Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

„1.   Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 177 „Aldi, Landstraße“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 18.03.2014 wird unter Berücksichtigung nur eines Werbepylons zugestimmt.

       Das Plangebiet befindet sich in Haan-Ost. Es wird durch die Landstraße im Süden, die Elberfelder Straße (B 228) im Nordwesten sowie im Nordosten von städtischen Flächen an diesen Straßen begrenzt. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung in dieser Sitzungsvorlage.

 

2.    Der beschlossene Planentwurf mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (gemäß Anlage 6) ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.“

 

 


Protokoll:

 

Stv. Drennhaus empfiehlt den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, nur einen Werbepylon zu erlauben.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig