Sitzung: 11.03.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 7, Enthaltungen: 0
Vorlage: 51/154/2014
Beschluss:
1. Ein Umbau der früheren VHS-Räumlichkeiten an der Bachstr. zum Zwecke der Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen erfolgt vorerst nicht.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, sich weiterhin intensiv mit der Prüfung von Bestandsimmobilien zu befassen. Wo dies wirtschaftlich sinnvoll erscheint, ist ggf. ein Kauf anzustreben.
3. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, Standorte im Stadtgebiet aufzuzeigen, an denen die Unterbringung von Flüchtlingen möglich erscheint. Diese sind unter planungsrechtlichen Aspekten, wie in Bezug auf die Nachbarschaftsverträglichkeit zu bewerten.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das
leer stehende Untergeschoss des Gebäudes der Kindertageseinrichtung Bachstr.
64 (unterhalb der Kindertageseinrichtung) für die vorübergehende Unterbringung
von ca. 20 Flüchtlingen als Sofortmaßnahme bis 2015/2016 herzurichten.
Protokoll:
1. Bgo. Formella
erklärt, dass die Caritas
seit Jahren für die Wahrnehmung der Aufgabe "Flüchtlingshilfe" in
Haan einen städtischen Zuschuss erhalte. Die Zahl der Flüchtlinge mit
Unterbringung in Wohnunterkünften sei von 43 Personen im Dez. 2010 auf aktuell
118 Flüchtlinge angestiegen. Diese Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren
voraussichtlich fortsetzen. Hierauf ist der für die Haushaltsplanberatungen
vorliegende Antrag auf Erhöhung des städtischen Zuschusses zurück zu führen.
Im
Rahmen dieser „Flüchtlingshilfe“ wird von der Caritas nur in Einzelfällen mit besonderer Beauftragung eine
Wohnungssuche und Vermittlung von Flüchtlingen
in neu anzumietenden Wohnraum vorgenommen. Die erfolgte Einzelbeauftragung
der Caritas für die Freiziehung der Häuser an der Polnischen Mütze hat derzeitig zum Ergebnis, dass die im Gebäude
Garmatz untergebrachte Familie zum Zeitpunkt des vorgesehenen Abrisstermins der
Häuser am 7.4.2014 in neu angemieteten
Wohnraum untergebracht ist. Es laufen ferner für die Unterbringung
einer weiteren Familie in neu anzumietenden Wohnraum konkrete Gespräche. Der Auszugtermin für diese
Familie und den anderen an der
Polnischen Mütze untergebrachten Personen ist noch offen.
Stv. Stracke zeigt
sich enttäuscht darüber, dass die Verwaltung heute keine Alternativen zum
Standort untere Landstraße präsentiere und bittet dies bis spätestens zur
Sitzung des Rates nachzuholen.
Bgm. vom Bovert erinnert noch einmal daran, wie schwierig es sei, Flüchtlinge auf dem freien Wohnungsmarkt unterzubringen.
Stv. Lukat wirbt für ihren Antrag, dem sofortigen Abriss der Häuser an der Polnischen Mütze nicht zuzustimmen und fragt nach der Fristsetzung für den Abriss der Häuser.
Bgo. Alparslan erklärt, die seitens des Landesbetriebes Straßen gesetzte Frist sei mit dem 31.12.2013 bereits abgelaufen.
Der Antrag der Stv. Lukat
„Der Haupt-und Finanzausschuss und der Rat heben den Beschluss des Rates vom 04.02.2014 zum sofortigen Abriss von vier städtischen Gebäuden an der Polnischen Mütze, die aktuell zur Unterbringung von 25 Flüchtlingen dienen, auf.“
wird mit 3 Ja- und 15 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung
„Der Haupt- und Finanzausschuss hebt den Sperrvermerk für die Gründungs- und Herrichtungsaufwendungen in Höhe von 0,977 Mio. € für die beiden Containergebäude an der unteren Landstraße für ca. 60 Flüchtlinge bei Produkt 100400 (städt. Unterkünfte, Übergangsheime) auf“
wird erst in der kommenden Sitzung des HFA in der nächsten Woche abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
zu 1) 18 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung
zu 2) einstimmig
zu 3) einstimmig
zu 4) 12 Ja- und 7 Nein-Stimmen