Beschluss:
„1. Über
die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung
nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis
der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der
Bebauungsplan Nr. 176 "Bahnhofstraße" in der Fassung vom 30.07.2014
wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der
Fassung vom 30.07.2014 wird zugestimmt.
Das
Plangebiet befindet sich in Haan-Mitte / -Süd. Der räumliche Geltungsbereich
wird begrenzt im Norden durch die Bahnhofsstraße (B 228), im Osten durch die
Wilhelmstraße, im Westen durch die Heidstraße und im Süden durch die Flurstücke
69, 70 und 83 und 84 in Flur 25, Gemarkung Haan. Die genaue Darstellung des
räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig