Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

„1./  Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Neubau Gymnasium“ ist gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen. Das Plangebiet umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7, erweitert um die städtischen Parzellen Gemarkung Haan, Flur 28, Flurstücke 543 und 648 einschließlich der hiervon eingeschlossenen Wegeparzellen. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung.

2./   Den Planungszielen in der Sitzungsvorlage wird zugestimmt.

3./   Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB wird in Form einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung durchgeführt. Die Planunterlagen sind auf die Dauer von 14 Tagen öffentlich auszulegen.“

 

 


Protokoll:

 

Stv. Drennhaus dankt der Verwaltung für eine Lösung, die den laufenden Schulbetrieb so gering wie möglich beeinträchtigt.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig