Amt 23 durchzuführen.

Durch das Haushaltssicherungskonzept sei vorgegeben, dass bei Suche und Prüfung von Standorten bzw. Unterbringungmöglichkeiten vorangig städtische Liegenschaften zu prüfen seien. Für die Verwaltung habe auf Grund Ratsbeschluss der Standort Dieker Str. für weitere Prüfungen bzw. Untersuchungen nicht mehr zur Verfügung gestanden. Das VHS-Gebäude an der Bachstr. sei von daher die einzige verbleibende städtische Liegenschaft gewesen.

Derzeit prüfe die Verwaltung Gewerbeimmobilien sowie freie Wohnungen.

Der Beschlussantrag der CDU-Ratsfraktion zu 2. zur Ertüchtigung des Standortes Dieker Str. sei zu ergänzen um die entsprechende Mittelbereitstellung im Haushalt 2014. Diese sei im Haushaltsplanentwurf 2014 nicht enthalten.

Die angesprochene Liegenschaft an der Kaiserstr. (Landesfinanzschule) stehe in der verwaltungsinternen Diskussion in einem anderen städtebaulichen Focus.

 

Der Vorsitzende bittet den Vertreter des Caritasverbandes um Stellungnahme aus aktueller Besichtigung des ehemaligen Musikschulgebäudes an der Dieker Str.

Herr Sahler berichtet von zwei Begehungen und führt aus, er halte das Gebäude für ungeeignet. Die Bausubstanz sei schlecht, der Sanitärbereich bedenklich. Zudem müssten dort vorhandene Parkplätze in größerem Umfang aufgegeben werden. Die mögliche Unterbringungskapazität sei gering, ca. 25 Plätze.

Stv. Mentrop erklärt, der Zustand der Bausubstanz sei bekannt. Einem damaligen Antrag der CDU-Ratsfraktion zur Herrichtung des Gebäudes zur Unterbringung von Flüchtlingen sei die Rats-Mehrheit nicht gefolgt. Die CDU-Ratsfraktion halte das Gebäude weiterhin für geeignet.

Stv. Lukat führt aus, bei der ersten Prüfung des Standortes sei ausgeführt worden, die Nutzung des Sanitärbereiches solle nicht gemeinsam mit der VHS erfolgen. Wenn eine Herrichtung erfolgen solle, seien zusätzlich 140.000 € in den Haushalt 2014 einzustellen.

 

Vor Abstimmung beantragt die SPD-Ratsfraktion Sitzungsunterbrechung.

Sitzungsunterbrechung 18.40 – 18.50 Uhr

 

Die SPD-Ratsfraktion erklärt mit Hinweis auf die zur Verfügung gestellten Landesmittel für die notwendige Straßenausbaumaßnahme an der „Polnischen Mütze“, sie werde den Antrag von Stv. Lukat ablehnen.

 

Antrag Stv. Lukat:

„Der Sozialausschuss regt an, dass Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Rates vom 04.02.2014 zum sofortigen Abriss von vier städtischen Gebäuden an der „Polnischen Mütze“, die aktuell zur Unterbringung von 25 Flüchtlingen dienen, aufheben.“

Antrag bei 4 Ja- und 11 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Die CDU-Ratsfraktion erklärt, sie werde sich bei der Abstimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung zu 1. enthalten. Man halte den Standort für die Unterbringung weiterer Flüchtlinge für ungeeignet.

 

Die SPD-Ratsfraktion erklärt die Ablehnung des Antrags der CDU-Ratsfraktion zu 2. Man halte den von der CDU-Ratsfraktion vorgeschlagenen Standort Musikschulge­bäude Dieker Str. weiterhin für ungeeignet, auch auf Grund der fachlichen Ausfüh­rungen des Caritasverbandes.

 

Antrag CDU-Ratsfraktion aus Mail vom 11.02.2014 zu 2.:

„Der Standort Dieker Str. wird für eine entsprechende Wohnnutzung  ertüch­tigt.“

Antrag bei 6 Ja- und 8 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

Die SPD-Ratsfraktion erklärt, sie werde sich bei der Abstimmung zum Antrag der CDU-Ratsfraktion zu 1. enthalten. Man habe Fragen gestellt, diese seien ungeklärt.

Die GAL-Fraktion erklärt, man könne zustimmen, wenn der Beschlussantrag der CDU-Ratsfraktion zu 1. nach dem Wort „erfolgt“ um das Wort „vorerst“ ergänzt wird.

 

Auf Antrag der CDU-Ratsfraktion Sitzungsunterbrechung 19.00 - 19.05 Uhr

 

Die CDU-Ratsfraktion erklärt, um in der Sache weiter zu kommen, akzeptiere man die Beschlussergänzung.

Die SPD-Ratsfraktion erklärt, man stimme zu unter dieser Erweiterung.

Stv. Lukat führt aus, nach Beschlussergänzung stimme sie nicht zu, ohne Beschlussergänzung ja. Sie halte das ehemalige VHS-Gebäude für die Unterbrin­gung von Flüchtlingen für ungeeignet.

 

Antrag CDU-Ratsfraktion aus Mail vom 11.02.2014 zu 1. mit Ergänzung aus GAL-Antrag:

„Ein Umbau der früheren VHS-Räumlichkeiten an der Bachstr. zum Zwecke der Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen erfolgt vorerst nicht.“

Antrag mit 13 Ja- bei 2 Nein-Stimmen angenommen.

 

(Der Beschlussvorschlag zu 2. aus der Verwaltungsvorlage erübrigt sich)

 

Antrag CDU-Ratsfraktion aus Mail vom 11.02.2014 zu 3.:

„Die Verwaltung wird beauftragt, sich weiterhin intensiv mit der Prüfung von Bestandsimmobilien zu befassen. Wo dies wirtschaftlich sinnvoll erscheint, ist ggf. ein Kauf anzustreben.“

Antrag einstimmig angenommen.

 

Antrag CDU-Ratsfraktion aus Mail vom 11.02.2014 zu 4.:

 „Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt Standorte im Stadtgebiet aufzuzei­gen, an denen die Unterbringung von Flüchtlingen möglich erscheint. Diese sind unter planungsrechtlichen Aspekten, wie in Bezug auf die Nachbar­schaftsverträglichkeit zu bewerten.“

Antrag einstimmig angenommen.

 

Beschlussvorschlag zu 3. der Verwaltungsvorlage:

„Der Haupt- und Finanzausschuss hebt den Sperrvermerk für die Gründungs- und Herrichtungsaufwendungen in Höhe von 0,977 Mio. € für die beiden Con­tainer­gebäude an der unteren Landstraße für ca. 60 Flüchtlinge bei Produkt 100400 (städt. Unterkünfte, Übergangswohnheime) auf.“

Die Angelegenheit wird ohne Abstimmung einvernehmlich in die kommende Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses verwiesen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.) 10 Ja-Stimmen bei 5 Enthaltungen