Beschluss: Entscheidung ausgesetzt

 

 


Protokoll:

 

Bgm. vom Bovert erläutert, gemäß § 18 (2) der Geschäftsordnung des Rates kann über den Antrag der WLH-Fraktion auf Änderung der Geschäftsordnung erst in der kommenden Sitzung des Rates entschieden werden.

 

Stv. Giebels erläutert das Spannungsfeld zwischen dem Wunsch nach Transparenz und den Bestimmungen des Datenschutzes. Auf die im Antrag der WLH-Fraktion Bezug genommene OVG-Entscheidung stamme aus dem Jahre 1986. Seither habe es jede Menge Änderungen in der Rechtsprechung gegeben. Zu berücksichtigen sei dabei, dass das Datenschutzgesetz noch nicht existent gewesen sei. Die angeführten Ausführungen der Friedrich-Ebert-Stiftung stammten aus dem Jahre 2001 und bedürften einer genauen Prüfung nach aktuelleren Ausführungen. So habe das OVG Münster im Jahre 2006 festgestellt, dass alle Angelegenheiten der Rechnungsprüfung in nicht-öffentlicher Sitzung zu beraten seien. Das gleiche Gericht habe am 12.09.2008 festgestellt, dass öffentliche Beratungen von Grundstücksangelegenheiten die Verhandlungsposition der Stadt erheblich schwächen könne.

 

Stv. Lukat verweist darauf, u.a. die Geschäftsordnungen der umliegenden Städte entsprechend studiert zu haben. Diese seien Grundlage des Antrages der WLH-Fraktion.

 

Stv. Stracke bittet die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Rates eine aussagekräftige Vorlage vorzulegen und eine sachkundige Person vom Städte- und Gemeindebund NRW einzuladen.

 

Bgm. vom Bovert betont, der Gemeinde dürfe durch eine öffentliche Beratung in keinem Fall geschadet werden. Dazu gehöre u.a. auch die Verhandlungspositionen bei Grundstücksangelegenheiten nicht zu schwächen.