Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Antrag der Stv. Lukat, den Beschluss des Rates vom 04.02.2014 zum sofortigen Abriss von vier städtischen Gebäuden an der Polnischen Mütze, die aktuell zur Unterbringung von 25 Flüchtlingen dienen aufzuheben, wird abgelehnt.

 

2. Ein Umbau der früheren VHS-Räumlichkeiten an der Bachstraße zum Zwecke der Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen erfolgt nicht.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, sich weiterhin intensiv mit der Prüfung von Bestandsimmobilien zu befassen. Wo dies wirtschaftlich sinnvoll erscheint, ist ggfls. ein Kauf anzustreben.

 

4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das leer stehende Untergeschoss des Gebäu­des der Kindertageseinrichtung Bachstr. 64 (unterhalb der Kindertageseinrichtung) für die vorüberge­hende Unterbringung von ca. 20 Flüchtlingen als Sofortmaßnahme bis 2015/2016 herzurichten.

 

 

 


Protokoll:

 

Bgm. vom Bovert legt dar, die Verwaltung habe eine ergänzende Vorlage angereicht, die heute als Einbringung anzusehen sei. Es gehe darum, die grundsätzliche Zustimmung des Rates für diese Planung einzuholen, um ausreichend Budget im Haushaltsplan vorhalten zu können. Dabei sei der Standort der Neubauten noch nicht abschließend festgelegt, ein Sperrvermerk zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlages sei daher möglich.

 

Stv. Ruppert erklärt, die FDP-Fraktion sei bereit, im Vorgriff auf die noch abschließend zu entscheidenden Maßnahmen Konsequenzen für den Haushalt zu treffen.

 

Stv. Sack begrüßt die Vorlage einer Konzeption durch die Verwaltung. Als notwendigen begleitenden Schritt solle die Verwaltung eine Imagekampagne für die Unterbringung von Flüchtlingen starten.

 

Stv. Stracke zeigt sich überrascht, dass die Verwaltung trotz des Vetos mehrerer Fachausschüsse und Fachleute den Standort Diekerstr. vorschlage. Auch er begrüße, wenn der Bürgermeister sich an die Spitze einer Bewegung zur Unterbringung der Flüchtlinge stelle.

 

Stv. Rehm bittet darum, die einzelnen Standorte kurz im kommenden PlUA vorzustellen.

 

Die Verwaltung sagt dies zu.

 

Stv. Janßen streicht heraus, Ziel allen Handelns müsse die menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge sein.

 

Stv. Giebels erinnert daran, dass die KiTa Bachstraße nur über eine begrenze Betriebsgenehmigung verfüge und ein dauerhafter Betrieb an diesem Standort nur möglich werde, wenn dies kein Standort einer Flüchtlingsunterkunft mehr sei.


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.) 36 Ja- und 6 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung

 

zu 2.) 40 Ja- und 1 Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen

 

zu 3.)  einstimmig

 

zu 4.) 21 Ja- und 15 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen