Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 7, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1. Ein Umbau der früheren VHS-Räumlichkeiten an der Bachstr. zum Zwecke der Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen erfolgt vorerst nicht.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, sich weiterhin intensiv mit der Prüfung von Bestandsimmobilien zu befassen. Wo dies wirtschaftlich sinnvoll erscheint, ist ggf. ein Kauf anzustreben.

 

3. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, Standorte im Stadtgebiet aufzuzeigen, an denen die Unterbringung von Flüchtlingen möglich erscheint. Diese sind unter planungsrechtlichen Aspekten, wie in Bezug auf die Nachbarschaftsverträglichkeit zu bewerten.

 

4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das leer stehende Untergeschoss des Gebäu­des der Kindertageseinrichtung Bachstr. 64 (unterhalb der Kindertageseinrichtung) für die vorüberge­hende Unterbringung von ca. 20 Flüchtlingen als Sofortmaßnahme bis 2015/2016 herzurichten.

 

 


Protokoll:

 

1. Bgo. Formella erklärt, dass die Caritas seit Jahren für die Wahrnehmung der Aufgabe "Flüchtlingshilfe" in Haan einen städtischen Zuschuss erhalte. Die Zahl der Flüchtlinge mit Unterbringung in Wohnunterkünften sei von 43 Personen im Dez. 2010 auf aktuell 118 Flüchtlinge angestiegen. Diese Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren voraussichtlich fortsetzen. Hierauf ist der für die                         Haushaltsplanberatungen vorliegende Antrag auf Erhöhung des städtischen                    Zuschusses zurück zu führen.

 

Im Rahmen dieser „Flüchtlingshilfe“ wird von der Caritas nur in Einzelfällen mit                 besonderer Beauftragung eine Wohnungssuche und Vermittlung von                                       Flüchtlingen in neu anzumietenden Wohnraum vorgenommen. Die erfolgte                                                                             Einzelbeauftragung der Caritas für die Freiziehung der Häuser an der Polnischen Mütze hat  derzeitig zum Ergebnis, dass die im Gebäude Garmatz untergebrachte Familie zum Zeitpunkt des vorgesehenen Abrisstermins der Häuser am 7.4.2014 in                           neu angemieteten Wohnraum untergebracht ist. Es laufen ferner für                                     die  Unterbringung einer weiteren Familie in neu anzumietenden Wohnraum                   konkrete Gespräche. Der Auszugtermin für diese Familie und den anderen                                    an der Polnischen Mütze untergebrachten Personen ist noch offen.

Stv. Stracke zeigt sich enttäuscht darüber, dass die Verwaltung heute keine Alternativen zum Standort untere Landstraße präsentiere und bittet dies bis spätestens zur Sitzung des Rates nachzuholen.

 

Bgm. vom Bovert erinnert noch einmal daran, wie schwierig es sei, Flüchtlinge auf dem freien Wohnungsmarkt unterzubringen.

 

Stv. Lukat wirbt für ihren Antrag, dem sofortigen Abriss der Häuser an der Polnischen Mütze nicht zuzustimmen und fragt nach der Fristsetzung für den Abriss der Häuser.

 

Bgo. Alparslan erklärt, die seitens des Landesbetriebes Straßen gesetzte Frist sei mit dem 31.12.2013 bereits abgelaufen.

 

Der Antrag der Stv. Lukat

 

„Der Haupt-und Finanzausschuss und der Rat heben den Beschluss des Rates vom 04.02.2014 zum sofortigen Abriss von vier städtischen Gebäuden an der Polnischen Mütze, die aktuell zur Unterbringung von 25 Flüchtlingen dienen, auf.“

 

wird mit 3 Ja- und 15 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss hebt den Sperrvermerk für die Gründungs- und Herrichtungsaufwendungen in Höhe von 0,977 Mio. € für die beiden Containergebäude an der unteren Landstraße für ca. 60 Flüchtlinge bei Produkt 100400 (städt. Unterkünfte, Übergangsheime) auf“

 

wird erst in der kommenden Sitzung des HFA in der nächsten Woche abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1) 18 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung

 

zu 2) einstimmig

 

zu 3) einstimmig

 

zu 4) 12 Ja- und 7 Nein-Stimmen